445/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.05.2007
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möglich.
BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
(5-fach)
GZ: BMSK-20001/0012-II/2007 Wien,
Betreff: Parl. Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. betreffend "Überfällige Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2006", Nr. 434/J
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 434/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. wie folgt:
Frage 1:
Beitragsrückstände der Dienstgeber per 31. Dezember 2006 |
||
Gebietskrankenkassen |
Rückstände |
|
Alle GKK |
934,0 |
|
GKK Wien |
344,2 |
|
GKK Niederösterreich |
137,2 |
|
GKK Burgenland |
25,2 |
|
GKK Oberösterreich |
143,8 |
|
GKK Steiermark |
125,7 |
|
GKK Kärnten |
37,6 |
|
GKK Salzburg |
68,4 |
|
GKK Tirol |
31,4 |
|
GKK Vorarlberg |
20,5 |
|
Quelle: Monatsabrechnungen; Beitragsmonat Dezember. |
|
Gebietskrankenkassen - GKK |
Stichtag/Zeitraum |
Fälle |
Höhe in € |
WGKK |
31. 12. 2006 |
2.700 |
--- |
NÖGKK |
01. 01. 2006 - 31. 12. 2006 |
3.089 |
48.800.753,88 |
BGKK |
31. 12. 2006 |
228 |
810.830,77 |
OÖGKK |
31. 12. 2006 |
820 |
7,9 Mio. |
StGKK |
23. 3. 2007 1 |
84 |
598.497,50 |
KGKK |
31. 12. 2006 |
364 |
--- |
SGKK |
31. 12. 2006 |
390 |
4.746.318,-- |
TGKK |
31. 12. 2006 |
329 |
4.636.201,07 |
VGKK |
01. 03. 2007 1 |
129 |
2.191.160,00 |
1 eine Rückrechnung auf den Stichtag 31. 12. 2006 ist nicht möglich.
GKK |
Stichtag |
Verfahren |
Fälle |
Streitwert |
WGKK |
31. 12. 2006 |
Verwaltungsverfahren in Beitragsangelegenheiten |
97 |
€ 3.367.106,65 |
NÖGKK |
Da nicht klar definiert ist, welche Verfahren um SV-Beiträge gemeint sind, können keine Daten geliefert werden. |
|||
BGKK |
eine Beantwortung ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich |
|||
OÖGKK |
31. 12. 2006 |
Anfechtungsklagen |
4 |
ca. € 481.000,00 |
StGKK 1 |
31. 12. 2006 |
Insolvenzen mit Kassenbeteiligung: Strafverfahren: Anzeigen im Jahre 2006: (10 Anzeigen auch wegen Sozialbetrugs gem. § 153 d StGB); davon zum Stichtag noch 110 Verfahren anhängig 2 Zivilprozesse: (Anfechtungen nach der Konkursordnung) |
1.057
161
2 |
€ 58.284.295,17 |
KGKK |
Im Jahre 2006 wurden seitens der Kärntner Gebietskrankenkasse 21.421 Anträge gestellt. Über den Gesamtstreitwert in diesen anhängigen Gerichtsverfahren können keine Angaben gemacht werden. |
|||
SGKK |
31. 12. 2006 |
Bürgschaftsklagen Schadenersatzklagen Drittschuldnerklagen Anfechtungsklagen Komplementärklagen Gesamt |
6 13 2 2 18 41 |
€ 270,352,-- € 327,571,-- € 2.900,-- € 19.558,-- € 163.034,-- € 783.415, -- |
TGKK |
31. 12. 2006 |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden |
||
VGKK |
31. 12. 2006 |
Insbesondere bei Verwaltungsbehörden, teilweise jedoch auch bei Gerichten behängen Verfahren: |
20 |
€ 2.049.569,23 |
1 Unberücksichtigt darf jedoch nicht bleiben, dass im Jahre 2006 bei insgesamt 681 Beitragsschuldnern der Kasse ein Konkursverfahren nur deshalb nicht eröffnet wurde, weil ein die Anlaufkosten des Verfahrens deckendes Vermögen nicht vorhanden war.
