4466/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.07.2008
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0104 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. JULI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Dr. Manfred Haimbuchner,
Kolleginnen und Kollegen vom 5. Juni 2008, Nr. 4523/J, betreffend
Förderungen der Bauernverbände

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen vom 5. Juni 2008, Nr. 4523/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Zur Beantwortung dieser Frage darf auf die Beilage verwiesen werden.
Im Hinblick auf die Bestimmungen über die Aufbewahrung von Verrechnungsunterlagen gemäß § 81 Abs. 1 BHV 1989 idgF sowie auf die relevanten Skartierungsvorschriften wurden die Daten zurück bis zum Jahr 2000 erhoben.
Zu den Fragen 5 und 6:
Der Österreichische Unabhängige Bauernverband (bis 2001: Allgemeiner Österreichischer Bauernverband) erhielt folgende Förderungen:
Abrechnung erst 2001 vorgelegt
(Förderungsansuchen vom 17. Dez. 2001)
Das Förderungsansuchen 2001 wurde im Jahre 2003 abgerechnet. In der Zeit von 2002 bis zum November 2007 sind seitens des Österreichischen Unabhängigen Bauernverbandes keine Förderungsansuchen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ergangen.
Zu Frage 7:
Die Ergebnisse der Wahlen der gesetzlichen Interessensvertretung der Landwirtschaftskammern reflektieren das Verhältnis der Mitglieder zwischen den einzelnen Bauernverbänden.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, samt darauf basierendem Förderungsvertrag.
In den ARR 2004 ist die Förderungswürdigkeit in § 2 geregelt, betreffend die Höhe der Förderung darf auf § 7 der ARR 2004 hingewiesen werden.
Der Bundesminister:
Beilage
