4418/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0103-I/A/3/2008

Wien, am        16.  Juli  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4538/J der Abgeordneten Dr. Haimbuchner und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Nein.

 

Die Sozialistische Jugend Österreich (SJÖ) wurde von meinem Ressort – wie in solchen Fällen üblich – um eine Stellungnahme ersucht. Die Stellungnahme lautete:

 

„Am 8. Mai 2008 – dem 63. Jahrestag der Kapitulation Nazideutschlands gegenüber den Alliierten und dem damit verbundenen endgültigen Ende des 2. Weltkrieges – besprühten Unbekannte das Lokal „Roter Bogen“ mit dem Slogan „63 Jahre Befreiungslüge“ und beschmierten weiters eine Gedenktafel für die gefallenen AntifaschistInnen aus Innsbruck und Innsbruck/Land. Zudem wurde eine Fensterscheibe des „Roten Bogens“ eingeworfen.

 

Aus diesem Anlass organisierten am darauf folgenden Samstag, den 15. Mai 2008, mehrere Organisationen (darunter u.a. die Jusos Tirol) eine Kundgebung gegen Faschismus und Rassismus in Innsbruck. Diese Kundgebung, bei der u.a. auch rote Luftballons zur Verteilung gebracht wurden, wurde um 17.30 Uhr offiziell für beendet erklärt. Am selben Tag fand um 18 Uhr in Innsbruck auch eine Kundgebung der FPÖ Tirol mit dem Bundesparteiobmann Heinz Christian Strache statt, an der einzelne Privatpersonen nach der Kundgebung teilnahmen. Die JUSOS Tirol nahmen demnach an keiner organisierten oder akkordierten Protestveranstaltung gegen die FPÖ Tirol teil.“

 

Mit dieser Stellungnahme hat die Sozialistische Jugend Österreich klargestellt, dass KEINE Teile ihrer Organisation (insbesondere die JUSOS Tirol) an einer organisierten oder akkordierten Protestveranstaltung gegen die FPÖ Tirol teilgenommen haben.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hat in ihren Zuerkennungsschreiben der Basis- und Projektförderungen für das Jahr 2008 –den parteipolitischen Jugendorganisationen folgende Mitteilung nochmals zur Kenntnis gebracht: „Aus gegebenem Anlass wird vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hingewiesen, dass auch die Bundes-Organisationen für das Verhalten ihrer Landes- und Bezirksorganisationen, bzw. ihrer Mitglieder verantwortlich gemacht werden können. Bei einem Verhalten, welches nicht den Förderungskriterien des Bundes-Jugendförderungs­gesetzes (B-JFG) – insbesondere den §§ 1, 3 und 4 B-JFG – entsprechen, wären von der Bundes-Organisationen SOFORT entsprechende Maß­nahmen zu veranlassen (und dies auch schriftlich dem ho. Ressort zur Kenntnis zu bringen), andernfalls die Förderungen zurückgefordert werden können.“

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin