4447/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0097 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 21. JULI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen
und Kollegen vom 28. Mai 2008, Nr. 4443/J, betreffend Anerkennung

der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Melker Abkommens
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Mai 2008, Nr. 4443/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 9 bis 11:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Es darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4441/J durch den Herrn Bundeskanzler bzw. der parlamentarischen Anfrage Nr. 4442/J durch die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten verwiesen werden. In diesem Zusammenhang sei auch an die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3570/J durch die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten erinnert. Ich füge hinzu, dass aus meiner Sicht kein Zweifel an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der „Vereinbarung von Brüssel“ vom 29. November 2001 besteht. Dies hat auch die von der Bundesregierung angeforderte juristische Stellungnahme des Verfassungsdienstes und des Völkerrechtsbüros vom 14. Mai 2007 ergeben und das habe ich auch gegenüber meinen tschechischen Gesprächspartnern immer wieder klar gestellt.
Zu Frage 5:
Das Thema „Temelín“ habe ich bei einem Gespräch mit dem tschechischen Umweltminister Bursik am 12. Oktober 2007 sowie am Rande der Umweltministerräte in Brüssel erörtert.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Das reguläre Expertentreffen im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ hat im Jahre 2007 am 7. Dezember in Wien stattgefunden. Angesichts der laufenden Beratungen der gemischten parlamentarischen Kommission wurden Fragen der Umsetzung der „Vereinbarung von Brüssel“ nicht im Detail erörtert. Gegenstand dieses Expertentreffens waren Rechtsvorschriften und Behördenorganisation, Strahlenüberwachung, Notfallsplanung, Nuklearprogramme in allgemeiner Form sowie Fragen der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Unbeschadet dessen sind, da mein Haus die Arbeit dieser Kommission in sicherheitstechnischen Angelegenheiten und damit zusammenhängenden Fachfragen unterstützt hat, auf diesem Wege der Kommission für ihre Arbeit relevante Informationen zur Verfügung gestanden. Das reguläre Expertentreffen 2008 im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ ist für den Spätherbst 2008 anberaumt. Hier werden die Ergebnisse der Kommission bereits zu berücksichtigen sein. Vollständigkeitshalber sei daran erinnert, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten federführend für alle bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ zuständig ist.
Zu Frage 12:
Federführende Zuständigkeit sowie Delegationsleitung für die Revisionskonferenzen zum „Übereinkommen über Nukleare Sicherheit“ obliegen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Mein Haus fungiert jedoch als fachliche Kontaktstelle. Vor diesem Hintergrund ist zunächst festzuhalten, dass die Revisionskonferenzen nicht öffentlich sind. Darüber hinaus dienen die Revisionskonferenzen der Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsstaaten, wobei hier strikt nach den Artikeln des Übereinkommens vorgegangen wird. Die Erfüllung bilateraler Verträge oder Vereinbarungen ist nicht Gegenstand dieser Revisionskonferenzen.
Der Bundesminister: