4446/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.07.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: 4013/79/1-II/BVT/1/2008
Wien, am Juli 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und
Kollegen haben am
6. Juni 2008 unter der Nummer 4596/J an meinen Amtsvorgänger eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Erlass zur Führung
von Vertrauenspersonen“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den
mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Führung von Vertrauenspersonen
im Bereich des Staatsschutzes ist in der Dienstanweisung, GZ
311/1/2-II/BVT/a/2006 vom 5. Dezember 2006 geregelt und ist mit
1. Jänner 2007 in Kraft getreten.
Hinzu kommt der Erlass „Ausgaben für die Sicherheitsverwaltung“ - Richtlinien für die Gebarung und Verrechnung, GZ BMI-KP 1000/0136-II/BK/5/2005 vom 12. September 2005.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gibt es keinen weiteren Erlass zum Thema Vertrauenspersonen.