4477/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.07.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara PRAMMER                                                                                              24. Juli 2008

Parlament

1017 Wien                                                                            GZ. BMeiA-CZ.8.19.16/0018-1.2/2008

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen
haben am 28. Mai 2008 unter der Zl. 4442/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Anerkennung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des
Melker Abkommens“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ich verweise auf meine Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Zl. 3570/J-NR/2008
vom 11. April 2008 und Zl. 1699/J-NR/2007 vom 18. Dezember 2007. In meinen Kontakten
mit meinem tschechischen Amtskollegen vertrete ich konsequent diese Position.



Zu den Fragen 2 bis 4 und 9 bis 11:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4441/J-NR/2008 durch
den Herrn Bundeskanzler.


Zu Frage 5:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4441/J-NR/2008 durch
den Herrn Bundeskanzler. Darüber hinaus habe ich mehrfach das Thema bei meinen Treffen
mit meinem tschechischen Amtskollegen - so am 14. Juni 2007 und am 25. April 2008 -aktiv angesprochen.

Zu den Fragen 6 bis 8:

Am 6. und 7. Dezember 2007 fand in Wien die einmal jährlich einzuberufende
Expertentagung im Rahmen des bilateralen Nuklearinformationsabkommens statt. Das
nächste reguläre Expertentreffen im Rahmen des bilateralen Nuklearinformationsabkommens
ist für den Spätherbst 2008 anberaumt.

Betreffend die Unterstützung in Fachfragen verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Zl. 4443/J-NR/2008 durch den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu Frage 12:

Die Überprüfungstagung des Übereinkommens über nukleare Sicherheit, BGBl. III
Nr. 39/1998, fand vom 14. bis 25. April 2008 statt. Wie bereits in der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Zl. 4443/J-NR/2008 durch den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dargelegt, wird bei dieser Tagung nach den
Artikeln des Übereinkommens vorgegangen und ist die Erfüllung bilateraler Verträge oder
Vereinbarungen nicht Gegenstand dieser Revisionskonferenzen.