4464/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.07.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                                                                                                           Wien, am 22. Juli 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0143-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4483/J betreffend "Welser Flugplatz", welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juni 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Die Liegenschaft des Welser Flugplatzes (KG 51224 Pernau EZ 1) mit einer Grundfläche von 1.068.716 m² (106,87 ha) wurde gemäß § 13 Abs. 1 Bundesimmobiliengesetz, BGBl. I Nr. 141/2000, mit der Wirksamkeit 1.1.2001 in das Eigentum der BIG übertragen. Gemäß diesem Gesetz obliegt es der BIG, nicht vom Bund benötigte Liegenschaften zu verwerten und hierbei nach den Grundsätzen der Privatwirtschaft zu verfahren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nimmt im Sinne der Organdisziplin keinen Einfluss auf die von der BIG in Verfolgung dieses Unternehmenszweckes   zu  treffenden   operativen  Dispositionen.   Dennoch  wurde  die Geschäftsführung  der  BIG um eine Stellungnahme zu den an mich gerichteten  Fragen ersucht, deren Inhalt im Folgenden wiedergegeben wird.

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die  BIG  wird den Antrag auf Umwidmung eines 38 ha umfassenden Teiles des Welser Flugplatzes bei den zuständigen Behörden zur Entscheidung durch diese einbringen und sämtliche für die Behandlung des Antrages erforderlichen Unterlagen beibringen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Keine.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Nein.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Bei dem zwischen der Stadt Wels und der BIG existierenden Vertrag handelt es sich um jenen Mietvertrag, welcher zwischen der Republik Österreich und der Stadt Wels am 22.04. / 27.05.1974 unterzeichnet wurde und in welchen die BIG per Gesetz an Stelle der Republik eingetreten ist. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis 2072. Die BIG beabsichtigt nicht, diesen aufzulösen.