4456/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.07.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0118-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4453/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich darf voranstellen, dass die Anfragebeantwortung primär auf von der zur Vertretung des Bundes in Amtshaftungssachen berufenen Finanzprokuratur zur Verfügung gestelltem statistischem Material beruht. Soweit in Einzelbereichen entsprechende Daten nicht zur Verfügung stehen, darf ich um Verständnis ersuchen, dass eine Beantwortung nur nach Einsichtnahme in den einzelnen (Gerichts-)Akt und daher nicht mit vertretbarem Aufwand bewerkstelligt werden könnte.

Zu 1:

Das Justizressort betrafen insgesamt

              im Jahr 2000 – 50

              im Jahr 2001 – 53

              im Jahr 2002 – 45

              im Jahr 2003 – 57

              im Jahr 2004 – 63

              im Jahr 2005 – 55

              im Jahr 2006 – 59 und

              im Jahr 2007 – 53

der gegen die Republik gerichtsanhängig gemachten Amtshaftungsverfahren.

Eine Statistik, welchen Gerichtssprengel betreffend die Klagen eingebracht wurden, ist nicht vorhanden.

Zu 2:

Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf die folgende Tabelle verweisen:

 

Landesgericht f. Zivilrechts-

sachen Wien

Landesgericht Feldkirch

Landesgericht f. Zivilrechts-

sachen Graz

Landesgericht Klagenfurt

Landesgericht Wels

Landesgericht Eisenstadt

Landesgericht Innsbruck

 

 

 

 

 

 

 

 

2000

1

1

0

0

2

2

1

2001

12

0

0

2

1

0

3

2002

6

1

2

0

2

0

4

2003

16

1

0

0

1

2

4

2004

16

3

4

2

0

1

3

2005

14

1

5

1

3

0

2

2006

13

2

3

3

6

2

3

2007

12

3

2

0

2

1

2


 

 

Landesgericht Linz

Landesgericht St.Pölten

Landesgericht Korneuburg

Landesgericht Wr. Neustadt

Landesgericht Salzburg

Landesgericht Ried/I.

Landesgericht Krems/D.

 

 

 

 

 

 

 

 

2000

0

0

0

0

0

1

0

2001

4

1

1

1

1

0

0

2002

3

2

0

0

3

0

0

2003

5

3

3

2

0

0

1

2004

2

1

1

2

2

1

0

2005

3

3

0

2

2

0

0

2006

3

1

3

0

0

0

0

2007

2

1

4

0

2

2

1

 

Landesgericht Leoben

Verfassungs-

gerichtshof

 

 

0

 

1

 

1

 

1

 

0

 

2

 

2

 

4

1

 

Zu 3:

Eine solche Statistik existiert im Bereich des Bundesministeriums für Justiz bzw. der mit der Anfrage befassten Finanzprokuratur nicht. Aus einer vergleichbaren Statistik geht aber hervor, dass

-          von den im Jahr 2000 angefallenen Amtshaftungsverfahren (vgl. die Statistik zu Frage 1.) insgesamt 7 Klagebegehren mit Urteil stattgegeben wurde,

-          von den im Jahr 2001 angefallenen ebenfalls  7,

-          von den im Jahr 2002 angefallenen                 6,

-          von den im Jahr 2003 angefallenen               10,

-          von den im Jahr 2004 angefallenen                 6,

-          von den im Jahr 2005 angefallenen                 6,

-          von den im Jahr 2006 angefallenen                 4,

-          von den im Jahr 2007 angefallenen bislang     2.

Zu 4:

Statistische Daten sind in diesem Zusammenhang nur zur Frage verfügbar, welche Beträge insgesamt hinsichtlich der in den einzelnen Jahren geltend gemachten Amtshaftungsansprüche gerichtlich zugesprochen wurden. Dies waren für Aufforderungen aus den Jahren

              2003     230.840,88 Euro

              2004     180.949,29 Euro

              2005     187.949,15 Euro

              2006         8.981,76 Euro

              2007       25.179,57 Euro.

Entsprechende Daten liegen für die Jahre vor 2003 nicht vor.

Zu 5 und 8:

Eine Statistik darüber, in wie vielen Fällen pro Jahr Regress genommen wurde, ist nicht verfügbar. Allerdings steht fest, dass im Fall der Regressnahme diese mehrheitlich nach außergerichtlicher Aufforderung durch die Finanzprokuratur ohne Anrufung eines Gerichts erledigt werden konnten. In den Fällen der notwendigen gerichtlichen Geltendmachung konnten in der überwiegenden Zahl der Fälle Zahlungsbefehle erwirkt werden. Dies waren

im Jahr        2000 - 0

                     2001 - 0

                     2002 - 1

                     2003 - 2

                     2004 - 1

                     2005 - 1

                     2006 - 0

                     2007 - 2

Eine Statistik über die einbringlich gemachten Regressbeträge ist nicht verfügbar.

Zu 6 und 7:

Eine Statistik, anhand derer diese Frage beantwortet werden kann, liegt erst ab dem Jahr 2003 vor. Danach wurden

-          im Jahr 2003 insgesamt 387 Aufforderungen mit einem Aufforderungsbetrag von 400.962.971,42 Euro eingebracht und davon insgesamt 199.197,66 Euro anerkannt (ein Fall wurde nach Gerichtsanhängigkeit mit einem Betrag von 950.000,00 Euro verglichen),

-          im Jahr 2004 insgesamt 475 Aufforderungen mit einem Aufforderungsbetrag von 541.939.843,51 Euro eingebracht und davon insgesamt 435.231,48 Euro anerkannt,

-          im Jahr 2005 insgesamt 459 Aufforderungen mit einem Aufforderungsbetrag von 373.628.930,87 Euro eingebracht und davon insgesamt 566.707,53 Euro anerkannt,

-          im Jahr 2006 insgesamt 426 Aufforderungen mit einem Aufforderungsbetrag von 25.669.609,35 Euro eingebracht und davon insgesamt 160.011,67 Euro anerkannt und

-          im Jahr 2007 insgesamt 450 Aufforderungen mit einem Aufforderungsbetrag von 43.167.465,74 Euro eingebracht und davon insgesamt 245.222,22 Euro anerkannt.

Eine Aufgliederung der Fälle nach betroffenen Gerichtssprengeln ist meinem Haus anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen mit vertretbarem Aufwand leider nicht möglich.

 

. Juli 2008

 

(Dr. Maria Berger)