4444/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.07.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                             Wien, am    Juli 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0081-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4396/J vom 21. Mai 2008 der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflegefonds beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Privatisierungsperspektiven ergeben sich jeweils aus dem spezifischen Wettbewerbsumfeld der einzelnen Gesellschaften, wobei für jedes Unternehmen gesondert die Frage zu beurteilen ist, ob ein Privatisierungsschritt oder die längerfristige Beteiligung des Bundes dem Unternehmen bessere Zukunftschancen eröffnet bzw. diese Maßnahme im Interesse des Wirtschaftsstandorts Österreich ist.

 

Zu 2.:

Eine Bekanntgabe der erwarteten Einnahmen einer allfälligen Privatisierung ist im Hinblick auf den erzielbaren Veräußerungserlös bzw. auf meine Ausführungen zu Frage 1. nicht zielführend.

 

Zu 3.:

Die Gesamtdividende, die die ÖIAG an den Bund jährlich ausschüttet, betrug im Jahr 2008 200 Mio. Euro.

 

Zu 4.:

Die aus Privatisierungen resultierenden Einnahmen, deren Höhe derzeit noch nicht quantifizierbar ist, sollen nach dem Vorbild des von Julius Raab geschaffenen Familienlastenausgleichsfonds für einen "Österreichfonds" zur Finanzierung der steigenden Pflegekosten zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu 5.:

Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF) erzielte laut Rechnungsabschluss 2007 einen Abgang in Höhe von Euro 342,238.118,32. Für die FLAF-Abgänge der Jahre 2003 bis 2006 ergaben sich bereits Vorauszahlungen des Bundes in Höhe von Euro 1.621,270.099,64.

 

Der Reservefonds für Familienbeihilfen hat daher per 31.12.2007 gegenüber dem Bund eine Gesamtschuld in Höhe von Euro 1.963,508.217,96. Bis zum Jahr 2010 wird ein Ansteigen der Schulden auf rund Euro 2,6 Mrd. erwartet.

 

Zu 6. und 7.:

Die Pflege älterer Menschen muss langfristig leistbar bleiben, weshalb die Pflege aus der Sozialhilfe herausgelöst und in ein eigenständiges, sozialpolitisches Profil übergeführt werden muss. Zudem muss der Rückgriff auf das persönliche Vermögen der Menschen zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung entfallen und es soll hinkünftig auch keinen Regress gegenüber Angehörigen geben.

 

Zur Finanzierung dieser Vorhaben muss das Modell des „Österreich-Fonds“ forciert werden, damit die Erträge, die wir jetzt erwirtschaften können, für künftige Generationen angespart werden können, um so mehr Generationengerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit zu schaffen.

 

Zu 8.:

Nein.

 

Zu 9.:

Diese Fragestellung ist derzeit nicht vorrangig, da es in erster Linie um die Bedürfnisse der betroffenen pflegebedürftigen Personen geht. Eine Diskussion darüber, wie die Kostentragung bzw. Kostenaufteilung in Zukunft aussehen soll, wird zu führen sein. Dies darf jedoch – und das betone ich nochmals – nicht auf dem Rücken der Betroffenen geschehen.

 

Zu 10.:

Ja, ich stehe zu den Vereinbarungen, die von dieser Regierung getroffen wurden, insbesondere sei auf das Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzgebungsperiode verwiesen, wonach das Pflegegeld des Bundes in dieser Gesetzgebungsperiode einmal selektiv nach Pflegestufe zu valorisieren ist.

 

Zu 11.:

Im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz wurde zur „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche sich auch mit der Frage des Ausmaßes einer Valorisierung des Pflegegeldes auseinandersetzt. Das Arbeitsprogramm der Regierung für das Jahr 2008 sieht vor, einen vom Konsens getragenen Beschluss zu dieser Frage bis zum Dezember dieses Jahres zu fassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.