4464/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.07.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 22. Juli 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0143-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4483/J betreffend "Welser Flugplatz", welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juni 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Die Liegenschaft des Welser Flugplatzes (KG 51224 Pernau EZ 1) mit einer Grundfläche von 1.068.716 m² (106,87 ha) wurde gemäß § 13 Abs. 1 Bundesimmobiliengesetz, BGBl. I Nr. 141/2000, mit der Wirksamkeit 1.1.2001 in das Eigentum der BIG übertragen. Gemäß diesem Gesetz obliegt es der BIG, nicht vom Bund benötigte Liegenschaften zu verwerten und hierbei nach den Grundsätzen der Privatwirtschaft zu verfahren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nimmt im Sinne der Organdisziplin keinen Einfluss auf die von der BIG in Verfolgung dieses Unternehmenszweckes zu treffenden operativen Dispositionen. Dennoch wurde die Geschäftsführung der BIG um eine Stellungnahme zu den an mich gerichteten Fragen ersucht, deren Inhalt im Folgenden wiedergegeben wird.
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die BIG wird den Antrag auf Umwidmung eines 38 ha umfassenden Teiles des Welser Flugplatzes bei den zuständigen Behörden zur Entscheidung durch diese einbringen und sämtliche für die Behandlung des Antrages erforderlichen Unterlagen beibringen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Bei dem zwischen der Stadt Wels und der BIG existierenden Vertrag handelt es sich um jenen Mietvertrag, welcher zwischen der Republik Österreich und der Stadt Wels am 22.04. / 27.05.1974 unterzeichnet wurde und in welchen die BIG per Gesetz an Stelle der Republik eingetreten ist. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis 2072. Die BIG beabsichtigt nicht, diesen aufzulösen.