4430/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0100 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. JULI 2008

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen

und Kollegen vom 30. Mai 2008, Nr. 4470/J, betreffend die

Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen vom 30. Mai 2008, Nr. 4470/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu Frage 1 a:

 

Gemäß den Bestimmungen des Spanischen Hofreitschule-Gesetzes und des GmbH-Gesetzes ist die Geschäftsführung der Gesellschaft öffentlichen Rechts Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gegenüber weisungsgebunden.

 

Zu Frage 1 b:

 

Wie aus dem Vorblatt zur Regierungsvorlage des Bundesgesetzes, mit dem die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber rechtlich verselbständigt werden (282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP.) hervorgeht, war Ziel der Regierungsvorlage die Schaffung einer den heutigen Erfordernissen und dem Artikel 18 Abs. 1 B-VG entsprechenden gesetzlichen Grundlage, welche den Anforderungen einer modernen, unabhängigen und eigenverantwortlichen Unternehmensführung bei gleichzeitiger Wahrung der Ziele und Qualität der Aktivitäten entspricht.

 

§ 1 der Regierungsvorlage sieht die Errichtung einer Gesellschaft mit dem Firmenwortlaut “Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber” vor. Auf die Gesellschaft sind die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes anwendbar, soweit das Spanische Hofreitschule-Gesetz nicht Anderes bestimmt.

Im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft wurde der Gesetzesentwurf in der Fassung eines Abänderungsantrages angenommen. § 1 des im Ausschussbericht enthaltenen Gesetzesentwurfs sieht die Errichtung einer Gesellschaft öffentlichen Rechts mit dem Firmenwortlaut “Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber” vor (330 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP.). Wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, sind auf die Gesellschaft die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes anwendbar, soweit das Spanische Hofreitschule-Gesetz nicht Anderes bestimmt.

 

Zu den Fragen 2 a und 2 b:

 

Im Herbst des Jahres 2000 wurden sowohl von der Spanischen Hofreitschule als auch vom Bundesgestüt Piber Anträge um zusätzliche Budgetmittel für u.a. längst überfällige Investitionen und sonstige Aufwendungen beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingebracht und von diesem auch genehmigt.

 


Zu den Fragen 3 a und 3 b:

 

Es ist unrichtig, dass erst 2 Jahre nach der Ausgliederung ein ordentliches Rechnungswesen eingeführt wurde. Es besteht bereits seit dem 01.01.2001 eine ordnungsgemäße doppelte Buchhaltung. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurde jedes Jahr von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt. Die Kostenrechnung wurde ebenfalls sofort mit der Ausgliederung (01.01.2001) eingerichtet und in den Folgejahren entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens adaptiert. Somit konnte dem Unternehmen auch kein Schaden entstehen.

 

Zu Frage 4:

 

Das mit Ende Mai 2004 eröffnete und von der Gesellschaft zunächst selbst geführte Restaurant des Bundesgestüts Piber wurde mit 01.08.2005 verpachtet.

 

Zu Frage 5 a:

 

Kernpunkt des Unternehmenskonzeptes für die Jahre 2002 – 2008 war die Errichtung eines Trainingszentrums für die Spanische Hofreitschule. Dieses sollte zur Ausbildung von Junghengsten und Hengsten, zur Ausbildung von Eleven und Bereiteranwärtern, der Möglichkeit des Besuchs des Trainings, als Erholungsquartier (Sommerquartier) für die Hengste und als Verkaufszentrum dienen. Dadurch hätte sich eine Aufstockung der Pferdeanzahl sowie der ausgebildeten Hengste für die Vorführungen und des reitenden Personals ergeben, was zum Ziel gehabt hätte, die Vorführungsanzahl, Morgenarbeiten und Tourneeauftritte zu erhöhen, um durch diese Mehreinnahmen ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

 

Zu Frage 5 b:

 

Die Errichtung eines Trainingszentrums für die Spanische Hofreitschule konnte aufgrund der mangelnden Finanzierung sowie der Tatsache, dass kein idealer Standort gefunden werden konnte bzw. die Realisierung dieses Projektes an manchen Standorten nicht möglich war, nicht verwirklicht werden. Es waren die Standorte Schönbrunn, Schloss Hof, Schloss Neugebäude, Laxenburg, Freudenau bzw. Krieau im Gespräch.

 


Die Expansionspläne wurden nicht verworfen, sondern die damalige Geschäftsführung wollte diese Ziele durch die Erweiterung der Stallungen in der Hofburg bzw. Stallburg und einem moderneren, größeren und in Bezug auf die Pferdeboxengröße der EU-Norm entsprechenden Sommerquartier erreichen.

 

Zu Frage 5 c:

 

Die Expansionspläne aufgrund des Unternehmenskonzeptes 2002 – 2008 wurden durch den neuen Businessplan für die Jahre 2006 – 2008, welcher am 21.06.2005 vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen wurde, ersetzt.

