4446/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.07.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                               

           

 

 

GZ: 4013/79/1-II/BVT/1/2008

                                                                                        Wien, am      Juli 2008

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Juni 2008 unter der Nummer 4596/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Erlass zur Führung von Vertrauenspersonen“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Führung von Vertrauenspersonen im Bereich des Staatsschutzes ist in der Dienstanweisung, GZ 311/1/2-II/BVT/a/2006 vom 5. Dezember 2006 geregelt und ist mit
1. Jänner 2007 in Kraft getreten.

Hinzu kommt der Erlass „Ausgaben für die Sicherheitsverwaltung“ - Richtlinien für die Gebarung und Verrechnung, GZ BMI-KP 1000/0136-II/BK/5/2005 vom 12. September 2005.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gibt es keinen weiteren Erlass zum Thema Vertrauenspersonen.