4485/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.07.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer und Kollegen haben am 27.05.2008 unter der Nummer 4431/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen das Ehepaar Rumpold“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Am 06.09.2008.

 

Frage 2:

Die Ermittlungen wurden von der Geldwäschemeldestelle geführt.

 

Frage 3:

Aus der Verdachtsmeldung war ersichtlich, dass von der Kundin gegenüber dem Kredit-institut zwei Begründungen hinsichtlich der Überweisung erfolgt sind, die grundsätzlich nicht widersprüchlich waren.

 

 

 

Frage 4 bis 9:

Es erfolgte keine Einvernahme von Erika Rumpold, sondern eine Befragung am 20.11.2006 durch den zuständigen Sachbearbeiter der Geldwäschestelle.

 

Frage 10 bis 14:

Nein.

 

Frage 15:

Eine Einvernahme war nicht notwendig, da der ursprünglich gutgeschriebene Geldbetrag vom Kreditinstitut bereits vor der Verdachtsmeldung auf das Konto des Auftraggebers wieder rücküberwiesen worden war und die Begünstigte Frau Erika Rumpold GmbH war.

 

Frage 16:

Nein.

 

Frage 17 und 18:

Da gegenüber der Geldwäschemeldestelle eine Fehlüberweisung nie behauptet wurde, kann dies auch nicht bewertet werden.

 

Frage 19 und 20:

Erika Rumpold wurde auf den Inhalt der Geldwäscheverdachtsmeldung angesprochen, in der zwei Versionen beschrieben wurden, die grundsätzlich nicht widersprüchlich waren.

 

Frage 21:

Der Geldwäschemeldestelle waren keine drei verschiedenen Versionen bekannt.

 

Frage 22:

Ja.

 

Frage 23, 25 und 26:

Das Ergebnis der eingeleiteten internationalen Ermittlungen konnte einen Geldwäscheverdacht nicht erhärten.


Fragen 24, 29, 30 und 31:

Am 13.02.2007 übermittelte die Geldwäschemeldestelle eine Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch.

 

Fragen 27 und 28:

Nein.

 

Frage 32:

Von der Geldwäschemeldestelle wurde unter Einhaltung der vorgesehenen Hierarchieebenen berichtet.

 

Frage 33:

Nach internen Richtlinien ist über Amtshandlungen gegen allgemein bekannte Persönlichkeiten und Aufsehen erregende Amtshandlungen in der Hierarchie zu berichten.

 

Frage 34:

Ja.

 

Frage 35:

Nein.

 

Fragen 36  bis 38:

Gegenstandslos.