445/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

 

1010 Wien

                                                                                                        (5-fach)

 

 

GZ: BMSK-20001/0012-II/2007                                                Wien,

 

 

 

Betreff:  Parl. Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. betreffend "Überfällige Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2006", Nr. 434/J

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 434/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Beitragsrückstände der Dienstgeber per 31. Dezember 2006

Gebietskrankenkassen

Rückstände
in Mio. Euro

Alle GKK

934,0

 

GKK Wien

344,2

 

GKK Niederösterreich

137,2

 

GKK Burgenland

25,2

 

GKK Oberösterreich

143,8

 

GKK Steiermark

125,7

 

GKK Kärnten

37,6

 

GKK Salzburg

68,4

 

GKK Tirol

31,4

 

GKK Vorarlberg

20,5

 

Quelle: Monatsabrechnungen; Beitragsmonat Dezember.

 

Frage 2:

 

 

Gebietskrankenkassen - GKK

Stichtag/Zeitraum

Fälle

Höhe in €

WGKK

31. 12. 2006

2.700

---

NÖGKK

01. 01. 2006 - 31. 12. 2006

3.089

48.800.753,88

BGKK

31. 12. 2006

228

810.830,77

OÖGKK

31. 12. 2006

820

7,9 Mio.

StGKK

23. 3. 2007 1

84

598.497,50

KGKK

31. 12. 2006

364

---

SGKK

31. 12. 2006

390

4.746.318,--

TGKK

31. 12. 2006

329

4.636.201,07

VGKK

01. 03. 2007 1

129

2.191.160,00

1 eine Rückrechnung auf den Stichtag 31. 12. 2006 ist nicht möglich.

Fragen 3 und 4:

 

 

GKK

Stichtag

Verfahren

Fälle

Streitwert

WGKK

31. 12. 2006

Verwaltungsverfahren in Beitragsangelegenheiten

97

€ 3.367.106,65

NÖGKK

Da nicht klar definiert ist, welche Verfahren um SV-Beiträge gemeint sind, können keine Daten geliefert werden.

BGKK

eine Beantwortung ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich

OÖGKK

31. 12. 2006

Anfechtungsklagen

4

ca. € 481.000,00

StGKK 1

31. 12. 2006

Insolvenzen mit Kassenbeteiligung:

Strafverfahren: Anzeigen im Jahre 2006: (10 Anzeigen auch wegen Sozialbetrugs gem. § 153 d StGB); davon zum Stichtag noch 110 Verfahren anhängig 2

Zivilprozesse: (Anfechtungen nach der Konkursordnung)

1.057

 

161

 

2

€ 58.284.295,17

KGKK

Im Jahre 2006 wurden seitens der Kärntner Gebietskrankenkasse 21.421 Anträge gestellt. Über den Gesamtstreitwert in diesen anhängigen Gerichtsverfahren können keine Angaben gemacht werden.

SGKK

31. 12. 2006

Bürgschaftsklagen

Schadenersatzklagen

Drittschuldnerklagen

Anfechtungsklagen

Komplementärklagen

Gesamt

6

13

2

2

18

41

€   270,352,--

€   327,571,--

€       2.900,--

€     19.558,--

€   163.034,--

€  783.415, --

TGKK

31. 12. 2006

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden

VGKK

31. 12. 2006

Insbesondere bei Verwaltungsbehörden, teilweise jedoch auch bei Gerichten behängen Verfahren:

20

€ 2.049.569,23

1 Unberücksichtigt darf jedoch nicht bleiben, dass im Jahre 2006 bei insgesamt 681 Beitragsschuldnern der Kasse ein Konkursverfahren nur deshalb nicht eröffnet wurde, weil ein die Anlaufkosten des Verfahrens deckendes Vermögen nicht vorhanden war.

2 darüber hinaus liegen zu rund 180 Strafverfahren aufgrund von Anzeigen aus den Jahren vor 2006 noch keine Ergebnisse vor

Frage 5:

 

 

GKK

Exekutionsanträge 2006

Anzahl

Summe in €

WGKK

Die genaue Anzahl der automationsunterstützten und händisch erstellten Exekutionsanträge im Jahr 2006 kann nicht mitgeteilt werden.

