4429/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0093 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. JULI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Bettina Hradecsni, Kolleginnen

und Kollegen vom 19. Mai 2008, Nr. 4382/J, betreffend nachhaltige

und sozial verantwortliche Beschaffung

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2008, Nr. 4382/J, teile ich Folgendes mit:

 

Die Hauptursachen für die Verschlechterung der globalen Umwelt liegen in den weltweit nicht nachhaltigen Verbrauchs- und Produktionsmustern. Einerseits muss der Verbrauch an Ressourcen minimiert werden (Materialien, Energie, Flächen) andererseits geht es auch darum, Produkte und Prozesse qualitativ so zu gestalten, dass dabei der gesamte Lebens­zyklus eines Produkts betrachtet (Lebenszykluskostenansatz) und möglichst ressourcen­schonend vorgegangen wird.

 

Das BMLFUW setzt sich bereits seit den 80er Jahren besonders dafür ein, dass der öffentliche Sektor als Beschaffer/Nachfrager von Produkten und Dienstleistungen mit seiner Kaufkraft wichtige Impulse für die Entwicklung von umweltfreundlicheren Produkten und Dienst­leistungen und deren Marktdurchdringung setzt sowie Vorbildfunktion übernimmt.

Österreich zählt auch laut der europaweiten „Take 5-Studie“ (2006) zum Kreis der sieben Mitgliedstaaten mit der besten Performance bezüglich ökologischer Beschaffung.

 

Im BVergG besteht dazu eine grundsätzliche Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber, bei der Beschaffung auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen (§ 19 Abs. 5). Soziale Kriterien sind darin als Kann-Bestimmung enthalten.

 

In diesem Zusammenhang darf auf den Ministerratsvortrag aus dem Jahr 1998 verwiesen werden, bei dem das BMLFUW federführend mitgearbeitet hat. Als Folge werden die dort empfohlenen Leitlinien (diese orientieren sich an den Umweltkriterien des Österreichischen Umweltzeichens) seitens der Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) berücksichtigt. Derzeit wird von Experten und Expertinnen auch geprüft, inwieweit soziale Kriterien verstärkt in bestehende und künftige Umweltzeichenrichtlinien aufgenommen werden können. Österreich ist hier eines der wenigen Länder weltweit, das bei staatlichen Umweltzeichensystemen diese Kriterien einfordert.

 

Weiters läuft derzeit auf Basis des Ministerratsvortrags vom 11. Juli 2007 eine Pilotphase zur ökologischen öffentlichen Beschaffung in Zusammenarbeit mit dem BMF, der BBG und dem BKA. Als Ergebnis liegen so genannte Umweltleistungsblätter für verschiedene Beschaffungsgruppen vor, die Basis für künftige Ausschreibung der BBG sein werden. Die Ergebnisse der Pilotphase sollen auch in die Überarbeitung der oben erwähnten Leitlinien einfließen.

 

An einem österreichischen Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung wird derzeit intensiv gearbeitet. Dieser soll die verschiedenen Aktivitäten von Bund, Ländern und Gemeinden bündeln und konkrete Zielvorgaben für eine kohärente Vorgangsweise in der ökologischen öffentlichen Beschaffung in Österreich enthalten.

 

Zur Beantwortung der Fragen:

 

Grundsätzlich werden Beschaffungen von der BBG durchgeführt. Die weitgehende Kompetenz zur Entscheidung, ob Umweltkriterien bzw. Sozialkriterien in den Ausschreibungen berücksichtigt werden, obliegt somit dieser bzw. ihrem Eigentümervertreter, dem Bundesminister für Finanzen.

 

Seitens des BMLFUW werden jedenfalls bei Bedarfserhebungen durch die BBG jeweils entsprechende Umweltanforderungen an die zu beschaffenden Produkte und Dienstleistungen gestellt.

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Soweit im Ausschreibungskatalog der BBG Produkte und Dienstleistungen mit besonderen ökologischen, ethischen oder sozialen Kriterien angeboten werden, werden diese vom BMLFUW bevorzugt abgerufen. Die Vorgaben und Schranken des österreichischen Vergaberechts müssen dabei natürlich eingehalten werden.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Öffentliche Ausschreibungen werden grundsätzlich von der BBG durchgeführt. Bei den Ausschreibungen des BMLFUW handelt es sich lediglich um Vergaben von nicht standardisierten Leistungen (insb. Dienstleitungen).

 

Die vom BMLFUW ausgeschriebenen Leistungen werden – auch bei europaweiter Bekanntmachung – aufgrund der speziellen Anforderungen in der Regel von österreichischen oder deutschen Unternehmen erbracht. Die von den Unternehmen einzuhaltenden österreichischen Sozial- und Arbeitnehmerschutzgesetze entsprechen jedenfalls den ILO-Standards, wie auch den Gesetzen jener europäischen Mitgliedstaaten, aus denen die Zulieferunternehmen stammen. Die grundsätzliche vergaberechtliche Beurteilung, in wie weit die Überprüfung von Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben bzw. die Mitgliedschaft bei unabhängigen Überprüfungsorganisationen zulässig ist, obliegt nicht dem BMLFUW.


Zu den Fragen 8 und 9:

 

Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 20.6.2007 wird aktuell unter Federführung des BMLFUW die österreichische Nachhaltigkeitsstrategie zu einer gemeinsamen Bund/Länder- Nachhaltigkeitsstrategie (ÖSTRAT) weiterentwickelt. Bis Ende 2008 soll die Strategie und ein entsprechendes 1. Arbeitsprogramm fertig gestellt und dem Ministerrat sowie der Landes­hauptleutekonferenz zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zudem wird auf die bereits aufgezeigten Punkte in der Einleitung verwiesen.

 

 

Der Bundesminister: