4442/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.07.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1354-I/1/b/2008

Wien, am        . Juli 2008

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer und Kollegen haben am 6. Juni 2008 unter der Nr. 4535/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Weißer Elefanten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Bezüglich der von Ihnen gestellten Frage verweise ich auf die Beantwortung der Voranfrage 1883/J (XXII. GP), welche unverändert den aktuellen Stand wiedergibt. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Bestimmungen über den Karenzurlaub vor Ruhestandstandsversetzung gemäß der §§ 22a ff des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes in der Fassung 2002,


BGBl. I Nr. 155/2001, aufgrund der Regelung des § 24 Absatz 4 leg. cit. in der bezüglich der Karenzurlaube bis zur Ruhestandsversetzung bis heute unveränderten Fassung nur bis 31. Dezember 2003 angetreten werden konnten. Sohin ist zwischenzeitig keine inhaltliche Veränderung gegenüber der in der erwähnten Voranfrage dargelegten Sachlage gegeben.