4452/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.07.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben
am 2. Juni 2008 unter der Zl. 4475/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Tötung des österreichischen Offiziers und UNO-Beobachters Major
Hans-Peter Lang" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Seit Bekanntwerden des Todes von Major Hans-Peter Lang am 26. Juli 2006 hat Österreich
nachdrücklich auf eine rasche und umfassende Aufklärung der Umstände des Vorfalls
gedrängt, welche durch die vorliegenden Untersuchungsberichte erfolgte. Gleichzeitig setzt
sich Österreich in Zusammenarbeit mit den drei anderen betroffenen Staaten für die
Verbesserung der Sicherheit von Blauhelmen nachhaltig ein.

Wie bereits in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Zl. 593/J-NR/2007,
Zl. 2642/J-NR/2007 sowie Zl. 3833/J-NR/2008 ausgeführt, habe ich persönlich mehrfach mit
der israelischen Außenministerin Kontakt aufgenommen und eine umfassende Aufklärung der
Vorfälle gefordert. Darüber hinaus wurde der israelische Botschafter mehrmals in das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) zitiert und
die Vertreter der österreichischen Botschaft in Tel Aviv haben mehrfach im israelischen
Außenministerium vorgesprochen, um Informationen über die israelischen Untersuchungen
zu erhalten.

Zu Frage 3:

Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 593/J-NR/2007
sowie die Beantwortung der Anfrage Zl. 596/J-NR/2007 durch den Bundesminister für
Landesverteidigung. Darüber hinaus liegen meinem Ressort keine neuen Informationen vor.

Zu Frage 4:

Die Beurteilung militärtechnischer Fragen liegt nicht im Kompetenzbereich des BMeiA.

Zu den Fragen 5,6,7,14 und 15:

Diesbezüglich verweise ich auf meine Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen

Zl. 593/J-NR/2007, Zl. 2642/J-NR/2007 und Zl. 3833/J-NR/2008 sowie auf die Beantwortung

der Anfrage Zl. 3834/J-NR/2007 durch den Bundesminister für Landesverteidigung.

Zu den Fragen 8 bis 12:

Nein. Darüber hinaus verweise ich auch in diesem Zusammenhang auf meine Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage Zl. 3833/J-NR/2008.

Zu Frage 13:

Diesbezüglich liegen dem BMeiA keine Informationen vor.

Zu Frage 16:

Dem BMeiA liegen keine neuen Informationen vor, die Anlass geben würden, die Ergebnisse
der vorliegenden Untersuchungsberichte in Zweifel zu ziehen.