NÖGKK

16.608

58.453.994,48

BGKK

4.858

---

OÖGKK

13.114

---

StGKK

45.552

116.585.242,34

KGKK

20.704

---

SGKK

14.921

33.891.803,--

TGKK

8.455

26.378.000,00

VGKK

3.556

9.312.383,99

 

Frage 6:

 

 

GKK

Stichtag

sonstige Anm. zu Exekutionsverfahren

Fälle

Streitwert in €

WGKK

31. 12. 2006

Die angegebene Zahl stellt die anhängigen Exekutionsakte dar. Die Anzahl der einzelnen Exekutionsverfahren pro Akt kann nicht mitgeteilt werden.

17.403

----

NÖGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden.

BGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden.

OÖGKK

Es werden keine Aufzeichnungen über bei Gerichten eingebrachte und noch laufende Exekutionsverfahren geführt. Da monatlich ca. 1100 Exekutionen mit einer Forderungssumme von rund € 3,0 Mio. beantragt werden und die Dauer der Gerichtsverfahren sehr unterschiedlich ist (Verfahrensdauer durchschnittlich 2 bis 3 Monate) sind permanent etwa 3000 Exekutionen mit einer Forderungssumme von nahezu € 9 Mio. bei Gerichten anhängig.

StGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden.

KGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden.

SGKK

Im Dezember 2006 wurden 1.171 Fahrnisexekutionen mit einem Betrag von € 2.584.412,-- beantragt.

TGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden

VGKK

Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden

 


Frage 7:

 

 

Beitragsvorschreibungen und uneinbringliche Beiträge

ASVG 2000 - 2006

 

Jahr

Beträge in Mio. Euro

Abschreibungen
in % der
Vorschreibungen

Beitragsvor-
schreibungen

Uneinbringliche
Beiträge
(Abschreibungen)

2000

24.924

87

0,3

2001

25.452

92

0,4

2002

25.644

115

0,4

2003

26.254

124

0,5

2004

26.845

140

0,5

2005

27.813

147

0,5

2006

29.046

134

0,5

Quelle: Monatsabrechnungen bzw. Rechnungsabschlüsse

Anmerkung: Rund 18% der Abschreibungen entfallen auf

Krankenversicherungsbeiträge

 

Frage 8:

 

 

GKK

offene Konkursverfahren zum Stichtag 31. 12. 2006

WGKK

1.425

NÖGKK

2.708

BGKK

301

OÖGKK

2.321

StGKK

1.057

KGKK

464

SGKK

53

TGKK

423

VGKK

411 1

1 Stand per 01.03.2007.


Frage 9:

 

 

KVTR

Personalstand (VBÄ)
31.12.2005

Personalstand (VBÄ)
31.12.2006

WGKK

49,75

51

NÖGKK

32

34,0

BGKK

9

9

OÖGKK

45

46

StGKK

28

28

KGKK

20

20

SGKK

21,75

22,75

TGKK

25

21

VGKK

11,69

10,69

VAEB

1,38

1,38

 

Frage 10:

 

 

GKK

Stichtag

Entwicklung Personalstand

WGKK

31. 12. 2006

Personalstand: 59,69
(vorbehaltlich eventuell noch zu erfolgender Um- bzw. Nachbuchungen)

NÖGKK

31. 12. 2006

gleichbleibend mit 48,85 MitarbeiterInnen

BGKK

31. 12. 2006

zehn MitarbeiterInnen (9,60 Vollzeitbeschäftigtenäquivalente)

OÖGKK

31. 12. 2006

Der Dienstpostenplan sieht 20 Dienstposten vor. Aufgrund von Teilzeitmodellen waren per 31.12.2006 nur 19,18 MitarbeiterInnen kostenwirksam.

StGKK

31. 12. 2006

Der Personalstand der Beitragseinbringung hat sich von 2005 auf 2006 von 21 auf 22 MitarbeiterInnen im Plan erhöht (+ 4,76%). Hiervon sind 13 Personen als ExekutionsreferentInnen tätig.

