4467/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0118 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. JULI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Heinz-Christian Strache,

Kolleginnen und Kollegen vom 7. Juli 2008, Nr. 4689/J,

betreffend Lebenspartnerschaftsgesetz

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen vom 7. Juli 2008, Nr. 4689/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Ein Vorschlag für eine Regierungsvorlage zu einem „Lebenspartnerschaftsgesetz“ wurde bislang nicht vorgelegt, sodass sich die Frage der Zustimmung derzeit nicht stellt.

 

Das Bundesministerium für Justiz hat lediglich den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) zur Begutachtung versendet. Zu diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Stellungnahme abgegeben, auf die ich hiermit ausdrücklich verweise.

 

Zu Frage 6:

 

Wenngleich die Erläuterungen des vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten Begutachtungsentwurfs ausführen, dass die Adoption eines Kindes durch die beiden Lebenspartner ebenso wie die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben soll, wird vorgeschlagen, ein explizites gesetzliches Adoptionsverbot zu normieren. Die Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner eines Elternteils wurde im Übrigen erst kürzlich durch eine OGH-Entscheidung für den Bereich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgeschlossen.  Entscheidend ist, dass ein Partnerschaftsgesetz Diskriminierung beseitigt, die Ehe schützt und an die Kinder denkt.

 

Der Bundesminister: