4466/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.07.2008
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0104 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. JULI 2008

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Dr. Manfred Haimbuchner,

Kolleginnen und Kollegen vom 5. Juni 2008, Nr. 4523/J, betreffend

Förderungen der Bauernverbände

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen vom 5. Juni 2008, Nr. 4523/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Zur Beantwortung dieser Frage darf auf die Beilage verwiesen werden.

Im Hinblick auf die Bestimmungen über die Aufbewahrung von Verrechnungsunterlagen gemäß § 81 Abs. 1 BHV 1989 idgF sowie auf die relevanten Skartierungsvorschriften wurden die Daten zurück bis zum Jahr 2000 erhoben.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Der Österreichische Unabhängige Bauernverband (bis 2001: Allgemeiner Österreichischer Bauernverband) erhielt folgende Förderungen:

 

            Abrechnung erst 2001 vorgelegt

 

                        (Förderungsansuchen vom 17. Dez. 2001)

 

Das Förderungsansuchen 2001 wurde im Jahre 2003 abgerechnet. In der Zeit von 2002 bis zum November 2007 sind seitens des Österreichischen Unabhängigen Bauernverbandes keine Förderungsansuchen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ergangen.

 

Zu Frage 7:

 

Die Ergebnisse der Wahlen der gesetzlichen Interessensvertretung der Landwirtschaftskammern reflektieren das Verhältnis der Mitglieder zwischen den einzelnen Bauernverbänden.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

 

Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, samt darauf basierendem Förderungs­vertrag.

In den ARR 2004 ist die Förderungswürdigkeit in § 2 geregelt, betreffend die Höhe der Förderung darf auf § 7 der ARR 2004 hingewiesen werden.

 

Der Bundesminister:

 

 

 

 

 

 

 

 


Beilage