KGKK

31. 12. 2006

In der Beitragseinbringung waren im Jahre 2006 kontinuierlich 19,02 Dienstnehmer beschäftigt. Am 31.12.2006 waren 22,50 DienstnehmerInnen beschäftigt.

SGKK

31. 12. 2006

Der Personalstand in der Beitragseinbringung hat sich von 2003 bis 2006 nicht verändert. Personalstand: 18,75 Dienstposten.

TGKK

31. 12. 2006

Der Personalstand hat sich im Jahr 2006 nicht verändert. Zum 31.12.2006 waren 13 Mitarbeiter mit der Einhebung (bei Dienstgeberkonten) tätig.

VGKK

31. 12. 2006

Im Bereich der Beitragseinbringung (Kostenstelle 013 Mahnung und Exekution) waren durchschnittlich 9,96 MitarbeiterInnen tätig. Der Personalstand per 31.12.2006 betrug 9,63 (gewichteter Personalstand in Vollzeitäquivalenten).

 

Frage 11:

 

 

GKK

Nachverrechnete SV-Beiträge 1-12/06
in Euro

 

 

WGKK

44.972.860

NÖGKK

28.779.053

BGKK

4.849.759

OÖGKK

22.501.930

StGKK

17.619.723

KGKK

10.776.416

SGKK

10.324.088

TGKK

15.120.321

VGKK

6.840.357

VAEB

177.903

Summe

161.962.410

Frage 12:

 

 

GKK

Durch Zwangsmaßnahmen eingebrachten Beiträge im Jahr 2006 in €

WGKK

€ 252.031.135,71

NÖGKK

Im Jahre 2006 wurden Zahlungseingänge von insgesamt € 4.568.183.022,77 verzeichnet. Welche Beträge auf Grund von Einbringungsmaßnahmen einlangten ist nicht auswertbar.

BGKK

keine statistischen Aufzeichnungen

OÖGKK

€148 Mio.

StGKK

Mangels einer entsprechenden Kennzeichnung der Zahlungsströme ist eine unmittelbare Zuordnung von Zahlungen zu Exekutionen und sonstigen Einbringungsmaßnahmen nicht möglich.

Allerdings lassen sich aus der Gegenüberstellung der exekutionsverfangenen Beiträge und der letztlich als uneinbringlich abzuschreibenden Beiträge über einen längeren Zeitraum sehr wohl Rückschlüsse auf die „Einbringungsquote“ ableiten. Über einen Beobachtungszeitraum von fünf Kalenderjahren zeigt sich für die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, dass diese Einbringungsquote bei 89,6 % liegt, d.h., 89,6 % des exekutiven Forderungsvolumens (= ausgefertigte Exekutionsanträge) konnten durch Maßnahmen der Beitragseinbringung (z.B.: Exekutionen, Quoten im Insolvenzverfahren, Verrechnung mit dem IAF, strafrechtliche Maßnahmen, persönliche Haftungen, Haftungen nach dem AÜG  usw.) einbringlich gemacht werden. Rechnet man zu den Einbringungsmaßnahmen i.w.S. auch die Mahnungen, so erhöht sich die „Einbringungsquote“ - gemessen am gemahnten Forderungsvolumen (= ausgefertigte Mahnungen) - auf 95,75 %.

KGKK

keine statistischen Aufzeichnungen

SGKK

keine statistischen Aufzeichnungen

TGKK

€ 122.266.000,00 (gemahnte Beiträge abzüglich der Abschreibungen)

VGKK

Es können die Höhe der erfassten Forderungen im Jahre 2006 und die Höhe der eingemahnten und exekutierten Forderungen festgestellt werden, nicht jedoch wie hoch die Summe aufgrund von Einbringungsmaßnahmen im Jahre 2006 war. 2006 wurden Zahlungseingänge über insgesamt € 1.346.226.731,03 verzeichnet

Frage 13:

 

 

GKK

Geprüfte Betriebe 1-12/2006

 

 

WGKK

1.347

NÖGKK

1.474

BGKK

627

OÖGKK

2.917

StGKK

2.091

KGKK

1.022

SGKK

1.262

TGKK

1.414

VGKK

945

VAEB

50

Summe

13.149

Frage 14:

 

Zur Anzahl der geprüften Betriebe wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Die Anzahl der geprüften Dienstnehmer ist nicht bekannt.

Frage 15:

 

Siehe Antwort zu Frage 11.

Frage 16:

 

Der Hauptverband hat mir diesbezüglich Folgendes mitgeteilt: „Nach § 42 ASVG sind keine Prüfungen möglich. Entsprechende Daten sind daher nicht vorhanden.

Eine Differenzierung zur GPLA-Prüfung ist nicht möglich, da auch so genannte „Bedarfsprüfungen“ GPLA-Prüfungen sind. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ca. 30 % der durchgeführten GPLA-Prüfungen „Bedarfsprüfungen“ (z.B. auf Grund von Anzeigen, Insolvenzen) sind.“

Frage 17:

 

Die Krankenversicherungsträger beabsichtigen, im Rahmen der GPLA mittelfristig den Dienstpostenplan zu erhöhen. Derzeit geplant ist die Aufstockung um 50 Personen.

 

Frage 18:

 

KVT

voraussichtliche Entwicklung des Personalstandes

in der Beitragseinbringung

WGKK

Der Personalstand wird 2007 annähernd gleich bleiben.

NÖGKK

Der Personalstand sollte gleich gehalten werden

BGKK

Im kommenden Jahr wird sich der Personalstand voraussichtlich nicht ändern.

OÖGKK

Voraussichtlich wird sich keine Änderung ergeben.

StGKK

Im Jahr 2007 wird sich der Personalstand der OE Beitragseinbringung voraussichtlich von 22 auf 23 Mitarbeiter erhöhen, was einer Veränderung um + 4,54 % entspricht.

KGKK

Der geplante Personalstand für das Jahr 2007 soll 22,50 Dienstnehmer entsprechen

SGKK

Für dieses Jahr ist im Bereich des Personalstandes der Beitragseinbringung nur eine geringe Änderung zu erwarten. Personalstand: 19,00 Dienstposten

TGKK

Der Personalstand wird sich voraussichtlich nicht verändern.

VGKK

Im Jahre 2007 ist keine Erhöhung des Personalstandes beabsichtigt.

 

Frage 19:

 

Die Jahresprüfungspläne der einzelnen Träger setzen sich aus Risikoprüfungen, Bedarfsprüfungen und Routineprüfungen zusammen. Laut Hauptverband dürfen die detaillierten Jahresprüfpläne aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden.

Frage 20:

 

 

KVT

Branchen bzw. Wirtschaftsklassen mit hohen Beitragsrückständen im Jahr 2006

Wirtschaftsklasse

Beitragsrückstände

WGKK

45 Bauwesen:

74 Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen:

52 Einzelhandel:

55 Beherbergungs- und Gaststättenwesen:

51 Handelsvermittlung und Großhandel:

€ 159.971.197,80

€   39.078.509,70

€   32.529.235,16

€   25.498.802.17

€   14.289.595,94

NÖGKK

Auswertungen der Beitragsrückstände hinsichtlich Branchen und Wirtschaftsklassen sind im derzeitigen System nicht möglich.

BGKK

Die höchsten Beitragsrückstände weist das Baugewerbe auf, gefolgt von Handel und Gastgewerbe.

OÖGKK

Darüber werden keine Analysen und Aufzeichnungen geführt.

StGKK

Eine Zuordnung von Beitragsrückständen zu Wirtschaftsklassen ist, sofern technisch überhaupt machbar, sehr aufwändig und in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Wir verweisen jedoch auf die vom KSV erstellte Insolvenzstatistik 2006 für die Steiermark, wonach die höchsten Passiva im Bereich Verkehr bestehen, gefolgt von den Bereichen Bauwirtschaft, Maschinen und Metall, unternehmensbezogene Dienstleistungen, Lebens- und Genussmittel sowie dem Gastgewerbe.

Zur Interpretation dieser Statistik ist anzumerken, dass in der Sparte Verkehr  die Insolvenz der Styrian Airways AG mit rund 50 Millionen Euro zu Buche schlägt  und somit als statistischer Ausreißer zu beurteilen ist. Davon abgesehen ist die vorliegende Statistik ohne wesentliche Abstriche auf die Zuordnung der Beitragsrückstände nach Branchen/Wirtschaftsklassen übertragbar.

Erwähnenswert ist vor allem, dass im Baugewerbe die Anzahl der Insolvenzen in der Steiermark von 71 im Jahre 2005 auf 90 im Jahre 2006 gestiegen ist (+ 40,8%). Die Summe der Passiva wuchs in diesem Bereich laut KSV von 39,1 Mio. Euro auf 47,8 Mio. Euro an (+ 22,2%). Diese Entwicklung spiegelt sich zweifellos auch im Einbringungsbereich der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse wider.

KGKK

keine Daten vorhanden

SGKK

keine Daten vorhanden

TGKK

Aufzählung erfolgt nach Wirtschaftsklassen: Sachgütererzeugung; Beherbergungs- und Gaststättenwesen; Bauwesen; Handel; Verkehr- und Nachrichtenübermittlung

--

VGKK

Bau- und Baunebengewerbe

Lebensmittelhandel und Bäckereien

Gastwirtschaftsbetriebe und Nachtlokale

Transportunternehmen.

--

Frage 21:

 

 

KVT

Beitragsrückstände gegliedert nach Klein- Mittel- und Großbetrieben

WGKK

Eine betragsmäßige Zuordnung der Außenstände nach Betriebsgröße ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich. Durch zahlreiche „dubiose“ Baufirmen mit ca. 30 bis 100                 Dienstnehmern, die überwiegend in Wien gegründet werden, entsteht für die Wiener Gebietskrankenkasse ein großer Schaden. In anderen Branchen nehmen sich eher Kleinbetriebe, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, durch Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge faktisch einen Kredit bei der Wiener Gebietskrankenkasse. Groß- und Mittelbetrieb sind stärker über Bankkredite finanziert, die es dadurch nicht auf Exekutionsverfahren ankommen lassen.

NÖGKK

Von den niederösterreichischen Betrieben entfallen rund 90 % auf kleinere und mitt­lere Unternehmen, welche auch einen Großteil des Beitragsrückstandes verursachen.

BGKK

Aufgrund der geringen Anzahl von Großbetrieben wird der Großteil der Beitragsrückstände von Klein- und Mittelbetrieben verursacht.

OÖGKK

Auch hierüber werden keine Analysen geführt.

StGKK

Eine Verknüpfung von Betriebsgröße (= Anzahl der Dienstnehmer eines Betriebes) mit den Rückstandsdaten besteht nicht, weshalb hiezu keine Aussage getroffen werden kann.

KGKK

keine Daten vorhanden

SGKK

keine Daten vorhanden

TGKK

Kleinbetriebe bis 5 Dienstnehmer - EUR 6,4 Millionen

Mittelbetriebe 6 - 50 Dienstnehmer - EUR 9,7 Millionen

Großbetriebe ab 51 Dienstnehmer - EUR 4,2 Millionen

VGKK

1 Großbetrieb, ansonsten Klein- und Mittelbetriebe:

Großbetrieb (ab 200 DN):    ca. € 384.300,--

Klein- und Mittelbetriebe:  ca. € 4,9 Mio

 

 

Frage 22:

 

Das Innovationsprojekt BEICON wird durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse als Standardprodukt BEICON fortgeführt. Der Volleinsatz des Standardproduktes ist abhängig von der Datenlieferung anderer Standardprodukte der Sozialversicherung, die zur Zeit noch entwickelt werden bzw. bereits in Ausrollung begriffen sind. Der Volleinsatz des Standardproduktes BEICON ist bis Ende 2010 geplant.

Frage 23:

 

Durch die Finanzverwaltung und die Gebietskrankenkasse wird eine sogenannte „Monatsinfo“ den GPLA-PrüferInnen zur Verfügung gestellt. Durch dieses „Monatsinfo“ werden die GPLA-PrüferInnen laufend über aktuelle Entwicklungen (z.B. Gesetzesänderung, Judikatur) auf dem laufenden gehalten. Darüber hinaus fanden für die GPLA-PrüferInnen Schulungsveranstaltungen zum Einsatz der neuen Prüfsoftware (GPLA-Synergie) statt.

Zu Frage 24

Mit welchen Kosten waren diese Schulungen im Jahr 2006 verbunden? Welche Kosten werden 2007 anfallen?

Seitens des Hauptverbandes wurde mir bekannt gegeben, dass hinsichtlich der Kosten keine Daten vorhanden sind.

Frage 25:

 

Die risikoorientierte Fallauswahl ist mit Einsatz des Standardproduktes GPLA-Synergie möglich. Es wird jedoch seitens des Hauptverbandes darauf hingewiesen, dass auch bei einer theoretischen Vollprüfung innerhalb von 5 Jahren nicht alle Beschäftigungsverhältnisse einzeln geprüft werden, da das Prüforgan auf Grund von Stichproben die Richtigkeit überprüft hat.

 

Frage 26:

 

Diese Frage konnte seitens des hiezu um Beantwortung ersuchten Hauptverbandes mangels vollständiger Textierung nicht beantwortet werden.

 

Frage 27:

 

Siehe Antwort zu Frage 13.

 

Zu Frage 28

Welche konkreten Ergebnisse erbrachte jeweils das Benchmarking des Controllingboards (ersuche um Aufschlüsselung der Ergebnisse)?

Ein „Controllingboard“ gibt es seit 2006 nicht mehr. Durch die Sozialversicherungsträger und die Finanz wurde 2006 das Gesamtjahresziel um 42 % überschritten.

Frage 29:

 

Die Steuerung des Personaleinsatzes und die Auswahl der Prüfungsfälle erfolgt direkt durch die Krankenversicherungsträger. Durch eine gemeinsame BSC werden die GPLA-Mehrergebnisse und die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit optimiert.

Frage 30:

 

Durch die Sozialversicherungsträger sind als Zielwert Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge in Gesamthöhe von 157,6 Millionen Euro zu erreichen.

Die Zielwerte 2007 für die einzelnen Gebietskrankenkassen stellen sich wie folgt dar:

 

 

GKK

Zielwerte 2007

WGKK

33.287.515,33

NGKK

21.386.797,41

BGKK

6.209.070,20

OÖGKK

18.113.290,14

STGKK

18.627.210.65

KGKK

12.418.140,43

SGKK

14.315.356.33

TGKK

15.876.623,89

VGKK

7.374.995,62

Gesamt

157.600.000,00

 

 

Als Maßnahmen für die Zielerreichung wurde eine qualifizierte Weiterbildung, Berichterstattungspflicht der Regionalmanager und der Gebietskrankenkassen beschlossen.

Die Zielwerte für 2006 wurden erreicht.

Frage 31:

 

Der Hauptverband teilte mir diesbezüglich mit, dass keine entsprechenden Daten vorhanden sind.

 

Frage 32:

 

Die bisherigen Erfahrungen können durchaus positiv bewertet werden. Es ist für mich selbstverständlich, dass noch weitere Verbesserungen möglich und anzustreben sind. Diese Verbesserungen werden in einem permanenten Diskussionsprozess zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzressort vorangetrieben.

Frage 33:

 

 

GKK

Anzahl der Konkursanträge im Jahr 2006

WGKK

1.964

 

NÖGKK

733

 

BGKK

134

 

OÖGKK

502

 

StGKK

410

 

KGKK

171

 

SGKK

175

 

TGKK

698

 

VGKK

142

Frage 34:

Da es sich bei diesem Thema um Fragen einer Haftungsausweitung handelt, beabsichtige ich im Zusammenhang mit der Umsetzung der im Regierungsprogramm  unter dem Kapitel: „Bekämpfung von Schwarzarbeit“ (Seite 52) beabsichtigten Einführung einer Generalunternehmerhaftung auch diesen Themenbereich mit Experten der Sozialversicherung und den Sozialpartnern zu besprechen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass das Sozialbetrugsgesetz, BGBl. I Nr: 152/2004 nunmehr auch folgende justizstrafrechtliche Maßnahmen gegen den Sozialbetrug vorsieht:

Der nebenstrafrechtliche Tatbestand des § 114 ASVG ist unter dem Titel „Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung“ in das Strafgesetzbuch übergeführt und findet sich in §  153c StGB; danach ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wer als Dienstgeber Beiträge eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung dem berechtigten Versicherungsträger vorenthält.

