4448/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Gegenstand: Schriftl. pari. Anfr. d.
Abg. z. NR Dr. Ruperta Lichtenecker,
Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juni 2008, Nr. 4484/J,
betreffend Welser Flugplatz
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker,
Kolleginnen und
Kollegen vom 4. Juni 2008, Nr. 4484/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Mit Schreiben vom 28.1.2008 wurde dem Geschäftsführer der BIG die Stellungnahme des UBA, die Ausgabe des ÖkoL 28/4 (2006) sowie eine ausführliche Darstellung der Situation am Welser Flughafen übermittelt mit dem Ersuchen, die in den Ausführungen dargestellte Situation entsprechend zu berücksichtigen und zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Naturjuwels Welser Flugplatz mit angrenzendem Panzergelände beizutragen.
Zu Frage 2:
Es liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), der BIG Weisungen zu erteilen.
Zu Frage 3:
Österreich hat das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ratifiziert (BGBl. 213/1995). Das Umsetzungsinstrument zum Übereinkommen ist die nationale Biodiversitätsstrategie, die dem Ministerrat (1997) vorgelegt worden ist. Die Erstellung der nationalen Biodiversitäts- strategie erfolgte in der Biodiversitätskommission, in welcher auch das BMWA vertreten ist. Die Mitglieder der Biodiversitätskommission sind an die nationale Biodiversitätsstrategie gebunden.
Zu Frage 4:
Der Eigentümervertreter der BIG ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Somit ist die Umsetzung der nationalen Biodiversitätstrategie im Bereich der BIG in der Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.
Zu Frage 5:
Das BMLFUW wird sich weiter, wie auch bisher schon, im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Erhalt des Welser Flughafens als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten einsetzen.