2 darüber hinaus liegen zu rund 180 Strafverfahren aufgrund von Anzeigen aus den Jahren vor 2006 noch keine Ergebnisse vor
GKK |
Exekutionsanträge 2006 |
|
Anzahl |
Summe in € |
|
WGKK |
Die genaue Anzahl der automationsunterstützten und händisch erstellten Exekutionsanträge im Jahr 2006 kann nicht mitgeteilt werden. |
|
NÖGKK |
16.608 |
58.453.994,48 |
BGKK |
4.858 |
--- |
OÖGKK |
13.114 |
--- |
StGKK |
45.552 |
116.585.242,34 |
KGKK |
20.704 |
--- |
SGKK |
14.921 |
33.891.803,-- |
TGKK |
8.455 |
26.378.000,00 |
VGKK |
3.556 |
9.312.383,99 |
GKK |
Stichtag |
sonstige Anm. zu Exekutionsverfahren |
Fälle |
Streitwert in € |
WGKK |
31. 12. 2006 |
Die angegebene Zahl stellt die anhängigen Exekutionsakte dar. Die Anzahl der einzelnen Exekutionsverfahren pro Akt kann nicht mitgeteilt werden. |
17.403 |
---- |
NÖGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden. |
|||
BGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden. |
|||
OÖGKK |
Es werden keine Aufzeichnungen über bei Gerichten eingebrachte und noch laufende Exekutionsverfahren geführt. Da monatlich ca. 1100 Exekutionen mit einer Forderungssumme von rund € 3,0 Mio. beantragt werden und die Dauer der Gerichtsverfahren sehr unterschiedlich ist (Verfahrensdauer durchschnittlich 2 bis 3 Monate) sind permanent etwa 3000 Exekutionen mit einer Forderungssumme von nahezu € 9 Mio. bei Gerichten anhängig. |
|||
StGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden. |
|||
KGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden. |
|||
SGKK |
Im Dezember 2006 wurden 1.171 Fahrnisexekutionen mit einem Betrag von € 2.584.412,-- beantragt. |
|||
TGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden |
|||
VGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden |
Beitragsvorschreibungen und uneinbringliche Beiträge |
|||
ASVG 2000 - 2006 |
|||
|
|||
Jahr |
Beträge in Mio. Euro |
Abschreibungen |
|
Beitragsvor- |
Uneinbringliche |
||
2000 |
24.924 |
87 |
0,3 |
2001 |
25.452 |
92 |
0,4 |
2002 |
25.644 |
115 |
0,4 |
2003 |
26.254 |
124 |
0,5 |
2004 |
26.845 |
140 |
0,5 |
2005 |
27.813 |
147 |
0,5 |
2006 |
29.046 |
134 |
0,5 |
Quelle: Monatsabrechnungen bzw. Rechnungsabschlüsse |
|||
Anmerkung: Rund 18% der Abschreibungen entfallen auf |
|||
Krankenversicherungsbeiträge |
GKK |
offene Konkursverfahren zum Stichtag 31. 12. 2006 |
WGKK |
1.425 |
NÖGKK |
2.708 |
BGKK |
301 |
OÖGKK |
2.321 |
StGKK |
1.057 |
KGKK |
464 |
SGKK |
53 |
TGKK |
423 |
VGKK |
411 1 |
1 Stand per 01.03.2007.
KVTR |
Personalstand
(VBÄ) |
Personalstand
(VBÄ) |
WGKK |
49,75 |
51 |
NÖGKK |
32 |
34,0 |
BGKK |
9 |
9 |
OÖGKK |
45 |
46 |
StGKK |
28 |
28 |
KGKK |
20 |
20 |
SGKK |
21,75 |
22,75 |
TGKK |
25 |
21 |
VGKK |
11,69 |
10,69 |
VAEB |
1,38 |
1,38 |
GKK |
Stichtag |
Entwicklung Personalstand |
WGKK |
31. 12. 2006 |
Personalstand:
59,69 |
NÖGKK |
31. 12. 2006 |
gleichbleibend mit 48,85 MitarbeiterInnen |
BGKK |
31. 12. 2006 |
zehn MitarbeiterInnen (9,60 Vollzeitbeschäftigtenäquivalente) |
OÖGKK |
31. 12. 2006 |
Der Dienstpostenplan sieht 20 Dienstposten vor. Aufgrund von Teilzeitmodellen waren per 31.12.2006 nur 19,18 MitarbeiterInnen kostenwirksam. |
StGKK |
31. 12. 2006 |
Der Personalstand der Beitragseinbringung hat sich von 2005 auf 2006 von 21 auf 22 MitarbeiterInnen im Plan erhöht (+ 4,76%). Hiervon sind 13 Personen als ExekutionsreferentInnen tätig. |
KGKK |
31. 12. 2006 |
In der Beitragseinbringung waren im Jahre 2006 kontinuierlich 19,02 Dienstnehmer beschäftigt. Am 31.12.2006 waren 22,50 DienstnehmerInnen beschäftigt. |
SGKK |
31. 12. 2006 |
Der Personalstand in der Beitragseinbringung hat sich von 2003 bis 2006 nicht verändert. Personalstand: 18,75 Dienstposten. |
TGKK |
31. 12. 2006 |
Der Personalstand hat sich im Jahr 2006 nicht verändert. Zum 31.12.2006 waren 13 Mitarbeiter mit der Einhebung (bei Dienstgeberkonten) tätig. |
VGKK |
31. 12. 2006 |
Im Bereich der Beitragseinbringung (Kostenstelle 013 Mahnung und Exekution) waren durchschnittlich 9,96 MitarbeiterInnen tätig. Der Personalstand per 31.12.2006 betrug 9,63 (gewichteter Personalstand in Vollzeitäquivalenten). |
GKK |
Nachverrechnete
SV-Beiträge 1-12/06 |
|
|
WGKK |
44.972.860 |
NÖGKK |
28.779.053 |
BGKK |
4.849.759 |
OÖGKK |
22.501.930 |
StGKK |
17.619.723 |
KGKK |
10.776.416 |
SGKK |
10.324.088 |
TGKK |
15.120.321 |
VGKK |
6.840.357 |
VAEB |
177.903 |
Summe |
161.962.410 |
GKK |
Durch Zwangsmaßnahmen eingebrachten Beiträge im Jahr 2006 in € |
WGKK |
€ 252.031.135,71 |
NÖGKK |
Im Jahre 2006 wurden Zahlungseingänge von insgesamt € 4.568.183.022,77 verzeichnet. Welche Beträge auf Grund von Einbringungsmaßnahmen einlangten ist nicht auswertbar. |
BGKK |
keine statistischen Aufzeichnungen |
OÖGKK |
€148 Mio. |
StGKK |
Mangels einer entsprechenden Kennzeichnung der Zahlungsströme ist eine unmittelbare Zuordnung von Zahlungen zu Exekutionen und sonstigen Einbringungsmaßnahmen nicht möglich. Allerdings lassen sich aus der Gegenüberstellung der exekutionsverfangenen Beiträge und der letztlich als uneinbringlich abzuschreibenden Beiträge über einen längeren Zeitraum sehr wohl Rückschlüsse auf die „Einbringungsquote“ ableiten. Über einen Beobachtungszeitraum von fünf Kalenderjahren zeigt sich für die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, dass diese Einbringungsquote bei 89,6 % liegt, d.h., 89,6 % des exekutiven Forderungsvolumens (= ausgefertigte Exekutionsanträge) konnten durch Maßnahmen der Beitragseinbringung (z.B.: Exekutionen, Quoten im Insolvenzverfahren, Verrechnung mit dem IAF, strafrechtliche Maßnahmen, persönliche Haftungen, Haftungen nach dem AÜG usw.) einbringlich gemacht werden. Rechnet man zu den Einbringungsmaßnahmen i.w.S. auch die Mahnungen, so erhöht sich die „Einbringungsquote“ - gemessen am gemahnten Forderungsvolumen (= ausgefertigte Mahnungen) - auf 95,75 %. |
KGKK |
keine statistischen Aufzeichnungen |
SGKK |
keine statistischen Aufzeichnungen |
TGKK |
€ 122.266.000,00 (gemahnte Beiträge abzüglich der Abschreibungen) |
VGKK |
Es können die Höhe der erfassten Forderungen im Jahre 2006 und die Höhe der eingemahnten und exekutierten Forderungen festgestellt werden, nicht jedoch wie hoch die Summe aufgrund von Einbringungsmaßnahmen im Jahre 2006 war. 2006 wurden Zahlungseingänge über insgesamt € 1.346.226.731,03 verzeichnet |
GKK |
Geprüfte Betriebe 1-12/2006 |
|
|
WGKK |
1.347 |
NÖGKK |
1.474 |
BGKK |
627 |
OÖGKK |
2.917 |
StGKK |
2.091 |
KGKK |
1.022 |
SGKK |
1.262 |
TGKK |
1.414 |
VGKK |
945 |
VAEB |
50 |
Summe |
13.149 |
Zur Anzahl der geprüften Betriebe wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Die Anzahl der geprüften Dienstnehmer ist nicht bekannt.
Siehe Antwort zu Frage 11.
Der Hauptverband hat mir diesbezüglich Folgendes mitgeteilt: „Nach § 42 ASVG sind keine Prüfungen möglich. Entsprechende Daten sind daher nicht vorhanden.
Eine Differenzierung zur GPLA-Prüfung ist nicht möglich, da auch so genannte „Bedarfsprüfungen“ GPLA-Prüfungen sind. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ca. 30 % der durchgeführten GPLA-Prüfungen „Bedarfsprüfungen“ (z.B. auf Grund von Anzeigen, Insolvenzen) sind.“
Die Krankenversicherungsträger beabsichtigen, im Rahmen der GPLA mittelfristig den Dienstpostenplan zu erhöhen. Derzeit geplant ist die Aufstockung um 50 Personen.
KVT |
voraussichtliche Entwicklung des Personalstandes in der Beitragseinbringung |
WGKK |
Der Personalstand wird 2007 annähernd gleich bleiben. |
NÖGKK |
Der Personalstand sollte gleich gehalten werden |
BGKK |
Im kommenden Jahr wird sich der Personalstand voraussichtlich nicht ändern. |
OÖGKK |
Voraussichtlich wird sich keine Änderung ergeben. |
StGKK |
Im Jahr 2007 wird sich der Personalstand der OE Beitragseinbringung voraussichtlich von 22 auf 23 Mitarbeiter erhöhen, was einer Veränderung um + 4,54 % entspricht. |
KGKK |
Der geplante Personalstand für das Jahr 2007 soll 22,50 Dienstnehmer entsprechen |
SGKK |
Für dieses Jahr ist im Bereich des Personalstandes der Beitragseinbringung nur eine geringe Änderung zu erwarten. Personalstand: 19,00 Dienstposten |
TGKK |
Der Personalstand wird sich voraussichtlich nicht verändern. |
VGKK |
Im Jahre 2007 ist keine Erhöhung des Personalstandes beabsichtigt. |
Die Jahresprüfungspläne der einzelnen Träger setzen sich aus Risikoprüfungen, Bedarfsprüfungen und Routineprüfungen zusammen. Laut Hauptverband dürfen die detaillierten Jahresprüfpläne aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden.
KVT |
Branchen bzw. Wirtschaftsklassen mit hohen Beitragsrückständen im Jahr 2006 |
|
Wirtschaftsklasse |
Beitragsrückstände |
|
WGKK |
45 Bauwesen: 74 Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen: 52 Einzelhandel: 55 Beherbergungs- und Gaststättenwesen: 51 Handelsvermittlung und Großhandel: |
€ 159.971.197,80 € 39.078.509,70 € 32.529.235,16 € 25.498.802.17 € 14.289.595,94 |
NÖGKK |
Auswertungen der Beitragsrückstände hinsichtlich Branchen und Wirtschaftsklassen sind im derzeitigen System nicht möglich. |
|
BGKK |
Die höchsten Beitragsrückstände weist das Baugewerbe auf, gefolgt von Handel und Gastgewerbe. |
|
OÖGKK |
Darüber werden keine Analysen und Aufzeichnungen geführt. |
|
StGKK |
Eine Zuordnung von Beitragsrückständen zu Wirtschaftsklassen ist, sofern technisch überhaupt machbar, sehr aufwändig und in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Wir verweisen jedoch auf die vom KSV erstellte Insolvenzstatistik 2006 für die Steiermark, wonach die höchsten Passiva im Bereich Verkehr bestehen, gefolgt von den Bereichen Bauwirtschaft, Maschinen und Metall, unternehmensbezogene Dienstleistungen, Lebens- und Genussmittel sowie dem Gastgewerbe. Zur Interpretation dieser Statistik ist anzumerken, dass in der Sparte Verkehr die Insolvenz der Styrian Airways AG mit rund 50 Millionen Euro zu Buche schlägt und somit als statistischer Ausreißer zu beurteilen ist. Davon abgesehen ist die vorliegende Statistik ohne wesentliche Abstriche auf die Zuordnung der Beitragsrückstände nach Branchen/Wirtschaftsklassen übertragbar. Erwähnenswert ist vor allem, dass im Baugewerbe die Anzahl der Insolvenzen in der Steiermark von 71 im Jahre 2005 auf 90 im Jahre 2006 gestiegen ist (+ 40,8%). Die Summe der Passiva wuchs in diesem Bereich laut KSV von 39,1 Mio. Euro auf 47,8 Mio. Euro an (+ 22,2%). Diese Entwicklung spiegelt sich zweifellos auch im Einbringungsbereich der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse wider. |
|
KGKK |
keine Daten vorhanden |
|
SGKK |
keine Daten vorhanden |
|
TGKK |
Aufzählung erfolgt nach Wirtschaftsklassen: Sachgütererzeugung; Beherbergungs- und Gaststättenwesen; Bauwesen; Handel; Verkehr- und Nachrichtenübermittlung |
-- |
VGKK |
Bau- und Baunebengewerbe Lebensmittelhandel und Bäckereien Gastwirtschaftsbetriebe und Nachtlokale Transportunternehmen. |
-- |
KVT |
Beitragsrückstände gegliedert nach Klein- Mittel- und Großbetrieben |
WGKK |
Eine betragsmäßige Zuordnung der Außenstände nach Betriebsgröße ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich. Durch zahlreiche „dubiose“ Baufirmen mit ca. 30 bis 100 Dienstnehmern, die überwiegend in Wien gegründet werden, entsteht für die Wiener Gebietskrankenkasse ein großer Schaden. In anderen Branchen nehmen sich eher Kleinbetriebe, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, durch Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge faktisch einen Kredit bei der Wiener Gebietskrankenkasse. Groß- und Mittelbetrieb sind stärker über Bankkredite finanziert, die es dadurch nicht auf Exekutionsverfahren ankommen lassen. |
NÖGKK |
Von den niederösterreichischen Betrieben entfallen rund 90 % auf kleinere und mittlere Unternehmen, welche auch einen Großteil des Beitragsrückstandes verursachen. |
BGKK |
Aufgrund der geringen Anzahl von Großbetrieben wird der Großteil der Beitragsrückstände von Klein- und Mittelbetrieben verursacht. |
OÖGKK |
Auch hierüber werden keine Analysen geführt. |
StGKK |
Eine Verknüpfung von Betriebsgröße (= Anzahl der Dienstnehmer eines Betriebes) mit den Rückstandsdaten besteht nicht, weshalb hiezu keine Aussage getroffen werden kann. |
KGKK |
keine Daten vorhanden |
SGKK |
keine Daten vorhanden |
TGKK |
Kleinbetriebe bis 5 Dienstnehmer - EUR 6,4 Millionen Mittelbetriebe 6 - 50 Dienstnehmer - EUR 9,7 Millionen Großbetriebe ab 51 Dienstnehmer - EUR 4,2 Millionen |
VGKK |
1 Großbetrieb, ansonsten Klein- und Mittelbetriebe: Großbetrieb (ab 200 DN): ca. € 384.300,-- Klein- und Mittelbetriebe: ca. € 4,9 Mio |
Das Innovationsprojekt BEICON wird durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse als Standardprodukt BEICON fortgeführt. Der Volleinsatz des Standardproduktes ist abhängig von der Datenlieferung anderer Standardprodukte der Sozialversicherung, die zur Zeit noch entwickelt werden bzw. bereits in Ausrollung begriffen sind. Der Volleinsatz des Standardproduktes BEICON ist bis Ende 2010 geplant.
Durch die Finanzverwaltung und die Gebietskrankenkasse wird eine sogenannte „Monatsinfo“ den GPLA-PrüferInnen zur Verfügung gestellt. Durch dieses „Monatsinfo“ werden die GPLA-PrüferInnen laufend über aktuelle Entwicklungen (z.B. Gesetzesänderung, Judikatur) auf dem laufenden gehalten. Darüber hinaus fanden für die GPLA-PrüferInnen Schulungsveranstaltungen zum Einsatz der neuen Prüfsoftware (GPLA-Synergie) statt.
Seitens des Hauptverbandes wurde mir bekannt gegeben, dass hinsichtlich der Kosten keine Daten vorhanden sind.
Die risikoorientierte Fallauswahl ist mit Einsatz des Standardproduktes GPLA-Synergie möglich. Es wird jedoch seitens des Hauptverbandes darauf hingewiesen, dass auch bei einer theoretischen Vollprüfung innerhalb von 5 Jahren nicht alle Beschäftigungsverhältnisse einzeln geprüft werden, da das Prüforgan auf Grund von Stichproben die Richtigkeit überprüft hat.
Diese Frage konnte seitens des hiezu um Beantwortung ersuchten Hauptverbandes mangels vollständiger Textierung nicht beantwortet werden.
Siehe Antwort zu Frage 13.
Ein „Controllingboard“ gibt es seit 2006 nicht mehr. Durch die Sozialversicherungsträger und die Finanz wurde 2006 das Gesamtjahresziel um 42 % überschritten.
Die Steuerung des Personaleinsatzes und die Auswahl der Prüfungsfälle erfolgt direkt durch die Krankenversicherungsträger. Durch eine gemeinsame BSC werden die GPLA-Mehrergebnisse und die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit optimiert.
Durch die Sozialversicherungsträger sind als Zielwert Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge in Gesamthöhe von 157,6 Millionen Euro zu erreichen.
Die Zielwerte 2007 für die einzelnen Gebietskrankenkassen stellen sich wie folgt dar:
GKK |
Zielwerte 2007 |
WGKK |
33.287.515,33 |
NGKK |
21.386.797,41 |
BGKK |
6.209.070,20 |
OÖGKK |
18.113.290,14 |
STGKK |
18.627.210.65 |
KGKK |
12.418.140,43 |
SGKK |
14.315.356.33 |
TGKK |
15.876.623,89 |
VGKK |
7.374.995,62 |
Gesamt |
157.600.000,00 |
Als Maßnahmen für die Zielerreichung wurde eine qualifizierte Weiterbildung, Berichterstattungspflicht der Regionalmanager und der Gebietskrankenkassen beschlossen.
Die Zielwerte für 2006 wurden erreicht.
Der Hauptverband teilte mir diesbezüglich mit, dass keine entsprechenden Daten vorhanden sind.
Die bisherigen Erfahrungen können durchaus positiv bewertet werden. Es ist für mich selbstverständlich, dass noch weitere Verbesserungen möglich und anzustreben sind. Diese Verbesserungen werden in einem permanenten Diskussionsprozess zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzressort vorangetrieben.
GKK |
Anzahl der Konkursanträge im Jahr 2006 |
|
WGKK |
1.964 |
|
NÖGKK |
733 |
|
BGKK |
134 |
|
OÖGKK |
502 |
|
StGKK |
410 |
|
KGKK |
171 |
|
SGKK |
175 |
|
TGKK |
698 |
|
VGKK |
142 |
Da es sich bei diesem Thema um Fragen einer Haftungsausweitung handelt, beabsichtige ich im Zusammenhang mit der Umsetzung der im Regierungsprogramm unter dem Kapitel: „Bekämpfung von Schwarzarbeit“ (Seite 52) beabsichtigten Einführung einer Generalunternehmerhaftung auch diesen Themenbereich mit Experten der Sozialversicherung und den Sozialpartnern zu besprechen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass das Sozialbetrugsgesetz, BGBl. I Nr: 152/2004 nunmehr auch folgende justizstrafrechtliche Maßnahmen gegen den Sozialbetrug vorsieht:
Der nebenstrafrechtliche Tatbestand des § 114 ASVG ist unter dem Titel „Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung“ in das Strafgesetzbuch übergeführt und findet sich in § 153c StGB; danach ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wer als Dienstgeber Beiträge eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung dem berechtigten Versicherungsträger vorenthält.
Darüber hinaus bestehen zwei weitere Straftatbestände, nämlich: „Betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz“ (§ 153d AStGB; Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und „Organisierte Schwarzarbeit“ (§ 153e; Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren).
Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 42.
Von den Sozialversicherungsträgern können keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden, da in der Praxis nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass Notare und Rechtsanwälte bei der Firmengründung von der Betrugsabsicht wussten; eine Anzeige ist nicht zweckmäßig.
Den Finanzbehörden ist es z. B. in Wien bisher auch nicht gelungen, in Verfahren, in denen Einzelpersonen bis zu 1200 Firmen gegründet hatten, eine strafrechtliche Verurteilung zu erlangen.
Die rechtliche Qualifikation, ob ein Gewerbetreibender auf Grund einer Scheinselbstständigkeit nach dem ASVG oder GSVG versichert ist, erfüllt keinen
Tatbestand nach dem Sozialbetrugsgesetz. Es wurden daher keine Anzeigen erstattet.
GKK |
Anmerkung |
Abgang 2005 |
Abgang 2006 |
WGKK |
gesamter finanzieller Schaden durch dubiose Baufirmen |
€ 19 Mio. davon entfällt ein Fünftel auf die KV: € 3,8 Mio. |
€ 18 Mio. davon entfällt ein Fünftel auf die KV: € 3,6 Mio. |
NÖGKK |
-- |
€ 4 Mio. |
€ 4,5 Mio. |
BGKK |
Der entstandene Abgang an Sozialversicherungsbeiträgen durch Scheinfirmen in den Jahren 2005 und 2006 wird auf rund € 1,000.000,00 geschätzt. |
||
OÖGKK |
Hierüber werden keine Analysen geführt. |
||
StGKK |
Anzeigen wegen des dringenden Verdachts auf Sozialbetrug (§153d StGB) werden seit Oktober 2005 erstattet, wobei bis Ende 2006 zehn Verfahren bei den Staatsanwaltschaften Graz und Leoben anhängig gemacht wurden. Der aus diesen Fällen - bezogen auf die Geschäftsjahre 2005 und 2006 - resultierende Schaden beträgt rund 1,3 Mio. Euro. Darauf aufbauend kann grob geschätzt werden, dass sich der durch dubiose Beitragsschuldner verursachte Schaden im Bereich von etwa 10 % des Abschreibevolumens eines Jahres bewegt. |
||
KGKK |
--- |
||
SGKK |
--- |
||
TGKK |
--- |
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VGKK |
Eine Schätzung ist nicht möglich, da entsprechende Zahlen nicht vorhanden sind.. |
KVT |
Strafanzeigen und Anfragen 2005 |
|||||||||
§ 147 StGB |
§ 153c StGB |
§ 153d StGB |
§ 156 StGB |
§ 158 StGB |
§ 159 StGB |
§ 162 StGB |
div. Anfragen |
Gesamt |
Gesamtschaden der Strafanzeigen in Mio. € |
|
WGKK |
11 |
82 |
14 |
8 |
64 |
83 |
8 |
255 |
525 |
9,1 |
NÖGKK |
-- |
45 |
7 |
-- |
-- |
-- |
-- |
82 |
-- |
-- |
BGKK |
Im Jahr 2005 wurden sechs Strafanzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet, hinzu kommt noch eine nicht bezifferbare Anzahl von amtswegig eingeleiteten Verfahren. |
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OÖGKK |
In 5 Fällen wurden Anzeigen erstattet; in weiteren ca. 40 Fällen wurden seitens der Gerichte bereits strafrechtliche Erhebungen getätigt. |
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StGKK |
Aufschlüsselungen nach Straftatbeständen sind nicht vorhanden |
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KGKK |
insgesamt wurde 41 Anzeigen erstattet |
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SGKK |
-- |
145 |
6 |
0 |
-- |
-- |
-- |
-- |
-- |
-- |
TGKK |
insgesamt 27 gerichtliche Strafanzeigen |
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VGKK |
insgesamt wurden im Jahr 2005 sieben Strafanzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet |
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VAEB |
keine Anzeigen |
KVT |
Strafanzeigen und Anfragen 2006 |
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§ 147 StGB |
§ 153c StGB |
§ 153d StGB |
§ 156 StGB |
§ 158 StGB |
§ 159 StGB |
§ 162 StGB |
div. Anfragen |
Gesamt |
|
WGKK |
7 |
112 |
45 |
36 |
44 |
140 |
0 |
314 |
698 |
NÖGKK |
- |
34 |
9 |
- |
- |
- |
- |
48 |
- |
BGKK |
2005 und 2006 wurden mangels Eruierbarkeit der Aufenthaltsorte keine Strafanzeigen gegen Geschäftsführer von Scheinfirmen erstattet. Anzeigen nach § 153c und § 153d StGB wurden im Jahr 2006 keine erstattet. |
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OÖGKK |
In 42 Fällen wurden Anzeigen erstattet; in weiteren 48 Fällen wurden seitens der Gerichte bereits strafrechtliche Erhebungen getätigt. |
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StGKK |
Anzeigen nach § 153e StGB sowie Verwaltungsstrafanzeigen gegen Verantwortliche von Scheinfirmen wurden im Jahre 2006 nicht erstattet. Zu den Anzeigen nach § 153 d (und §153 c) StGB wird auf die Beantwortung der Fragen 3 und 38 verwiesen. Da es sich um schwebende Verfahren handelt, kann zu den Personen und ihrer Nationalität keine Auskunft gegeben werden. Die meisten angezeigten Personen sind jedenfalls nicht österreichischer Nationalität. |
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KGKK |
Seitens der Kärntner Gebietskrankenkasse wurden 192 Anzeigen erstattet. |
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SGKK |
-- |
113 |
5 |
-- |
-- |
-- |
-- |
-- |
-- |
TGKK |
73 Strafanzeigen |
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VGKK |
Es wurden zwei Anzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet. |
Hiezu liegen folgende Stellungnahme der Gebietskrankenkassen vor:
§ 153d StGB: Festzuhalten ist, dass bisher nur eine der insgesamt 16 Anzeigen unserer Kasse in den Jahren 2005 und 2006 zu einer Verurteilung führte. Gerade dabei handelte es sich jedoch um einen „kleinen Fisch“, der für einen Betrag von weniger als € 10.000 verurteilt wurde und offenbar als Einzeltäter und nicht als Mitglied eines kriminellen Netzwerkes handelte.
TGKK:
Überwiegend bedingte Geldstrafen.
Im Umsetzung des Regierungsübereinkommens- Bekämpfung der Schwarzarbeit (Seite 57) habe ich im Rahmen der derzeit in Begutachtung stehenden 67. ASVG- Novelle die Sozialpartner und den Hauptverband zur Erstattung von Vorschlägen zur Modifizierung der auf die Meldeverletzungen Bezug nehmenden Strafbestimmungen des ASVG eingeladen. Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich dem Ergebnis der derzeit in meinem Ministerium stattfindenen Gespräche nicht vorgreifen möchte.
Ich verweise diesbezüglich auf meine Antworten zu Frage 34, 40 und 42.
Ich beabsichtige im Rahmen der derzeit in Begutachtung stehenden 67. ASVG- Novelle die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn, so wie sie derzeit schon im Pilotversuch Burgenland praktiziert wird, bundesweit für alle Krankenversicherungsträger mit 1. Jänner 2008 umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen