4417/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0106-I/A/3/2008

Wien, am   16   . Juli 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4532/J der Abgeordneten Neubauer, Mag. Hauser und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass mein Ressort mit In-Kraft-Treten der BMG-Novelle 2003 am 1.5.2003 gegründet wurde und die derzeitige Kompetenzverteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend auf der Novelle zum BMG 2007, mit Wirksamkeit vom 1.3.2007, basiert.

 

Weiters wird darauf hingewiesen, dass sich die Angaben nicht auf Sekretariats- und sonstige Bürohilfskräfte sowie auf Chauffeure beziehen.

 

Soweit Teile der Anfrage durch frühere Anfragebeantwortungen beantwortet wurden, wird auf diese verwiesen.

 


Fragen 1 bis 6:

Für die XXII. GP verweise ich zu diesen Fragen auf die Beantwortungen der ehemaligen Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu den an sie gerichteten parlamentarischen Anfragen Nr. 2800/J (XXII. GP) vom 27.5.2005 (Frage 1), Nr. 3239/J (XXII. GP) vom 8.8.2005 (Fragen 1 und 3), Nr. 4119/J (XXII. GP) vom 30.5.2006 (Fragen 1, 2 und 3) sowie 4221/J (XXII. GP) vom 7.7.2006 (Fragen 17, 18, 22).

 

Für den Zeitraum bis zum 15.3.2008 verweise ich auf meine Ausführungen zu den parlamentarischen Anfragen Nr. 417/J vom 27.4.2007 (Fragen 1 bis 6), 606/J vom 29.5.2007 (Fragen 1 bis 3), Nr. 3274/J vom 13.3.2008 (Fragen 1 bis 4) sowie 4231/J vom 3.7.2008 (Fragen 1, 2 und 3) und Nr. 4295/J vom 7.7.2008 (Fragen 1, 2 und 5).

 

Ab 16.3.2008 ergaben sich nachstehende Änderungen:

 

Name

Rechts-

grundlage

Beginn

Ende

Mag. FRITTHUM Karl

AL

26.05.2008

 

Mag. ROUS Jürgen

SV

01.04.2008

 

Dipl.Ing. POHL Lukas

SV

 

15.04.2008

Mag. BEILEIN Jürgen

SV

 

17.03.2008

 

Zum Zeitpunkt der Anfrage sind in meinem Kabinett 11 Mitarbeiter/innen beschäftigt; eine/r dieser Mitarbeiter/innen unterliegt dem Beamten-Dienstrecht.

 

 

Frage 7:

Die Mitarbeiter/innen waren bzw. sind als Fachreferent/innen in meinem Kabinett bzw. dem meiner Amtsvorgängerin tätig.

 

 

Frage 8:

Nein.

 

 

Fragen 9 bis 11:

Die Vertraulichkeit ist durch eine Erklärung der jeweiligen AL-Kraft festgelegt und Teil des Überlassungsvertrages, ergibt sich aber auch aus Art. 20 Abs. 3 B-VG, da die AL-Kräfte als Organe des Bundes tätig werden; ein Muster der Erklärung ist angeschlossen (Beilage 1).

 

 

Fragen 12 bis 14:

Diese Mitarbeiter/innen unterliegen der Amtsverschwiegenheit gem. Art. 20 Abs. 3 B-VG.

 

 

Frage 15:

Ein Vertragsmuster ist der Anfragebeantwortung angeschlossen (Beilage 2).         

 


Frage 16:

Auf die Beantwortung zu Frage 14 der parlamentarischen Anfrage Nr. 4295/J wird verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

 

Beilage

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.