4477/AB XXIII. GP
Eingelangt am
25.07.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara PRAMMER 24. Juli 2008
Parlament
1017 Wien GZ. BMeiA-CZ.8.19.16/0018-1.2/2008
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen
haben am 28. Mai 2008 unter der Zl. 4442/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Anerkennung der
völkerrechtlichen Verbindlichkeit des
Melker Abkommens“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich verweise auf meine
Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Zl. 3570/J-NR/2008
vom 11. April 2008 und Zl. 1699/J-NR/2007
vom 18. Dezember 2007. In meinen Kontakten
mit meinem tschechischen Amtskollegen vertrete ich konsequent diese
Position.
Zu den Fragen 2 bis 4 und 9 bis 11:
Ich verweise auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4441/J-NR/2008 durch
den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 5:
Ich verweise auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4441/J-NR/2008 durch
den Herrn Bundeskanzler. Darüber hinaus
habe ich mehrfach das Thema bei meinen Treffen
mit meinem tschechischen Amtskollegen
- so am 14. Juni 2007 und am 25. April 2008 -aktiv angesprochen.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Am 6. und 7.
Dezember 2007 fand in Wien die einmal jährlich einzuberufende
Expertentagung im Rahmen des bilateralen Nuklearinformationsabkommens statt.
Das
nächste
reguläre Expertentreffen im Rahmen des bilateralen
Nuklearinformationsabkommens
ist für den Spätherbst 2008 anberaumt.
Betreffend
die Unterstützung in Fachfragen verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen
Anfrage Zl. 4443/J-NR/2008 durch den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu Frage 12:
Die
Überprüfungstagung des Übereinkommens über nukleare
Sicherheit, BGBl. III
Nr.
39/1998, fand vom 14. bis 25. April 2008 statt. Wie bereits in der Beantwortung
der
parlamentarischen Anfrage Zl. 4443/J-NR/2008 durch den Bundesminister für
Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft dargelegt, wird bei dieser Tagung nach den
Artikeln des Übereinkommens vorgegangen und ist die Erfüllung
bilateraler Verträge oder
Vereinbarungen nicht Gegenstand dieser Revisionskonferenzen.