4415/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0101-I/A/3/2008
Wien, am 16 . Juli 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4528/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Eine namentliche Nennung der beanstandeten Proben ist aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf § 1 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes verwiesen, wonach jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.
Frage 1:
Bis Anfang Juli erfolgten folgende Meldungen der Lebensmittelaufsichtsbehörden:
|
Bundesland |
Gesamtanzahl |
1) |
2) |
3) |
|
K |
33 |
7 |
23 |
3 |
|
OÖ |
45 |
2 |
5 |
38 |
|
V |
21 |
3 |
12 |
6 |
|
S |
38 |
3 |
7 |
28 |
|
NÖ |
34 |
|
|
|
|
W |
78 |
41 |
8 |
29 |
1) Säuglingsanfangs- und Folgenahrung
2) Beikost auf Getreidebasis
3) Beikost mit Obst, Gemüse und Fleisch etc.
Frage 2:
485 Proben Säuglingsnahrung wurden durch die AGES analysiert.
Produktgruppen:
· Diverse Beikost
· Babynahrungstrockenprodukte
· Pulver für Säuglingsmilch
· Obst- und Gemüseprodukte
In den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder (Wien, Vorarlberg, Kärnten) wurden 39 Proben untersucht.
Frage 3:
Von der AGES wurden:
104 Proben wurden auf Pestizide untersucht.
In keiner einzigen Probe lagen nachweisbare Spuren an Pestiziden vor.
Alle Proben wurden bezüglich des Gehaltes an Pestiziden nicht beanstandet.
212 Proben wurden mikrobiologisch untersucht.
7 Proben (6 Proben Säuglingsanfangsnahrung, 1 Probe Baby-Dauermilch) wurden wegen einer Kontamination mit Enterobacter sakazakii als gesundheitsschädlich beanstandet
40 Proben wurden auf Nitrat untersucht.
Alle Proben betrafen diverse Beikost auf Gemüsebasis bzw. mit deutlichem Gemüseanteil.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
32 Proben wurden auf Konservierungsmittel untersucht.
Davon entfielen 31 Proben auf diverse Beikost und 1 Probe auf Getreidebeikost.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
87 Proben wurden auf Mykotoxine untersucht.
Es handelt sich dabei ausschließlich um Getreidebeikostprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
243 Proben wurden auf radioaktive Isotope untersucht.
Davon entfielen 90 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte, 2 Proben auf Säuglingsmilchprodukte, 57 Proben auf Getreidebeikostprodukte und 94 Proben auf diverse Beikostprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
Nahezu alle Proben wurden nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung überprüft.
Bei einer Probe kam es diesbezüglich zu einer Beanstandung
Nahezu alle Proben wurden organoleptisch geprüft.
1 Probe wurde aufgrund eines organoleptischen Mangels als „für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilt. Es handelte sich um ein Pulver in einer offenen Packung (Parteienbeschwerde).
Eine weitere Probe (ebenfalls eine Parteienbeschwerde) wurde als „für menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilt, da Gespinste in der offenen Packung nachgewiesen wurden.
194 Proben wurden auf Natrium untersucht.
Davon entfielen 121 Proben auf diverse Beikost-Produkte, 59 Proben auf Getreidebeikostprodukte, 9 Proben auf Säuglinsmilchprodukte und 5 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
Alle Proben wurden bezüglich Natrium nicht beanstandet.
45 Proben wurden auf Mineralstoffe und Spurenelemente untersucht.
Davon entfielen 24 Proben auf diverse Beikost-Produkte, 11 Proben auf Getreidebeikostprodukte, 5 Proben auf Säuglingsmilchprodukte und 5 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
169 Proben wurden auf Schwermetalle untersucht.
Davon entfielen 101 Proben auf diverse Beikost-Produkte, 60 Proben auf Getreidebeikostprodukte und 8 Proben auf Säuglingsmilchprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
93 Proben wurden auf Chlormequat untersucht.
Davon entfielen 91 Proben auf diverse Beikostprodukte und 2 Proben auf Getreidebeikostprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet. In allen Proben lag der Gehalt an Chlormequat unter der Bestimmungsgrenze, folglich war bei keiner dieser Proben der Rückstandshöchstwert überschritten.
81 Proben wurden auf Vitamine untersucht.
Davon entfielen 15 Proben auf diverse Beikost-Produkte, 58 Proben auf Getreidebeikostprodukte, 10 Proben auf Säuglingsmilchprodukte und 2 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
104 Proben wurden auf Zusammensetzung untersucht.
2 Proben wurden wegen irreführender Bezeichnung (irreführende Angaben über Mengen an Inhaltsstoffen) beanstandet. Eine Beanstandung betraf ein Beikost-
Produkt und eine Beanstandung betraf ein Babynahrungstrockenprodukt.
4 Proben wurden wegen irreführender Bezeichnung beanstandet (irreführende Angaben wegen Art der Bezeichnung/Zusammensetzung).
Es wurde auf Pestizide, Chlormequat, Inhaltsstoffe, Bakterien, Schimmelpilze, Nitrat und Schwermetalle untersucht.
Frage 4:
Von den 485 an der AGES untersuchten Proben wurde folgende Anzahl von Proben beanstandet:
· 6 Proben als irreführend (irreführende Angaben über Zusammensetzung bzw. Mengen an Inhaltsstoffen)
· 1 Probe nach der LMKV
· 7 Proben als gesundheitsschädlich und für den menschlichen Verzehr ungeeignet (Enterobacter sakazakii)
· 2 Proben als für den menschlichen Verzehr ungeeignet (Geruch und Geschmack bzw. Gespinste – beide Proben als Parteienbeschwerden)
In den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder erfolgten folgende Beanstandungen:
2 Proben für den Menschlichen Verzehr ungeeignet ( Parteinbeschwerde mit Schimmel bzw Parteinbeschwerde mit Insektenbefall).
1 Probe nach der LMKV
1 Probe falsch bezeichnet
siehe auch Beantwortung der Frage 3.
Frage 5:
Bei der Analyse der Proben wird routinemäßig auf eine große Anzahl an Pestiziden untersucht (derzeit etwa 350 validierte Nachweisemethoden). Diese Liste wird laufend erweitert bzw. an die Anforderungen angepasst. Von den routinemäßig analysierten Pestiziden sind ca. 10-20% nicht in Österreich zugelassen (zum Teil sind diese in anderen Mitgliedsstaaten zugelassen, zum Teil sind diese Stoffe in der gesamten EU verboten).
Frage 6:
Die Beurteilung und Risikobewertung der Proben erfolgt gegebenenfalls durch die Gutachter, in einzelnen Fällen nach Rückfrage mit den Mitarbeitern des Bereiches Risikobewertung. In allen Proben lagen die Gehalte an (nicht zugelassenen) Pestiziden unter der Bestimmungsgrenze. Folglich wurde bei keinem Produkt der Rückstandshöchstwert überschritten und eine Risikobewertung konnte entfallen.
Frage 7:
Alle Beanstandungen werden mittels amtlicher Untersuchungszeugnisse den zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörden zur weiteren Veranlassung übermittelt. Es wurden die entsprechenden Verwaltungsstrafanzeigen bzw. strafgerichtlichen Anzeigen erstattet.
Frage 8:
Die Einhaltung folgender spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für Säuglingsnahrung wurde überprüft:
· Beikostverordnung
· Säuglinsanfangsnahrungs- und Folgenahrungsverordnung
· Verordnung (EG) 466/2001 (Kontaminantenverordnung)
· Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwerteverordnung BGBl. 434/2004
Siehe auch Beantwortung der Frage 4.
Frage 9:
Siehe die Beantwortung der Fragen 3 und 4.
Frage 10:
Es wurden 93 Proben auf Chlormequat untersucht. Dabei handelte es sich um diverse Beikostprodukte und Getreidebeikostprodukte.
Fragen 11 und 12
In allen Proben lag der Gehalt an Chlormequat unter der Bestimmungsgrenze. Folglich wurde bei keinem Produkt der Rückstandshöchstwert überschritten. Eine Risikobewertung wurde daher bei diesen Proben nicht durchgeführt.
Fragen 13 und 14:
Im Jahr 2007 wurde keine dieser Proben auf Semicarbazid untersucht.
Frage 15:
Im Oktober 2003 wurde bereits eine Risikobewertung bezüglich Semicarbazid vom Bereich Risikobewertung der AGES durchgeführt. Die Beurteilung einer Probe würde sich an dieser Risikobewertung orientieren.
Frage 16:
4 Meldungen Säuglingsanfangsnahrung betreffend Enterobacter sakazakii wurden über das Schnellwarnsystem gesendet.
Frage 17:
10
Meldungen aus den Mitgliedstaaten:
3-mal Deutschland, Anfangsmilch, Enterobacter sakazakii
Spanien, Anfangsmilch, Enterobacter sakazakii
2-mal Tschechien, Fruchtpüree Kindernahrung, Pestizide
Belgien, Babynahrung, Pestizide
Belgien, Kindernahrung, ESBO
Italien, Milchpulver für Babys, Insektenbefall
Zypern, Kindernahrung, nicht deklarierte Allergene
Frage 18:
612 Proben sind gemeinsam für die Warengruppen 1801 (Kindernährmittel) und 1802 (Nahrungsergänzungsmittel) im Proben- und Revisionsplan 2008 vorgesehen.
Frage 19:
Inhaltsstoffe
Schädlingsbekämpfungsmittel
Kontaminanten
radioaktive Isotope
Mikrobiologie
Die Proben werden in etwa auf die gleichen Parameter wie im Jahr 2007 untersucht. Der Gutachter entscheidet, ob eventuell weitere Parameter zur Analyse gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin