4467/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0118 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. JULI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Heinz-Christian Strache,
Kolleginnen und Kollegen vom 7. Juli 2008, Nr. 4689/J,
betreffend Lebenspartnerschaftsgesetz
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen vom 7. Juli 2008, Nr. 4689/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ein Vorschlag für eine Regierungsvorlage zu einem „Lebenspartnerschaftsgesetz“ wurde bislang nicht vorgelegt, sodass sich die Frage der Zustimmung derzeit nicht stellt.
Das Bundesministerium für Justiz hat lediglich den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) zur Begutachtung versendet. Zu diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Stellungnahme abgegeben, auf die ich hiermit ausdrücklich verweise.
Zu Frage 6:
Wenngleich die Erläuterungen des vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten Begutachtungsentwurfs ausführen, dass die Adoption eines Kindes durch die beiden Lebenspartner ebenso wie die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben soll, wird vorgeschlagen, ein explizites gesetzliches Adoptionsverbot zu normieren. Die Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner eines Elternteils wurde im Übrigen erst kürzlich durch eine OGH-Entscheidung für den Bereich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass ein Partnerschaftsgesetz Diskriminierung beseitigt, die Ehe schützt und an die Kinder denkt.
Der Bundesminister: