4460/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0113 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21. JULI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und

Kollegen vom 16. Juni 2008, Nr. 4624/J, betreffend 15a-Vereinbarung

über Reduktion der Treibhausgase im Gebäudesektor

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Juni 2008, Nr. 4624/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur gegenständlichen Vereinbarung nach Art. 15a B-VG konnten mit der Verhandlungsrunde vom 4. Juni 2008 auf Beamtenebene zum Abschluss gebracht werden. Dabei konnte über den Text der Vereinbarung ein sehr weit reichender Konsens erzielt werden, weshalb nach Einarbeitung der Verhandlungsergebnisse der Vereinbarungsentwurf per 18. Juni 2008 offiziell in Begutachtung gesendet wurde. Die Begutachtungsfrist endete am 9. Juli 2008. Es ist damit zu rechnen, dass über allenfalls noch bestehende Dissenspunkte rasch eine Einigung erzielt werden kann.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die Verhandlungen mit den Ländern haben gezeigt, dass einzelne Bundesländer einen sofortigen Ausstieg aus der Förderung von Ölheizungen nicht akzeptieren, selbst wenn in der Realität die Wettbewerbsfähigkeit dieser Systeme angesichts der stark gestiegenen Heizölpreise kaum mehr gegeben ist.

Um die Verhandlungen nicht scheitern zu lassen wurde ein Kompromiss vorgeschlagen, welcher die Förderungsfähigkeit von Ölheizungen im Neubau bis Ende 2011 befristet und zweitens – für Neubau und Sanierung – mit hohen Anforderungen an den Wärmeschutz der betreffenden Gebäude, einschließlich einer Solar-Kombinationspflicht, verbindet.

In diesem Zusammenhang soll betont werden, dass ähnlich ambitionierte Anforde­rungen auch für Erdgas-Brennwertsysteme definiert werden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Das BMLFUW tritt dafür ein, dass die einzelnen Gebietskörperschaften für die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Verantwortung übernehmen müssen. Das Prinzip wurde nun in den Entwurf für ein Klima­schutzgesetz übertragen, sodass damit eine eindeutige Regelung gegeben wäre.

 

Zu Frage 6:

 

Zur Frage der Weiterentwicklung des Wohnrechts im Sinne einer besseren Integration von Klimaschutzzielsetzungen haben zwischen dem BMLFUW, dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) konstruktive Gespräche auf Beamtenebene stattgefunden. Im Rahmen der Verhandlungen zur gegen­ständlichen Vereinbarung wurde auch ein Workshop zu diesem Thema unter Beteiligung der Länder sowie Wohnrechtsexpertinnen und –experten des BMJ und BMWA abgehalten, im Rahmen dessen zahlreiche Problemlagen identifiziert und Lösungsmöglichkeiten diskutiert wurden. Im Rahmen künftiger Wohnrechts-Novellierungen sollen Aspekte des Energiesparens weiter verbessert werden.

 

Zu Frage 7:

 

Die Bundesländer haben in den vergangenen Jahren den Versuch einer weitgehenden Vereinheitlichung der Bauordnungen im Wege einer Art. 15a-Vereinbarung unternommen. Bedauerlicherweise konnten diese Bemühungen nicht abgeschlossen werden. Hingegen erfolgte eine Einigung auf technische Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), welche den Harmonisierungsbemühungen auf freiwilliger Basis dienlich sind. Darunter befindet sich auch die OIB-Richtlinie 6 über Wärmeschutzstandards, welche einen beträchtlichen Fortschritt gegenüber den bisherigen – sehr uneinheitlichen – Bauordnungs­standards bringt. Nach bisherigem Kenntnisstand wird diese Richtlinie nun von allen Bundesländern weitgehend in die Bauordnungen übernommen.

 

In den Verhandlungen zur gegenständlichen Art. 15a-Vereinbarung wurde klar erkannt, dass eine schrittweise Anhebung der Standards für die Förderung auch ein „Nachziehen“ der Bauordnungsstandards erforderlich machen wird, um die Differenzen in den Anforderungen zwischen Bauordnungen und Förderung nicht zu stark auseinanderklaffen zu lassen. Diesem und weiteren zentralen Anliegen sollen die Länder entsprechend der Vereinbarung im Rahmen des Folgeprozesses zur OIB-Richtlinie 6 ab 2010 nachkommen.

 

 

Der Bundesminister: