448/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0038-I/A/3/2007

Wien, am      2. Mai  2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 456/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1, 2, 3 und 5:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 457/J durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, da das Bundesamt für Ernährungssicherheit nicht in die Zuständigkeit des BMGFJ fällt.

 

Frage 4:

 

Zur Risikoabschätzung für den Verbraucher ist anzumerken, dass auf Basis der vorgelegten Daten ersichtlich war, dass zum Erntezeitpunkt der Früchte (Äpfel, Birnen) keine Rückstände von Streptomycin über der analytischen Bestimmungsgrenze zu finden waren. In den untersuchten Pollen (behandelte Apfelbäume) waren ebenfalls keine Rückstände über der angegebenen Bestimmungsgrenze vorhanden.

 

Diese Tatsachen berücksichtigend erfolgte in der AGES die Untersuchung auf Streptomycin nur in Honigproben.

 

2004: 109 Proben (15 aus Vlbg)

2005:  40 Proben  ( 5 aus Vlbg)

2006: 141 Proben (16 aus Vlbg)

 

Streptomycin wurde lediglich in einer Honigprobe nachgewiesen.

 

Es handelt sich um einen ausländischen Honig (Drittstaat, gezogen in NÖ.) Der ermittelte Streptomycinwert betrug  22,6 +/- 4,5 µg/kg (durch die Messunsicherheit kann der Wert auch 18,1 µg/kg betragen und ist somit unter dem Höchstwert von 20 µg/kg). Diese Probe war daher diesbezüglich nicht zu beanstanden.

 

Die in der AGES untersuchten Proben aus Vorarlberg wurden im Rahmen des Tierarzneimittelprogramms (Schwerpunktaktionen A 900) entnommen.

 

In Vorarlberg selbst wurden folgende weitere Proben auf Streptomycin untersucht:

 

2005: 45 Proben

2006: 19 Proben + 12 Proben aus der grenznahen Leiblachtalregion (aufgrund der deutschen Streptomycin Behandlung gezielt beprobt)

 

Die Untersuchungsergebnisse zeigten, dass durch die getroffenen Vorsorgemaßnahmen keine Belastung des Honigs in Vorarlberg nachweisbar war.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin