4449/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.07.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 17. Juli 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0137-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4425/J betreffend "mögliche Umweltbombe Arsenal, 1030 Wien", welche die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 26. Mai 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Vorab ist festzuhalten, dass in der parlamentarischen Anfrage zwar einerseits  durchgehend die Liegenschaftsbezeichnung "Arsenal" verwendet wird, andererseits sich die einzelnen Fragen nur auf das mit Wohngebäuden bebaute Areal, das 2003 von der BIG verkauft wurde, beziehen.

 

Die Liegenschaft "Arsenal" umfasst jedoch nicht nur die Wohngebäude, sondern es befinden sich u.a. auch folgende - heute ganz unterschiedlichen Eigentümern gehörende - Objekte auf dem Areal :


·        Richtfunkturm, Fernmeldetechnisches Zentralamt & Fernmeldezentralbauleitung (auf EZ 4043, im Eigentum der Telekom Austria AG)

·        Heeresgeschichtliches Museum (auf EZ 4044, im Eigentum der Republik Österreich - Heeresverwaltung)

·        Kulissendepot, Werkstätten und Probebühne (auf EZ 4328, im Eigentum der Theaterservice GmbH)

·        Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) (auf EZ 4074, im Eigentum des WIFO)

·        Kaserne (auf EZ 4423, im Eigentum der Republik Österreich Heeresverwaltung).

 

Aus den beiliegenden Unterlagen (Anlage 1: Luftaufnahme des Arsenals, aufgenommen in den 1920er Jahren; Anlage 2: Auszug aus der DKM) ist zu schließen, dass sich die in der Anfrage angesprochenen «Österreichische Werke Arsenal» im Bereich zwischen Heeresgeschichtlichem Museum und der Wohnhausanlage an der Lilienthalgasse befanden (in der Luftaufnahme umrandet). Die Frage einer mög-lichen Bodenkontamination im Bereich der 2001 an die BIG übertragenen Wohngebäude dürfte sich daher überhaupt nicht stellen.

 

 

Antwort zu den Punkten 1, 5 bis 8 und 12 der Anfrage:

 

Vor Verkauf des Wohnungspaktes 2003, bei dem Wohngebäude im gesamten Bundesgebiet von Österreich betroffen waren, wurden von gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Verkehrswertgutachten zu den betroffenen Standorten erstellt.

 

Im Gutachten des Sachverständigen ist unter „Punkt VIII, Grundlagen des Gutachtens“ festgehalten, dass der Verdachtsflächenkataster sowie der Altlastenatlas abgefragt wurden. Darauf aufbauend wird im Gutachten unter "Punkt IV, Bodenkontaminationen" folgende Feststellung getroffen: «Laut Erhebungen des gefertigten Sachverständigen im Altlastenatlas und im Verdachtsflächenkataster des Bundesumweltamtes sind keine Hinweise auf Altlasten wie Bodenkontaminationen oder andere die Liegenschaft entwertende Altbodenverhältnisse bekannt.»

 

Antwort zu Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Da die BIG nur in den Jahren 2001 (Übertragung der Wohngebäude Arsenal gemäß § 13, Bundesimmobiliengesetz, BGBl. I/141/2000, an die BIG) bis 2003 Eigen-tümerin der betroffenen Liegenschaft war und in dieser Zeit keine Hinweise auf mögliche Bodenkontaminationen bekannt geworden sind, gab es keinerlei Veranlassung, Aufträge für eine Untersuchung auf Bodenkontaminationen zu erteilen.

 

 

Antwort zu Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Der BIG ist nicht bekannt, ob von einem der anderen Liegenschaftseigentümer im Arsenal eine Untersuchung auf Bodenkontamination durchgeführt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

2 Anlagen

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.