4436/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hradecsni, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 2008 unter der Nr. 4461/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Berücksichtigen Sie bei der Beschaffung von Gütern ökologische, ethische und soziale Kriterien? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wird bei der Anschaffung der Holz- und Papierprodukten darauf Rücksicht ge­nommen, ob diese das FSC-Zeichen tragen? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Werden beim Einkauf Produkte bevorzugt, die mit dem Fairtrade-Gütesiegel ge­kennzeichnet sind? Wenn ja, um welche Produkte handelt es sich hauptsächlich? Wenn nein, warum nicht?

Der weitaus überwiegende Teil der Beschaffung erfolgt über die BBG. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4377/J durch den Bundesminister für Finanzen.

Zu Frage 4:

Ø      Wird beim Einkauf von Dienstbekleidung darauf Wert gelegt, wo und unter wel­chen Bedingungen diese produziert werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?

Seitens des Bundeskanzleramts erfolgt kein Ankauf von Dienstbekleidung.

Zu Frage 5:

Ø      Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen dahingehend überprüft, ob sie die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Fertigung ihrer Produkte einhalten?

Die Einhaltung der grundlegenden arbeitsrechtlichen Vorschriften ist eine Anforde­rung an potentielle Auftragnehmer und wird in jeder Ausschreibungsunterlage ver­langt. Die Verletzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften stellt einen Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren dar.

Zu Frage 6:

Ø      Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen dahingehend überprüft, ob die Arbeitsbedingungen in ihren Zulieferbetrieben durch ein anerkanntes Au­ditunternehmen geprüft werden? Wenn nein, warum nicht?

Nein, da durch das Bundeskanzleramt kaum Ausschreibungen durchgeführt werden die die Beschaffung von Sachgütern betreffen.

Zu Frage 7:

Ø      Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen dahingehend überprüft, ob sie Mitglied bei einer unabhängigen Überprüfungsorganisation wie der Fair Wear Foundation sind oder andere unabhängige Zertifizierungen vorweisen kön­nen? Wenn nein, warum nicht?

Die Vorlage von unabhängigen Zertifizierungen ist bei gewissen Ausschreibungen ein Pflichtkriterium und wird dementsprechend geprüft. Unabhängig davon steht es den Unternehmen frei in ihrem Unternehmensprofil weitere, nicht zwingend erforderliche, Zertifizierungen anzuführen. Diese könnten unter Umständen bei der Zuschlagsent­scheidung eine Rolle spielen.

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø      Planen Sie in Zukunft bei der Beschaffung ethische, soziale und ökologische Kri­terien verstärkt zu berücksichtigen?

Ø      Wie könnten Ihrer Vorstellung nach die oben genannten Kriterien verstärkt in die Beschaffung eingebunden werden?

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4377/J durch den Bundesminister für Finanzen.