 

Zu Frage 5 d:

 

Da weder das Trainingszentrum noch die dann geplante Erweiterung der Stallungen in der Hofburg bzw. Stallburg umgesetzt werden konnte, ist die damalige Geschäftsführung von den Expansionsplänen wieder abgekommen. Es wurde dann ein neuer Businessplan für die Jahre 2006 – 2008 erstellt (siehe Pkt. 5 c).

 

Zu Frage 5 e:

 

Direkt den Expansionsplänen zuzurechnende Kosten (Planungskosten) sind in Höhe von
€ 15.000,00 angefallen.

 

Zu den Fragen 6 a bis 6 c:

 

Das geplante Trainingszentrum hätte auch als neues Sommerquartier für die Lipizzaner der Spanischen Hofreitschule gedient (siehe Pkt. 5 a). Da dieses an mehreren Standorten (siehe Pkt. 5 b) aufgrund verschiedener Schwierigkeiten bzw. Einwände nicht umsetzbar war und der Ausbau (Errichtung von Pferdeboxen lt. EU-Norm, 3 x 3 m) des damaligen Sommerquartiers in Lainz aufgrund der Meldung des Lainzer Tiergartens als Natura-2000-Gebiet ebenfalls nicht möglich war, musste sich die Gesellschaft nach einem Alternativstandort umsehen. Als Standort wurde von der damaligen Geschäftsführung Kleinwetzdorf/Heldenberg ausgewählt.

 


Zu Frage 6 d:

 

Die Pferdeboxen im Sommerquartier Lainz entsprachen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Eine Adaptierung hätte den Ausbau der Stallungen erforderlich gemacht, der aufgrund der Meldung des Lainzer Tiergartens als Natura-2000-Gebiet nicht mehr möglich war.

 

Zu Frage 7:

 

Unter strategischer Neuausrichtung des Bundesgestüts Piber gemäß Businessplan 2006 – 2008 ist die Entwicklung vom reinen Zuchtbetrieb mit partieller öffentlicher Attraktivität zu einem steirischen Tourismusleitbetrieb gemeint, ohne die gesetzlichen Vorgaben für die Zucht, Haltung und Ausbildung der Lipizzaner zu beeinträchtigen.

 

Zu Frage 8:

 

Das Marketingsonderbudget und das Sonderbudget für die Errichtung der touristischen Infrastruktur waren ein wesentlicher Bestandteil des Businessplans 2006 – 2008 und dienten zur strategischen Neuausrichtung des Bundesgestüts Piber (siehe Pkt. 7.). Diese Vorgehensweise wurde im 4-Parteien-Entschliessungsantrag vom 16.11.2005 (731/A(E)-XXII. GP.-NR) am 02.03.2006 vom Nationalrat angenommen.

 

Zu den Fragen 9 a und 9 b:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes, mit dem die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber rechtlich verselbständigt werden (Spanische Hofreitschule-Gesetz) BGBl. I Nr. 115/2000 i.d.F. BGBl. I Nr. 113/2006, besteht die Geschäftsführung der Gesellschaft aus bis zu zwei Mitgliedern, die unter Anwendung der Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, und in Abweichung von § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, RGBl. Nr. 58/1906 idgF, vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre zu bestellen sind. Entsprechend § 2 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, erfolgte die Ausschreibung der Funktion eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin der Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in den Tageszeitungen „Die Presse“ und „Salzburger Nachrichten“.

In seiner Sitzung am 30.01.2001 bestellte der Aufsichtsrat Dr. Werner Pohl für die Zeit vom 01.02.2001 bis 31.01.2006 zum Geschäftsführer der Gesellschaft, da Dr. Werner Pohl von allen Bewerberinnen und Bewerbern das in der Ausschreibung enthaltene Anforderungsprofil am besten erfüllte. Dr. Werner Pohl legte die Funktion des Geschäftsführers mit 15.09.2005 zurück.

 

Zu Frage 10:

 

Durch die von der Spanischen Hofreitschule gesetzten Maßnahmen ist der komplette Pferdebestand derzeit CEM-frei. Eine seriöse Kalkulation der vorliegenden Frage ist nicht möglich.

 

Zu Frage 11:

 

Es darf auf die Vorbemerkungen der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage vom 17. Jänner 2008, Nr. 3334/J, verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Naturgemäß ist die Pferdehaltung der Spanischen Hofreitschule in der Innenstadt nicht mit jener auf dem Land vergleichbar. Wie schon in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3334/J ausgeführt, wurden die Haltungsbedingungen der Hengste der Spanischen Hofreitschule in den vergangenen Jahren laufend wesentlich verbessert. Aktuell ist zur weiteren Verbesserung die Errichtung einer ovalen Führanlage in Planung.

 

Der Bundesminister: