4410/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.07.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.500/0010-I/PR3/2008 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4554/J-NR/2008 betreffend Lärmschutz an der A8 im Bereich der Gemeinden Kematen/Innbach, Meggenhofen, Aistersheim, Weibern, Haag am Hausruck, Pram, die die Abgeordneten Wolfgang Großruck und KollegInnen am 6. Juni 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich laut Auskunft der ASFINAG wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 6:
Ist Ihnen die Problematik auf der A8, insbesondere im Bereich der betroffenen Gemeinden, wie Weibern, bekannt? Wenn ja, was wird von Ihnen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Anrainer veranlasst?
Wie wird Ihrer Meinung nach der bestmögliche Lärmschutz für die Anrainer erreicht?
Antwort:
In der generellen Lärmuntersuchung 2003 wurden sämtliche Anrainerbereiche entlang der A8 hinsichtlich der Lärmimmissionen untersucht. Auf Basis dieser Untersuchungen wurde von 122 untersuchten Lärmschutzabschnitten eine Reihung der 18 höchst prioritären Maßnahmen erstellt.
Vor Umsetzung einer konkreten Lärmschutzmaßnahme muss aufbauend auf dem Ergebnis der generellen Lärmuntersuchung eine detaillierte Lärmuntersuchung durchgeführt werden. Erst dann erfolgt die Projektierung bzw. die Umsetzung.
Mit dem schrittweisen Ausbau des Lärmschutzes wurde in einem Sofortprogramm als vorgezogenes Maßnahmenpaket auf den Sicherheitsausbau begonnen.
Es wurden folgende Lärmschutzmaßnahmen bereits umgesetzt:
Ø Wels – Oberthan
Ø Hart im Innkreis
Ø Schittering Gemeinde Pichl bei Wels (Aufsatzelemente)
Ø Meggenhofen (Aufsatzelemente)
Ø Dietrichshofen – Gerau in der Gemeinde St.Marienkirchen
Ø Antiesenhofen:
Seit November 2007 als Pilotanlage in Bau. Einsatz des innovativen Systems
LANDSCAPE, welches sich der umgebenden Landschaft anpasst und die
Grundsätze der Nachhaltigkeit, Langlebigkeit, Umweltfreundlichkeit in der Entsorgung und Hochwertigkeit in der Materialqualität ein wirtschaftliches Vorzeigeprojekt
darstellt (Baukosten rd. € 1,8 Mio.)
Ich darf dazu feststellen, dass vor Umsetzung dieser Lärmschutzmaßnahmen rund 900 Wohnhäuser über dem Nachtgrenzwert (der mit 50 dB der strengste Europas ist) lagen.
Da aber bereits umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen entlang der A8 vorhanden sind, liegen mehr als 80% (716 Häuser) nur mehr geringfügig über dem Grenzwert (bis max. 55 dB), 18% (166 Häuser) weisen einen Schallpegel von bis zu max. 60 dB auf und lediglich bei 2% (20 Häusern) ist der Grenzwert um 10 dB überschritten.
Durch die gesetzten Lärmschutz-Sofortmaßnahmen konnten bereits 315 Anrainer (90 Häuser) unter den Grenzwert geschützt werden.
Laut Generalerneuerungsplan (GE) werden zwischen dem Abschnitt Pichl – Meggenhofen (Oktober 2008 bis Dezember 2010) rund 50.000 m2 Lärmschutzwände errichtet, ein lärmmindernder Fahrbahnbelag LSMA dem neuesten Stand der Technik entsprechend eingebaut (-3 dB) und die Fahrbahnübergänge durch lärmmindernde Fingerkonstruktionen ersetzt.
Auch in den beiden weiteren GE-Abschnitten werden die laut Dienstanweisung 2006 erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt.
Fragen 2, 3 und 4:
Wie sehen Sie die Entscheidung, zuerst eine MLA, mit Steuermitteln finanziert, zu installieren, diese aber nicht in Betrieb zu nehmen und dann wieder abzumontieren?
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten dieser Maßnahmen?
Was war der Grund dafür, diese Anlage vorerst zu montieren und dann wieder zu entfernen?
Antwort:
Da der Sicherheitsausbau der A8 im Abschnitt Ast. Meggenhofen bis Ast. Haag am Hausruck erst für die Jahre 2011 bis 2012 geplant ist, wurde eine Verkehrssteuerungsanlage in vereinfachter, leicht versetzbarer Form geplant. Diese sollte nach der Umsetzung der Lärmschutzwände im Zuge des Sicherheitsausbaues wieder abgebaut werden, wodurch Demontagekosten angefallen wären, die nunmehr vorgezogen eingesetzt wurden.
Da jedoch diese Systeme bis dato nicht zugelassen sind, wurde eine vertiefte Untersuchung mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten:
PKW:
Tag, Abend: 117 km/h
Nacht: 114 km/h
LKW:
Tag, Abend, Nacht: 88 km/h (obwohl für LKW ohnehin bereits jetzt 60 km/h in der Nacht
verordnet sind)
Ich gehe aber davon aus, dass LKWs ohne entsprechende Kontrolle in der Nacht weiterhin 88 km/h fahren werden. Selbst für den Fall, dass sich PKWs an die (im Falle einer Lärmüberschreitung) angezeigten 100 km/h halten, würde dadurch lediglich eine Reduktion um 0,4 dB erzielt werden.
Auf Grund der geringfügigen durch die Installierung einer Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) erzielbaren Lärmreduktion konnte keine diesbezügliche Verordnung erlassen werden.
Die Demontage der VBA-Lärm Weibern ist also zusammenfassend darauf zurückzuführen, dass die mit der VBA-Lärm erzielbare Lärmreduktion auf Grund des sehr hohen LKW-Anteiles ohne effiziente Kontrolle der bereits geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht ausreichend hoch ist und keinen effektiven Lärmschutz gewährleistet.
Frage 5, 7 und 8:
Sind Sofortmaßnahmen bzgl. Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich in Planung? Wenn ja, welche, und wann können diese Maßnahmen frühestens umgesetzt werden?
Ist beabsichtigt, in die zu beschließenden Maßnahmen auch die Betroffenen einzubinden?
Hauptursache der Situation ist der LKW-Verkehr, der in der Nacht oft nicht mit vorgeschriebenen 60 km/h, sondern fast 90 km/h unterwegs ist. Ist Ihrer Meinung nach eine strengere Geschwindigkeitsüberwachung vorstellbar? Wäre hier nicht auch die Installierung einer sogenannten Section Control sinnvoll?
Antwort:
Die Gemeinden entlang der A8 sind über alle Maßnahmen, sowohl über die seitens der ASFINAG geplanten Lärmschutzmaßnahmen als auch über die nunmehr angedachten „Sofort-Maßnahmen“ informiert.
Folgende Maßnahmen sind angedacht:
1. Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 60 in der Nacht für
LKW auf 06:00 Uhr entlang der A8:
Seitens der ASFINAG wird nach Rücksprache ein entsprechender Antrag beim
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingebracht. Nach Einlangen des Antrages inklusive der dafür notwendigen Gutachten wird eine rasche Prüfung angestrebt, so dass eine zeitnahe Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW in der Nacht entlang der A8 umgesetzt werden kann.
2. Einsatz digitaler Radargeräte:
Des Weiteren wurde mit dem Bundesministerium für Inneres vereinbart, dass in
absehbarer Zeit an mehreren Standorten modernste digitale Radaranlagen, welche auch zwischen LKW und PKW unterscheiden können, installiert werden. Mit In Kraft treten der Novelle der Straßenverkehrsordnung, ist ein kostengünstiges Nachrüsten der digitalen
Radaranlagen möglich, sodass auch Geschwindigkeitsübertretungen von ausländische
LKW- und PKW-Lenker durch zusätzliche „Frontfotografie“ geahndet werden können.
3. Verstärkte LKW – Kontrollen:
Eine weitere Maßnahme konnte mit dem Bundesministerium für Inneres besprochen werden. Soweit es die Personalressourcen sowie Kontrollplätze zulassen, werden entlang der A8 verstärkte Kontrollen durch die Exekutive durchgeführt.
Die Kriterien für die Errichtung einer Section Control (Unfallhäufungsstelle, Tunnel) sind gemäß der derzeitigen Gesetzeslage nicht gegeben.
4. Sofortmaßnahmen seitens der ASFINAG:
Umgehend mit der Entscheidung der Demontage der VBA-Lärm wird seitens der ASFINAG eine detaillierte Lärmschutzuntersuchung für das Gemeindegebiet von Weibern ausgearbeitet.
· Für jene 5 Wohnobjekte, welche trotz der zukünftigen Lärmschutzmaßnahmen laut Dienstanweisung eine Schallbelastung im Freiraum von mehr als 5dB über dem derzeit geltenden Grenzwert aufweisen, werden gemeinsam mit den Eigentümern Lärmschutzmaßnahmen im Nahbereich der Wohnobjekte erarbeitet und könnten auch nach Einvernehmensherstellung umgehend umgesetzt werden (noch im Jahr 2008 möglich).
· Des Weiteren werden umgehend - wie gefordert - Hinweistafeln entlang der Autobahn errichtet, welche den Verkehrsteilnehmer auf den sensiblen Bereich von Weibern aufmerksam machen sollen (noch im Jahr 2008 möglich).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann