4411/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0027-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am 16. Juli 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4370/J-NR/2008 betreffend Frauenförderungsplan im BMVIT, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 19. Mai 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 7:

Gibt es derzeit einen gültigen, vom Verkehrsminister verordneten Frauenförderungsplan des BMVIT gemäß den Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (BGB-B)?

 

Wenn ja: Von wann stammt dieser Frauenförderungsplan?

 

Wenn nein: Warum nicht?

 

Wann erfolgte zuletzt eine – nach dem BGB-B spätestens alle sechs Jahre vorgesehene – grundsätzliche Neuerstellung bzw. Fortschreibung eines Frauenförderungsplans des BMVIT?

 

Wann erfolgte zuletzt eine – laut BGB-B alle zwei Jahre vorgesehene – Anpassung eines Frauenförderungsplans des BMVIT an die aktuelle Entwicklung?

 

Wie lange wird es dauern, bis ein angepasster Frauenförderungsplan in Kraft treten wird?

 


Welche konkreten Absichten mit welchem Zeithorizont haben Sie in Sachen Frauenförderung a) in Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, b) darüber hinaus?

 

Antwort:

Ja, es gibt einen gültigen, verordneten Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Dieser wurde von mir vor kurzem unterzeichnet.

 

Die konkreten Absichten, welche in Sachen Frauenförderung in meinem Ressort in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen, können Sie dem in der Beilage angeschlossenen Frauenförderungsplan des BMVIT und dessen Anlage entnehmen.

 

Beilage

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.