4432/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.07.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0078-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4369/J vom 19. Mai 2008 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Subventionierung des Flugverkehrs mit Steuergeld über den Umweg von EU-Agrarmitteln“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft gleichgestellt und damit erstattungsfähig sind die in Artikel 36 der VO (EG) Nr. 800/99 genannten Lieferungen in der Gemeinschaft. Dazu gehören unter anderem Lieferungen zur Bevorratung von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen, die im internationalen, einschließlich des innergemeinschaftlichen Liniendienstes, verkehren. Die VO (EG) Nr. 800/99 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen gehören zum Rechtsbestand der Europäischen Gemeinschaft.
Zu 2.:
Die Förderungswirkung kommt durch die Entlastung des Binnenmarktes zustande. Somit wirken Exporterstattungen, wenn auch indirekt, jedenfalls zugunsten der landwirtschaftlichen Produzenten.
Zu 3.:
Ob die für die Gewährung von Ausfuhrerstattung zu erfüllenden rechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt werden, ist im Einzelfall an Hand des konkreten Sachverhaltes zu entscheiden.
Zu 4. bis 6.:
Vorrangiges Ziel der Ausfuhrerstattung ist es, die Differenz zwischen Gemeinschafts- und Weltmarktpreisniveau auszugleichen, um den Gemeinschaftsproduzenten eine Teilnahme am internationalen Wettbewerb zu ermöglichen. Dies gilt auch für die hier angesprochenen Bevorratungslieferungen. Die Ausfuhrerstattung stellt dabei keine Maßnahme zur Subventionierung von Konsumentinnen und Konsumenten dar.
Zu 7., 10. und 11.:
Derzeit erfolgt unter der Projektbezeichnung „Health Check“ eine Überprüfung der Funktionsweise der bestehenden Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Zu den dabei eruierten Verbesserungspotenzialien im Interesse einer zweckentsprechenden Verwendung der Mittel kommt in erster Linie der Europäischen Kommission die Initiative zur Gesetzgebung zu, wobei die österreichischen Interessen durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vertreten werden.
Zu 8., 9. und 12.:
Im Zeitraum von 1996 bis 1998 haben zwei Unternehmen jeweils einmal für derartige Lieferungen Ausfuhrerstattung beantragt, welche auch gewährt wurde. Es handelt sich dabei um einen Betrag von in Summe rund € 200,--.
In weiterer Folge wurde nach den meiner zuständigen Fachabteilung vorliegenden Informationen von Unternehmen aus den hier angesprochenen Tätigkeitsbereichen keine Ausfuhrerstattung mehr beantragt. Dies ist nach Einschätzung der Expertinnen und Experten meines Hauses einerseits wohl auf die Komplexität des Verfahrens und andererseits auf die stetig sinkenden Ausfuhrerstattungssätze zurückzuführen.
Zu 13..
Klima- und Umweltschutz sind dem Bundesministerium für Finanzen ein wichtiges Anliegen. Dementsprechend werden im Rahmen des eigenen Zuständigkeitsbereiches entsprechende Vorhaben erarbeitet und vorangetrieben. Ich bekenne mich dabei zu einer ökologischen Steuerpolitik, die durch vernünftige Anreize einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz leistet. Nachhaltige Bewusstseinsbildung der Menschen und der Wirtschaft sind das erklärte Ziel meiner Politik, dies umfasst selbstverständlich auch die Gestaltung des Steuersystems.
Vor dem Hintergrund des bestehenden Wettbewerbs sollten entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem hier thematisierten Flugverkehr allerdings nur im internationalen Gleichklang, zumindest unter Einbeziehung der anderen EU-Mitgliedstaaten, erfolgen. Darüber hinaus wäre auf bestehende vertragliche Verpflichtungen (Chicago Konvention, bilaterale Luftverkehrsabkommen) Bedacht zu nehmen. Im Rahmen der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen trete ich daher vor allem auf EU-Ebene für eine ernsthafte und zügige Diskussion zur Frage der Einführung einer Besteuerung von Kerosin ein. Einen weiteren Bestandteil einer verantwortungsvollen Klimaschutzpolitik stellt die Integration von Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel dar. Darüber hinaus verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautend an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ergangenen schriftlichen parlamentarischen Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen