4468/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.07.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0117-I/A/3/2008
Wien, am 24 . Juli 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4642/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass in Ergänzung der nachfolgenden Ausführungen der von der AGES zusammengestellte Bericht 2006 an die EU betreffend Pestiziduntersuchungen übermittelt wird, der Bericht für 2007 ist in Ausarbeitung.
Statistische Auswertungen aus dem Bericht (wie sie in diversen Fragestellungen vorliegen) können aus EDV-technischen Gründen nur durch die AGES aus den Rohdaten erfolgen. Sobald die Ergebnisse der Auswertungen durch die AGES vorliegen (frühestens Anfang September 08), erfolgt die Beantwortung der offengebliebenen Fragen 4 – 19, 21, 22.
Frage 1:
Folgende gezielte Aktionen zur Untersuchung von Pestiziden wurden 2007 bundesweit bzw. in einzelnen Bundesländern durchgeführt:
Nationales Pestizid-Monitoring (Obst und Gemüse) |
EU-Pestizid-Monitoring (Obst und Gemüse) |
Weintrauben (Importkontrolle) |
Kindernährmittel |
„Kleinaktionen“ Petersilie, Fisolen, Champignons, Hirse, und Buchweizen, Amaranth |
Tierarzneimittelrückstands-Monitoring (Eier, Milch, Honig) |
Die entsprechenden statistischen Auswertungen für diese Aktionen sind in Ausarbeitung und werden nach deren Fertigstellung zur Verfügung gestellt.
Frage 2:
2006: 2112 (Produkte: Obst und Gemüse, Getreide, verarbeitete Lebensmittel, Baby Food) wurden auf Pestizidrückstände untersucht. Die Probenzahlen sind dem EU-Bericht 2006 entnommen (inkl. verarbeiteter Lebensmittel)
Die Aufschlüsselung der Probenzahlen 2006 nach Herkunft (siehe auch EU-Bericht Tabelle A-1):
Jahr |
Österreich |
EU (ohne AT) |
Drittstaaten |
2006 |
983 |
991 |
325 |
Frage 3:
Details sind dem Bericht an die EU, Tabelle A-2 zu entnehmen.
Bezug nehmend auf die Zulassung ist festzuhalten, dass zwar einerseits auch auf in Österreich nicht zur Anwendung zulässige Wirkstoffe untersucht wurde, aber diese möglicherweise in anderen Staaten legal angewendet werden dürfen.
Frage 20:
Grundsätzlich wird angemerkt:
Bezugnehmend auf die Zulassung ist festzuhalten, dass zwar einerseits auch auf in Österreich nicht zur Anwendung zulässige Wirkstoffe untersucht wurde, aber diese möglicherweise in anderen Staaten legal angewendet werden dürfen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Höchstwerte auch für nicht zur Anwendung zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe festgelegt sein können.
Ergab die Analyse eine Überschreitung eines Höchstwertes, so wurde dies in Befund und Gutachten festgehalten und an die zuständige Lebensmittelkontrollbehörde weitergeleitet.
Seit 1. Jänner 2006 hat gemäß LMSVG die Lebensmittelaufsichtsbehörde bei Verstößen entsprechende Maßnahmen in Sinne des § 39 zu setzen. Parallel dazu erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Strafbehörde.
Im Bereich meines Ressorts liegen außer bei gesundheitsschädlicher Ware keine einzelnen Berichte zu den konkreten behördlichen Maßnahmen für beanstandete Proben auf.
Wird eine Probe als „nicht sicher“ bzw. „gesundheitsschädlich“ beurteilt, so hat der Unternehmer gemäß seinen Pflichten im Art. 19 EU (VO) 178/2000 die Rückholung der Ware, Information der Geschäftspartner bzw. bei Gesundheitsschädlichkeit Information der Öffentlichkeit zu veranlassen.
Frage 23:
Eine unmittelbare Informationspflicht der Lebensmittelaufsicht bzw. der AGES gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend besteht nur bei als gesundheitsschädlich beurteilten Waren. Eine umgehende Berichtspflicht über getroffene Maßnahmen bei Höchstwertüberschreitungen (ohne Beurteilung als gesundheitsschädlich) ist im LMSVG nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.