4422/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0111-I/A/3/2008

Wien, am   16   . Juli 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4625/J der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Basis- und Projektförderung haben folgende 4 parteipolitische Jugendorganisationen erhalten:

 

NAME

SUMME  €

Sozialistische Jugend Österreich

406.968,10

Junge ÖVP

479.641,00

Generation Zukunft Österreich - Freiheitliche Jugend Österreich

109.009,30

Grünalternative Jugend Österreich

109.009,30

 

Dazu wird ergänzend festgehalten, dass der Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) im Jahr 2006 keine Basis- und Projekt­förderung als parteipolitische Jugendorganisation erhalten hat, da der damalige Parlamentsclub die Organisation Generation Zukunft Österreich - Freiheitliche Jugend Österreich als parteipolitische Jugendorganisation nominiert hat. Somit hat der RFJ Basisförderung gemäß seiner Mitgliederzahl und Projektförderungsmittel erhalten.

 

Basisförderung haben folgende 28 verbandliche Jugendorganisationen erhalten:

 

NAME

SUMME  €

Österreichische Alpenvereinsjugend

145.345,70

Bund Europäischer Jugend / JEF

72.672,80

Evangelische Jugend Österreich

72.672,80

Österreichische Gewerkschaftsjugend

145.345,70

Österreichisches Jungvolk – Kinderwelt

36.336,40

Österreichische Jungarbeiterbewegung

36.336,40

Katholische Jugend Österreich

145.345,70

Katholische Jungschar Österreich

145.345,70

Österreichischen Kinderfreunde

145.345,70

Mittelschüler-Kartell-Verband

36.336,40

Naturfreundejugend Österreich

72.672,80

P. u. Pfadfinderinnen Österreich

145.345,70

Österreichischen Pfadfinderbund

14.534,60

Österreichische Landjugend

145.345,70

Österreichische Schülerunion

36.336,40

Aktion Kritischer Schüler/innen

36.336,40

Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ)

36.336,40

Bnei Akiva

7.267,30

Haschomer Hasair

7.267,30

Kolping Österreichisches Bundessekretariat

36.336,40

Österreichische Jungbauernschaft

36.336,40

Pennäler Ring Österreich

14.534,60

Österreichische Naturschutzjugend

14.534,60

Verein Jugend für eine geeinte Welt

14.534,60

Österreichische Blasmusikjugend

145.345,70

Muslimische Jugend Österreich

14.534,60

Österreichische Trachtenjugend

36.336,40

Akademisches Forum für Außenpolitik Österreich (AFA)

14.534,60

 

 

Frage 2:

Zu den Projektförderungen im Jahr 2006 verweise ich auf die in der Beilage angeschlossene Tabelle.

 

Frage 3:

Ja, etliche Projektförderungsanträge wurden im Jahr 2006 abgelehnt.

 

Für die Vergabe von Jugendförderungsmitteln sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Mit In-Kraft-Treten des Bundes-Jugendförderungsgesetzes am 1. Jänner 2001 ist die Verteilung der vorhandenen Fördermittel im Jugendbudget gemäß den Gesetzesvorgaben vorzunehmen. Damit sind die meisten Fördermittel für die Basis- und Projektförderung von bundesweit agierenden Jugendorganisationen gebunden.

 

Das Ressort nahm daher das Bundes-Jugendförderungsgesetz zum Anlass, um in Gespräche mit den Landesjugendreferaten der Bundesländer zu treten. Ziel war eine effiziente Aufteilung der Förderaufgaben zwischen Bund und Ländern. Projekte, die nur ein Bundesland betreffen, bzw. allein kommunalen oder regionalen Charakter haben, werden vorwiegend über die entsprechenden Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes finanziert.

 

Grundlage für die Feststellung der Höhe einer Förderung ist bei jedem einzelnen Förderansuchen das Ergebnis einer genauen Prüfung des Finanzplans inklusive beantragter Förderungen bei anderen Behörden sowie die Summe der für Förderungen zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Die einzelnen Projekte werden auch auf Plausibilität, Möglichkeit der Durchführung, bzw. ob die Projekte gegen ein Gesetz oder gegen die “guten Sitten" verstoßen, geprüft.

 

Da die Einzel-Aktenerhebung mit einem unverhältnismäßig großen Personal- und Zeitaufwand verbunden wäre, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich diese Frage nicht im Detail beantworten kann.

 

Grundsätzlich jedoch kann ich sagen, dass Projektförderungen vor allem wegen vier Hauptpunkten abgelehnt wurden:

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

Beilage

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.