4417/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0106-I/A/3/2008
Wien, am 16 . Juli 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4532/J der Abgeordneten Neubauer, Mag. Hauser und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass mein Ressort mit In-Kraft-Treten der BMG-Novelle 2003 am 1.5.2003 gegründet wurde und die derzeitige Kompetenzverteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend auf der Novelle zum BMG 2007, mit Wirksamkeit vom 1.3.2007, basiert.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass sich die Angaben nicht auf Sekretariats- und sonstige Bürohilfskräfte sowie auf Chauffeure beziehen.
Soweit Teile der Anfrage durch frühere Anfragebeantwortungen beantwortet wurden, wird auf diese verwiesen.
Fragen 1 bis 6:
Für die XXII. GP verweise ich zu diesen Fragen auf die Beantwortungen der ehemaligen Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu den an sie gerichteten parlamentarischen Anfragen Nr. 2800/J (XXII. GP) vom 27.5.2005 (Frage 1), Nr. 3239/J (XXII. GP) vom 8.8.2005 (Fragen 1 und 3), Nr. 4119/J (XXII. GP) vom 30.5.2006 (Fragen 1, 2 und 3) sowie 4221/J (XXII. GP) vom 7.7.2006 (Fragen 17, 18, 22).
Für den Zeitraum bis zum 15.3.2008 verweise ich auf meine Ausführungen zu den parlamentarischen Anfragen Nr. 417/J vom 27.4.2007 (Fragen 1 bis 6), 606/J vom 29.5.2007 (Fragen 1 bis 3), Nr. 3274/J vom 13.3.2008 (Fragen 1 bis 4) sowie 4231/J vom 3.7.2008 (Fragen 1, 2 und 3) und Nr. 4295/J vom 7.7.2008 (Fragen 1, 2 und 5).
Ab 16.3.2008 ergaben sich nachstehende Änderungen:
Name |
Rechts- grundlage |
Beginn |
Ende |
Mag. FRITTHUM Karl |
AL |
26.05.2008 |
|
Mag. ROUS Jürgen |
SV |
01.04.2008 |
|
Dipl.Ing. POHL Lukas |
SV |
|
15.04.2008 |
Mag. BEILEIN Jürgen |
SV |
|
17.03.2008 |
Zum Zeitpunkt der Anfrage sind in meinem Kabinett 11 Mitarbeiter/innen beschäftigt; eine/r dieser Mitarbeiter/innen unterliegt dem Beamten-Dienstrecht.
Frage 7:
Die Mitarbeiter/innen waren bzw. sind als Fachreferent/innen in meinem Kabinett bzw. dem meiner Amtsvorgängerin tätig.
Frage 8:
Nein.
Fragen 9 bis 11:
Die Vertraulichkeit ist durch eine Erklärung der jeweiligen AL-Kraft festgelegt und Teil des Überlassungsvertrages, ergibt sich aber auch aus Art. 20 Abs. 3 B-VG, da die AL-Kräfte als Organe des Bundes tätig werden; ein Muster der Erklärung ist angeschlossen (Beilage 1).
Fragen 12 bis 14:
Diese Mitarbeiter/innen unterliegen der Amtsverschwiegenheit gem. Art. 20 Abs. 3 B-VG.
Frage 15:
Ein Vertragsmuster ist der Anfragebeantwortung angeschlossen (Beilage 2).
Frage 16:
Auf die Beantwortung zu Frage 14 der parlamentarischen Anfrage Nr. 4295/J wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.