441/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.05.2007
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen
haben am 7. März
2007 unter der Nr. 492/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Aktionsplan für Maßnahmen
gegen den
Menschenhandel" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Anlässlich der
Sitzung des Ministerrates am 28. März 2007 wurde der „Nationale
Aktionsplan gegen den Menschenhandel" beschlossen. Er sieht unter anderem
die
Schaffung von bedarfsorientierten Unterarbeitsgruppen der „Task Force
Menschenhandel", darunter auch einer operativen Unterarbeitsgruppe zum
Thema
Kinderhandel, vor. Die „Task Force
Menschenhandel" wird diese Unterarbeitsgruppe
ehestens einrichten. Ihre Aufgabe wird sein, konkrete bedarfsorientierte
Maßnahmen
zur Unterstützung von Betroffenen des Kinderhandels zu
identifizieren.
Im Rahmen
der Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) werden Projekte
gegen den
Menschenhandel mit rund 4,8 Mio. Euro gefördert. Davon werden
1,080.000,- Euro für Projekte zum
Kampf gegen den Kinderhandel in Bosnien-
Herzegowina und Moldau (Euro 380.000,-) und Albanien (Euro 700.000,-)
eingesetzt
(Stand März 2007).
Zu den Fragen 2 bis 5:
Diese Fragen betreffen keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten.
Zu Frage 6:
Die internationale Kooperation ist
ein wesentliches Elemente im Kampf gegen den
Menschenhandel. Ich werde daher weiterhin sowohl auf europäischer als auch
auf
internationaler Ebene entschlossen gegen
den Menschenhandel auftreten. Zugleich sind
die Treffen der in meinem Ressort eingerichteten „Task Force
Menschenhandel" ein
wichtiges Instrument, um in Österreich
aktuelle internationale Entwicklungen verfolgen
und, wenn notwendig, sofort darauf reagieren zu können.
Österreich
ratifizierte 2006 als erster EU-Mitgliedstaat das Übereinkommen des
Europarats zur Bekämpfung des
Menschenhandels, welches den Opferschutz insofern
weiterführt, als den Opfern des Menschenhandels besonderer Schutz
und materielle
Unterstützung gewährleistet werden muss, unabhängig davon, ob
sie bereit sind, in
einem etwaigen Strafverfahren gegen kriminelle Menschenhändler auszusagen
oder
nicht. Bisher wurde das Übereinkommen nur von Albanien, Georgien, Moldau,
Slowakei und Rumänien ratifiziert.
Für das Inkrafttreten ist aber die Ratifikation durch
10 Staaten erforderlich, wovon mindestens 8 Mitgliedstaaten des Europarats sein
müssen. Ich werde mich daher in meinen Kontakten auf EU- und
Europaratsebene
darum bemühen, dass dieses Übereinkommen möglichst rasch die
nötige Anzahl von
Ratifikationen erhält, damit es in Kraft treten kann.
Die Unterstützung
der Aktivitäten des in Wien eingerichteten Büros der
Sonderbeauftragten der OSZE gegen den Menschenhandel und des Wiener Büros
der
Vereinten Nationen gegen Drogen und Verbrechen (UNODC) bei seinen
Aktivitäten
gegen den Menschenhandel sind mir ein besonderes Anliegen. Das UNODC hat eine
"Global Initiative to Fight Human Trafficking" gestartet, als deren
Höhepunkt eine
internationale Konferenz in Wien von 27.-29. November 2007 geplant ist. Diese
Initiative soll die Umsetzung des in Wien
verhandelten Zusatzprotokolls zur Verhütung,
Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des
Frauen- und
Kinderhandels, unterstützen.
Im Vorjahr gelang es
bei der 61. Generalversammlung der Vereinten Nationen, mit
aktiver Mitarbeit Österreichs Resolutionen über die verbesserte
Koordinierung der
Bemühungen gegen den Menschenhandel und die Bekämpfung des Frauen-
und
Kinderhandels anzunehmen. Die von Belarus eingebrachte Resolution
"Improving the
coordination of efforts against
trafficking", und die von den Philippinen vorgeschlagene
- und von Österreich
miteingebrachte - Resolution "Trafficking in Women and
Girls" setzen auf ein stärkeres Engagement der Staaten im
Kampf gegen den
Menschenhandel und eine bessere
Zusammenarbeit der Staatengemeinschaft.