4468/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.07.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0117-I/A/3/2008

Wien, am   24   . Juli 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4642/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass in Ergänzung der nachfolgenden Ausführungen  der von der AGES zusammengestellte Bericht 2006 an die EU betreffend Pestiziduntersuchungen übermittelt wird, der Bericht für 2007 ist in Ausarbeitung.

 

Statistische Auswertungen aus dem Bericht (wie sie in diversen Fragestellungen vorliegen) können aus EDV-technischen Gründen nur durch die AGES aus den Rohdaten erfolgen. Sobald die Ergebnisse der Auswertungen durch die AGES vorliegen (frühestens Anfang September 08), erfolgt die Beantwortung der offengebliebenen Fragen 4 – 19, 21, 22.


 

Frage 1:

Folgende gezielte Aktionen zur Untersuchung von Pestiziden wurden 2007 bundesweit bzw. in einzelnen Bundesländern durchgeführt:

 

Nationales Pestizid-Monitoring (Obst und Gemüse)

EU-Pestizid-Monitoring (Obst und Gemüse)

Weintrauben (Importkontrolle)

Kindernährmittel

„Kleinaktionen“ Petersilie, Fisolen, Champignons, Hirse, und        Buchweizen, Amaranth

Tierarzneimittelrückstands-Monitoring (Eier, Milch, Honig)

 

Die entsprechenden statistischen Auswertungen für diese Aktionen sind in Ausarbeitung und werden nach deren Fertigstellung zur Verfügung gestellt.

 

Frage 2:

2006: 2112 (Produkte: Obst und Gemüse, Getreide, verarbeitete Lebensmittel, Baby Food) wurden auf Pestizidrückstände untersucht. Die Probenzahlen sind dem EU-Bericht 2006 entnommen (inkl. verarbeiteter Lebensmittel)

 

 

Die Aufschlüsselung der Probenzahlen 2006 nach Herkunft (siehe auch EU-Bericht Tabelle A-1):

 

Jahr

Österreich

EU (ohne AT)

Drittstaaten

2006

983

991

325

 

 

Frage 3:

Details sind dem Bericht an die EU, Tabelle A-2 zu entnehmen.

Bezug nehmend auf die Zulassung ist festzuhalten, dass zwar einerseits auch auf in Österreich nicht zur Anwendung zulässige Wirkstoffe untersucht wurde, aber diese möglicherweise in anderen Staaten legal angewendet werden dürfen.

 

Frage 20:

Grundsätzlich wird angemerkt:

 

Bezugnehmend auf die Zulassung ist festzuhalten, dass zwar einerseits auch auf in Österreich nicht zur Anwendung zulässige Wirkstoffe untersucht wurde, aber diese möglicherweise in anderen Staaten legal angewendet werden dürfen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Höchstwerte auch für nicht zur Anwendung zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe festgelegt sein können.

 

Ergab die Analyse eine Überschreitung eines Höchstwertes, so wurde dies in Befund und Gutachten festgehalten und an die zuständige Lebensmittelkontrollbehörde weitergeleitet.

 

Seit 1. Jänner 2006 hat gemäß LMSVG die Lebensmittelaufsichtsbehörde bei Verstößen entsprechende Maßnahmen in Sinne des § 39 zu setzen. Parallel dazu erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Strafbehörde.

 

Im Bereich meines Ressorts liegen außer bei gesundheitsschädlicher Ware keine einzelnen Berichte zu den konkreten behördlichen Maßnahmen für beanstandete Proben auf.

 

Wird eine Probe als „nicht sicher“ bzw. „gesundheitsschädlich“ beurteilt, so hat der Unternehmer gemäß seinen Pflichten im Art. 19 EU (VO) 178/2000 die Rückholung der Ware, Information der Geschäftspartner bzw. bei Gesundheitsschädlichkeit Information der Öffentlichkeit zu veranlassen.

 

Frage 23:

Eine unmittelbare Informationspflicht der Lebensmittelaufsicht bzw. der AGES gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend besteht nur bei als gesundheitsschädlich beurteilten Waren. Eine umgehende Berichtspflicht über getroffene Maßnahmen bei Höchstwertüberschreitungen (ohne Beurteilung als gesundheitsschädlich) ist im LMSVG nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

Beilage

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.