4422/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0111-I/A/3/2008
Wien, am 16 . Juli 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4625/J der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Basis- und Projektförderung haben folgende 4 parteipolitische Jugendorganisationen erhalten:
NAME |
SUMME € |
Sozialistische Jugend Österreich |
406.968,10 |
Junge ÖVP |
479.641,00 |
Generation Zukunft Österreich - Freiheitliche Jugend Österreich |
109.009,30 |
Grünalternative Jugend Österreich |
109.009,30 |
Dazu wird ergänzend festgehalten, dass der Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) im Jahr 2006 keine Basis- und Projektförderung als parteipolitische Jugendorganisation erhalten hat, da der damalige Parlamentsclub die Organisation Generation Zukunft Österreich - Freiheitliche Jugend Österreich als parteipolitische Jugendorganisation nominiert hat. Somit hat der RFJ Basisförderung gemäß seiner Mitgliederzahl und Projektförderungsmittel erhalten.
Basisförderung haben folgende 28 verbandliche Jugendorganisationen erhalten:
NAME |
SUMME € |
Österreichische Alpenvereinsjugend |
145.345,70 |
Bund Europäischer Jugend / JEF |
72.672,80 |
Evangelische Jugend Österreich |
72.672,80 |
Österreichische Gewerkschaftsjugend |
145.345,70 |
Österreichisches Jungvolk – Kinderwelt |
36.336,40 |
Österreichische Jungarbeiterbewegung |
36.336,40 |
Katholische Jugend Österreich |
145.345,70 |
Katholische Jungschar Österreich |
145.345,70 |
Österreichischen Kinderfreunde |
145.345,70 |
Mittelschüler-Kartell-Verband |
36.336,40 |
Naturfreundejugend Österreich |
72.672,80 |
P. u. Pfadfinderinnen Österreich |
145.345,70 |
Österreichischen Pfadfinderbund |
14.534,60 |
Österreichische Landjugend |
145.345,70 |
Österreichische Schülerunion |
36.336,40 |
Aktion Kritischer Schüler/innen |
36.336,40 |
Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) |
36.336,40 |
Bnei Akiva |
7.267,30 |
Haschomer Hasair |
7.267,30 |
Kolping Österreichisches Bundessekretariat |
36.336,40 |
Österreichische Jungbauernschaft |
36.336,40 |
Pennäler Ring Österreich |
14.534,60 |
Österreichische Naturschutzjugend |
14.534,60 |
Verein Jugend für eine geeinte Welt |
14.534,60 |
Österreichische Blasmusikjugend |
145.345,70 |
Muslimische Jugend Österreich |
14.534,60 |
Österreichische Trachtenjugend |
36.336,40 |
Akademisches Forum für Außenpolitik Österreich (AFA) |
14.534,60 |
Frage 2:
Zu den Projektförderungen im Jahr 2006 verweise ich auf die in der Beilage angeschlossene Tabelle.
Frage 3:
Ja, etliche Projektförderungsanträge wurden im Jahr 2006 abgelehnt.
Für die Vergabe von Jugendförderungsmitteln sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Mit In-Kraft-Treten des Bundes-Jugendförderungsgesetzes am 1. Jänner 2001 ist die Verteilung der vorhandenen Fördermittel im Jugendbudget gemäß den Gesetzesvorgaben vorzunehmen. Damit sind die meisten Fördermittel für die Basis- und Projektförderung von bundesweit agierenden Jugendorganisationen gebunden.
Das Ressort nahm daher das Bundes-Jugendförderungsgesetz zum Anlass, um in Gespräche mit den Landesjugendreferaten der Bundesländer zu treten. Ziel war eine effiziente Aufteilung der Förderaufgaben zwischen Bund und Ländern. Projekte, die nur ein Bundesland betreffen, bzw. allein kommunalen oder regionalen Charakter haben, werden vorwiegend über die entsprechenden Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes finanziert.
Grundlage für die Feststellung der Höhe einer Förderung ist bei jedem einzelnen Förderansuchen das Ergebnis einer genauen Prüfung des Finanzplans inklusive beantragter Förderungen bei anderen Behörden sowie die Summe der für Förderungen zur Verfügung stehenden Mittel.
Die einzelnen Projekte werden auch auf Plausibilität, Möglichkeit der Durchführung, bzw. ob die Projekte gegen ein Gesetz oder gegen die “guten Sitten" verstoßen, geprüft.
Da die Einzel-Aktenerhebung mit einem unverhältnismäßig großen Personal- und Zeitaufwand verbunden wäre, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich diese Frage nicht im Detail beantworten kann.
Grundsätzlich jedoch kann ich sagen, dass Projektförderungen vor allem wegen vier Hauptpunkten abgelehnt wurden:
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.