Zu 4468/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.09.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Ergänzung einer Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0149-I/A/3/2008

Wien, am  24. September 2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Im Nachhang zu der unter GZ BMGFJ-11001/0117-I/A/3/2008 ergangenen Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen

Anfrage Nr. 4642/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen darf ich nunmehr nach den mir vorliegenden Informationen die nachstehenden Ergänzungen übermitteln:

 

Zu der nachstehenden Beantwortung der Fragen 4 - 19 sowie 21 und 22 ist festzuhalten, dass diese die statistische Aufbereitung der Daten aus 2006 durch die AGES beinhaltet. Die Daten für 2007 sind in Bearbeitung und werden bei Fertigstellung nachgereicht.

 

Frage 4:

Details sind dem Bericht an die EU, Tabelle A-1 zu entnehmen.

Jahr

Obst, Gemüse

Getreide

Verarbeitete Lebensmittel

Baby food

2006

801

23

220

107


Eine Aufschlüsselung nach Staaten erfordert eine Neuauswertung und ist aufgrund des dafür erforderlichen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwandes nicht möglich.

 

Frage 5:

Details sind dem Bericht an die EU, Tabelle A-1 zu entnehmen.

Jahr

Obst, Gemüse

Getreide

Verarbeitete Lebensmittel

Baby food

2006

947

3

46

1

Eine Aufschlüsselung nach Staaten erfordert eine Neuauswertung und ist aufgrund des dafür erforderlichen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwandes nicht möglich.

 

Da in diesen Fällen keine Höchstwertüberschreitungen festgestellt wurden, erübrigt sich in diesem Zusammenhang aufgrund der gesetzlichen Regelungen die Frage nach behördlichen Maßnahmen.

Bezüglich der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe wird auf die detaillierten Tabellen des EU-Berichtes, Tabellen A2 sowie B (EU-Koordiniertes Programm) und C (nationales Pestizidkontrollprogramm A-2 und sonstige Proben) verwiesen.

 

Frage 6:

Details sind dem Bericht an die EU, Tabelle A-1 zu entnehmen.

Jahr

Obst, Gemüse

Getreide

Verarbeitete Lebensmittel

Baby food

2006 EU+nat

147

0

4

0

2006 EU-MRL

43

0

2

0

Details sind teilweise den Tabellen D1 und D2 des EU-Berichts zu entnehmen.

 

Frage 7:

Bei Höchstwertüberschreitungen (Probenjahr 2006) wurden die Proben entsprechend dem LMSVG beanstandet und die notwendigen Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden eingeleitet.

Details bezüglich Lebensmittel, Wirkstoff und Herkunft sind den Tabellen D1 und D2 des EU-Berichtes zu entnehmen.

Bezüglich zugelassener Wirkstoffe wird auf Frage 3 verwiesen.

 

Frage 8:

Details zu Lebensmitteln, Wirkstoffen und Herkunft sind der Tabelle E des EU-Berichtes zu entnehmen. Dies gilt auch für die nachfolgenden Fragen.

Jahr

Anzahl

2006

819

 

Frage 9:

Jahr

Anzahl

2006

594

 

Frage 10:

Jahr

Anzahl

2006

434

 


Frage 11:

Jahr

Anzahl

2006

334

 

Frage 12:

Jahr

Anzahl

2006

251

 

Frage 13:

Jahr

Anzahl

2006

173

 

Frage 14:

Jahr

Anzahl

2006

129

 

Frage 15:

Jahr

Anzahl

2006

84

 

Frage 16:

Jahr

Anzahl

2006

56

 

Frage 17:

Jahr

Anzahl

2006

36

 

Frage 18:

Jahr

Anzahl

2006

7

 

Frage 19:

Hiezu darf ich auf die Beantwortung der Frage 3 verweisen.

 

Frage 21:

Die Problematik von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln ist meinem Ressort bekannt und wird auch im Zuge der internationalen Arbeitsgruppen diskutiert. Die AGES nimmt an diesen Arbeitsgruppen (EFSA, Europäische Kommission) aktiv teil. Eine Beurteilung kann nur von Fall zu Fall erfolgen und hängt von der Qualität der Daten entsprechend toxikologischer Unterlagen ab. Die Gruppe der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe ist hinsichtlich ihres toxischen Wirkprofils sehr heterogen, sodass generelle oder pauschale Aussagen über additive oder potenzierende Wirkungen bei Vorliegen von Mehrfachrückständen nicht möglich sind. Eine gesundheitliche Bewertung von Mehrfachrückständen erfordert daher eine differenziertere Vorgangsweise.

 

Die Einführung von Summengrenzwerten erfordert auch einen wissenschaftlichen Hintergrund und nicht nur eine „Forderung“ danach. Ein Summengrenzwert kann lediglich dann Sinn machen, wenn die toxikologischen Angriffspunkte der betreffenden Wirkstoffe dieselben sind (beispielsweise Nephrotoxizität, Einfluss der Cholesterin-Esterase-Aktivität o.ä.). Diese  Vorgangsweise findet bereits Eingang bei spezifischen Gruppen von Wirkstoffen, wie z.B. bei den Dithiocarbamaten.

 

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine wissenschaftlich fundierte Risikoabschätzung in diesem Zusammenhang ein kumulatives Risk-Assessment voraussetzt. Im Rahmen internationaler Colloquien und Kongresse (EFSA, JECFA) sowie den Zulassungsprozessen wird diese Thematik seit längerer Zeit immer wieder auf wissenschaftlicher Ebene bearbeitet und kann erst dann zur Anwendung kommen, wenn eine solche international anerkannt, akzeptiert und diskutiert worden ist. Bis dato wurden bis auf einige wenige Ausnahmen noch keine sicheren wissenschaftlichen Konzepte insbesondere bei Stoffen unterschiedlicher Wirkungsweise gefunden. Ohne eine entsprechende Risikoabschätzung im Hinblick auf eine mögliche additive Wirkung hat die Einführung eines Summengrenzwertes lediglich die Funktion eines Vorsorgewertes, ohne wissenschaftlich fundiert zu sein.

 

Eine erster zusammenfassender Bericht zur Problematik von Mehrfachrückständen „Opinion of the Scientific Panel on Plant Protection products and their Residues to evaluate the suitability of existing methodologies and, if appropriate, the identification of new approaches to assess cumulative and synergistic risks from pesticides to human health with a view to set MRLs for those pesticides in the frame of Regulation (EC) 396/2006” wurde vom Wissenschaftlichen Ausschuss erarbeitet und ist auf der homepage der EFSA unter www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753812_1178712607885.htm verfügbar.

 

Frage 22:

Ohne zu wissen, welche Arbeitsgruppe zur Risikobewertung konkret gemeint ist, wird angenommen, dass im Zuge dieser Frage das Ergebnis der Arbeitsgruppe „nicht sicher“ hinterfragt wird. Die Arbeitsgruppe hat sich mit diesem Thema beschäftigt und einen Entwurf für die harmonsierte Bewertung in Österreich kreiert. Dieses Ergebnis ist jedoch noch im Diskussionsstadium und wird nach abgeschlossener Diskussion von den im Prozess involvierten Gremien freigegeben.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin