4451/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Ing. Kurt Gartlehner, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen, haben am 30. Mai 2008 unter der Zl. 4467/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Konsularische Vertretungen und AUA" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) verfügt über begrenzte personelle und budgetäre Kapazitäten. Die Frage der Errichtung neuer bzw. Schließung bestehender österreichischer Auslandsvertretungen wird daher laufend unter dem Gesichtspunkt insbesondere außenpolitischer, außenwirtschaftspolitischer und konsularischer Interessen geprüft, um im Rahmen unserer Möglichkeiten für die bestmögliche Vertretung österreichischer Interessen sowie einen umfassenden Schutz von österreichischen StaatsbürgerInnen im Ausland zu sorgen. Ein Element dieser Überlegungen sind auch die Flugverbindungen der AUA.

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Aufgrund der oben genannten Erwägungen habe ich mich für die Eröffnung einer Botschaft in Kasachstan entschieden. Die Österreichische Botschaft in Astana befindet sich derzeit in Aufbau und soll im Herbst dieses Jahres den Vollbetrieb aufnehmen.


Neben der Adaptierung des Vertretungsnetzes gehen wir auch neue Wege, um in Visaangelegenheiten gemeinsam mit unseren europäischen Partnern Synergien zu schaffen: Österreich war gemeinsam mit Ländern der Regionalen Partnerschaft Vorreiter bei der Errichtung der ersten gemeinsamen Visaanahmestellen von EU-Partnern in Chisinau/Moldau (mit Ungarn und Slowenien) und Podgorica/Montenegro (mit Slowenien, Ungarn und Polen) im Jahr 2007. Derzeit wird - ebenfalls gemeinsam mit Ländern der Regionalen Partnerschaft

-  die Errichtung gemeinsamer Visaannahmestellen in Kasachstan (sowohl in Astana als auch in Almaty) geprüft.

Auch der weitere Ausbau der Schengenvertretung Österreichs durch andere Schengen-Partner wurde und wird von meinem Ressort vorangetrieben.

Zu Frage 3:

Österreich wird bereits derzeit wie folgt bei der Visa-Erteilung durch andere Schengenstaaten vertreten:

-          in Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Botsuana, Ecuador, El Salvador, Island, Kambodscha, Kanada (Vancouver, Toronto), Kasachstan, Katar, Kirgisistan, der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nord), Madagaskar, Malawi, der Mongolei, Myanmar, Namibia, Nepal, Neuseeland, Sambia, Sri Lanka, im Sudan, in Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan und Vietnam (Ho Chi Minh City) von Deutschland

-          in Bahrain, Bangladesch, Benin, Brunei, Burkina-Faso, Dschibuti, Fidschi, Ghana, Guinea, Haiti, Jemen, auf den Komoren, in Kongo (Brazzaville), der Demokratischen Republik Kongo, Laos, Mali, Mauritius, Monaco, Niger, Papua Neuguinea, auf den Seychellen, in Singapur, St. Lucia, Togo, Trinidad und Tobago, im Tschad, in Vanuatu und der Zentralafrikanischen Republik von Frankreich

-          in Andorra, Äquatorialguinea, Bolivien, Costa Rica, der Dominikanischen Republik, Honduras, Jamaika, Mauretanien, Nicaragua, Panama, Paraguay und Uruguay von Spanien

-          in Angola, Guinea-Bissau, Kap Verde, Macao und Sao Tome u. Principe von Portugal


-         in Burundi, Côte d'Ivoire, Kamerun, Ruanda und Tansania von Belgien

-         in Eritrea, Mosambik und Surinam von den Niederlanden

-         in San Marino von Italien

-         in Moldau von Ungarn

-         in Montenegro von Slowenien.

Zu Frage 5:

Derzeit besteht weder eine österreichische Vertretungsbehörde mit Sichtvermerksbefugnis noch eine Schengenvertretung Österreichs in Georgien, auf den Malediven oder im Irak.

In Georgien bemüht sich mein Ressort - auch im Hinblick auf die bestehende Direktflugverbindung der AUA - bereits seit einiger Zeit, einen lokalen Schengenpartner zu finden, der zur Übernahme der Schengenvertretung Österreichs bereit ist.

Auf den Malediven besteht derzeit weder eine österreichische Botschaft noch die eines Schengenstaates, der Österreich vertreten könnte. Die Touristenströme gehen in diesem Fall allerdings beinahe ausschließlich von Österreich auf die Malediven. Die österreichischen StaatsbürgerInnen werden vom Österreichischen Honorarkonsulat in Male betreut.

Im Irak ist aufgrund der Sicherheitslage derzeit keine Vertretungsbehörde geplant; auch wäre es aus Sicherheitsgründen für die Passagiere der AUA-Flüge von Erbil im Nordirak nur schwer möglich, nach Bagdad zu reisen, um ein Visum bei der Botschaft eines Schengenpartners zu beantragen. Mein Ressort hat daher die geographisch am nächsten gelegenen österreichischen Vertretungsbehörden in Beirut, Ankara, Istanbul, Teheran, Kuwait, Riyadh, Abu Dhabi, Maskat, Amman und Damaskus ermächtigt, Visaanträge von irakischen Staatsangehörigen anzunehmen.


Zu Frage 6:

Die finanzielle Abgeltung der Schengenvertretung erfolgt im Wege der Einbehaltung der Visagebühren der Antragsteller durch die jeweiligen Schengenpartner.

Zu Frage 7:

Derartige Entscheidungen werden nach ausführlicher Prüfung in Abstimmung mit den betreffenden Ressorts getroffen.