Darüber hinaus bestehen zwei weitere Straftatbestände, nämlich:  „Betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz“ (§ 153d AStGB; Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und  „Organisierte Schwarzarbeit“ (§ 153e; Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren).

 

Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage  42.

 

Frage 35:

 

Von den Sozialversicherungsträgern können keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden, da in der Praxis nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass Notare und Rechtsanwälte bei der Firmengründung von der Betrugsabsicht wussten; eine Anzeige ist nicht zweckmäßig.

Den Finanzbehörden ist es z. B. in Wien bisher auch nicht gelungen, in Verfahren, in denen Einzelpersonen bis zu 1200 Firmen gegründet hatten, eine strafrechtliche Verurteilung zu erlangen.

 

Fragen 36 und 37:

 

Die rechtliche Qualifikation, ob ein Gewerbetreibender auf Grund einer Scheinselbstständigkeit nach dem ASVG oder GSVG versichert ist, erfüllt keinen

Tatbestand nach dem Sozialbetrugsgesetz. Es wurden daher keine Anzeigen erstattet.

Frage 38:

 

GKK

Anmerkung

Abgang 2005

Abgang 2006

WGKK

gesamter finanzieller Schaden durch dubiose Baufirmen

€ 19 Mio. davon entfällt ein Fünftel auf die KV: € 3,8 Mio.

€ 18 Mio. davon entfällt ein Fünftel auf die KV: € 3,6 Mio.

NÖGKK

--

€ 4 Mio.

€ 4,5 Mio.

BGKK

Der entstandene Abgang an Sozialversicherungsbeiträgen durch Scheinfirmen in den Jahren 2005 und 2006 wird auf rund € 1,000.000,00 geschätzt.

OÖGKK

Hierüber werden keine Analysen geführt.

StGKK

Anzeigen wegen des dringenden Verdachts auf Sozialbetrug (§153d StGB) werden seit Oktober 2005 erstattet, wobei bis Ende 2006 zehn Verfahren bei den Staatsanwaltschaften Graz und Leoben anhängig gemacht wurden. Der aus diesen Fällen - bezogen auf die Geschäftsjahre 2005 und 2006 - resultierende Schaden beträgt rund 1,3 Mio. Euro.

Darauf aufbauend kann grob geschätzt werden, dass sich der durch dubiose Beitragsschuldner verursachte Schaden im Bereich von etwa 10 % des Abschreibevolumens eines Jahres bewegt.

KGKK

---

SGKK

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TGKK

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VGKK

Eine Schätzung ist nicht möglich, da entsprechende Zahlen nicht vorhanden sind..

Frage 39 und 40:

 

 

KVT

Strafanzeigen und Anfragen 2005

§ 147 StGB

§ 153c StGB

§ 153d StGB

§ 156 StGB

§ 158 StGB

§ 159 StGB

§ 162 StGB

div. Anfragen

Gesamt

Gesamtschaden der Strafanzeigen in Mio. €

WGKK

11

82

14

8

64

83

8

255

525

9,1

NÖGKK

--

45

7

--

--

--

--

82

--

--

BGKK

Im Jahr 2005 wurden sechs Strafanzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet, hinzu kommt noch eine nicht bezifferbare Anzahl von amtswegig eingeleiteten Verfahren.

OÖGKK

In 5 Fällen wurden Anzeigen erstattet; in weiteren ca. 40 Fällen wurden seitens der Gerichte bereits strafrechtliche Erhebungen getätigt.

StGKK

Aufschlüsselungen nach Straftatbeständen sind nicht vorhanden

KGKK

insgesamt wurde 41 Anzeigen erstattet

SGKK

--

145

6

0

--

--

--

--

--

--

TGKK

insgesamt 27 gerichtliche Strafanzeigen

VGKK

insgesamt wurden im Jahr 2005 sieben Strafanzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet

VAEB

keine Anzeigen

 

KVT

Strafanzeigen und Anfragen 2006

§ 147 StGB

§ 153c StGB

§ 153d StGB

§ 156 StGB

§ 158 StGB

§ 159 StGB

§ 162 StGB

div. Anfragen

Gesamt

WGKK

7

112

45

36

44

140

0

314

698

NÖGKK

-

34

9

-

-

-

-

48

-

BGKK

2005 und 2006 wurden mangels Eruierbarkeit der Aufenthaltsorte keine Strafanzeigen gegen Geschäftsführer von Scheinfirmen erstattet. Anzeigen nach § 153c und § 153d StGB wurden im Jahr 2006 keine erstattet.

OÖGKK

In 42 Fällen wurden Anzeigen erstattet; in weiteren 48 Fällen wurden seitens der Gerichte bereits strafrechtliche Erhebungen getätigt.

StGKK

Anzeigen nach § 153e StGB sowie Verwaltungsstrafanzeigen gegen Verantwortliche von Scheinfirmen wurden im Jahre 2006 nicht erstattet.

Zu den Anzeigen nach § 153 d (und §153 c) StGB wird auf die Beantwortung der Fragen 3 und 38 verwiesen. Da es sich um schwebende Verfahren handelt, kann zu den Personen und ihrer Nationalität keine Auskunft gegeben werden. Die meisten angezeigten Personen sind jedenfalls nicht österreichischer Nationalität.

KGKK

Seitens der Kärntner Gebietskrankenkasse wurden 192 Anzeigen erstattet.

SGKK

--

113

5

--

--

--

--

--

--

TGKK

73 Strafanzeigen

VGKK

Es wurden zwei Anzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet.

 

Frage 41:

 

Hiezu liegen folgende Stellungnahme der Gebietskrankenkassen vor:

 

 

WGKK:

 

Das Sozialbetrugsgesetz ist am 01.03.2005 in Kraft getreten. In Wien hat die Kasse von einer Verurteilung wegen § 153d StGB Kenntnis. Eine Verurteilung nach § 153e StGB ist der WGKK nicht bekannt. Bei Betrugsfällen sind umfangreiche Erhebungen erforderlich. Die Strafverfahren werden jedoch öfters wegen unbekannten Aufenthaltes gem. § 412 StPO abgebrochen.

 

 

NÖGKK:

 

§ 153d StGB: Festzuhalten ist, dass bisher nur eine der insgesamt 16 Anzeigen unserer Kasse in den Jahren 2005 und 2006 zu einer Verurteilung führte. Gerade dabei handelte es sich jedoch um einen „kleinen Fisch“, der für einen Betrag von weniger als € 10.000 verurteilt wurde und offenbar als Einzeltäter und nicht als Mitglied eines kriminellen Netzwerkes handelte.

 

 

TGKK:

 

Überwiegend bedingte Geldstrafen.

 

 

Frage 40 (richtig wohl: 42):

Im Umsetzung des Regierungsübereinkommens- Bekämpfung der Schwarzarbeit (Seite 57) habe ich im Rahmen der derzeit in Begutachtung stehenden 67. ASVG- Novelle die Sozialpartner und den Hauptverband zur Erstattung von Vorschlägen zur Modifizierung der auf die Meldeverletzungen Bezug nehmenden Strafbestimmungen des ASVG eingeladen. Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich dem Ergebnis der derzeit in meinem Ministerium stattfindenen Gespräche nicht vorgreifen möchte.

Frage 41 (richtig wohl: 43):

 

Ich verweise diesbezüglich auf meine Antworten  zu Frage 34, 40 und 42.

Frage 42 (richtig wohl: 44):

 

 

Ich beabsichtige im Rahmen der derzeit in Begutachtung stehenden 67. ASVG- Novelle die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn, so wie sie derzeit schon im Pilotversuch Burgenland praktiziert wird, bundesweit für alle Krankenversicherungsträger mit 1. Jänner 2008 umzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen