449/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.05.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0037-I/A/3/2007
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 476/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Namen von Speisenwagenbetreibern bzw. Betrieben werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben.
Frage 1:
Ja
Fragen 2 und 5:
Niederösterreich:
Anzahl Kontrollen:9 (3 mal Wagen aus Österreich, 1mal Wagen aus
Deutschland, 3 mal Wagen aus Ungarn und 2 mal Wagen Schweiz )
Festgestellte Mängel: Überhöhte Temperaturen, beschädigte Dichtungen,
Fehlen von Handwaschbecken, ausgeschlagenes Geschirr
und unzureichende Eigenkontrolle
Oberösterreich:
Anzahl Kontrollen: 5 (3 mal Wagen aus Österreich, je 1mal Wagen aus Ungarn
und Deutschland)
Festgestellte Mängel: Fehlen des Kopfschutzes beim Koch, unzureichende
Eigenkontrolle
Salzburg:
Anzahl Kontrollen: 1
Festgestellte Mängel: keine
Frage 3:
Am Standort von Speisewagenunternehmen (Betriebsstandort) wurden keine Kontrollen durchgeführt.
Dazu ist festzustellen, dass Kontrollen in den stationären Betriebsstandorten wenig sinnvoll sind, da sie nur einen Teil der notwendigen Betriebskontrolle umfassen könnten.
Effiziente Betriebskontrollen beinhalten die Bedingungen zum Zeitpunkt de Inverkehrbingens der Lebensmittel, werden also durchgeführt während die Wagen unterwegs sind.
Frage 4:
In den stationären Betriebsstandorten sind keine Probenziehungen erfolgt.
Frage 6:
In Speisewägen wurden keine Lebensmittelproben entnommen.
Frage 7:
Es wurden Ermahnungen ausgesprochen.
Weiters wurden Maßnahmen nach LMSVG vorgeschrieben.
Frage 8:
Nicht aktiv waren die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.
Ursächlich waren im Wesentlichen: kurze Aufenthalte der Züge bzw. die Kürze der zurückzulegenden Bahnstrecken bis zum Verlassen des Zuständigkeitsgebietes, keine Beanstandungen bei früheren Kontrollen, Personalmangel, das Nichtvorhandensein entsprechender Betriebe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Frage 9:
Es wurden keine Beschwerden an die LM-Aufsicht herangetragen.
Fragen 10, 11 und 12:
Gemäß Artikel 50 der „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 … zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes…“ ist ein europaweites Schnellwarnsystem für die Meldung eines von Lebensmitteln ausgehenden unmittelbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit einzurichten. Das Auffinden jedes derartigen Risikos - sohin auch jener im Zusammenhang mit Speisewagen (-betrieben) – ist der Europäischen Kommission zu melden und wird von dieser an alle Mitgliedstaaten weitergeleitet.
Gegebenenfalls werden auch Drittstaaten informiert.
Erfordert allgemein das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen Maßnahmen in mehr als einem Mitgliedstaat, verankert Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 die verpflichtende Amtshilfe der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.
Einschlägige, österreichische Betreiber von Speisewagen betreffende Meldungen, sind nicht eingelangt.
Aufstellungen sämtlicher Kontrollen, die in anderen Ländern in Speisewagen österreichischer Betreiber durchgeführt wurden, existieren jedoch nicht.
Fragen 13 und 14:
Ja, die örtliche Beschränkung beruht auf der Zuständigkeit des jeweiligen Landeshauptmannes nach dem LMSVG.
Gemäß § 42 LMSVG sind von Landeshauptmann bei Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, sofern andere Bundesländer
betroffen sein können, unverzüglich jenen Landeshauptmänner zu informieren, in deren Zuständigkeitsbereich Betriebe oder Unternehmen betroffen sind.
Fragen 15 und 16:
Weder bei der LM-Aufsicht, bei der Verbindungsstelle des BMGFJ noch über das RASFF sind Parteibeschwerden eingelangt.
Die Auswahl der jährlichen SPAs ist risikobasiert und für das Jahr 2007 wurde die Kontrolle von Speisewagen nicht aufgenommen.
Landesinterne Planungen derartiger Kontrollen gibt es nur in einzelnen Bundesländern, in den meisten werden die Überprüfungen routinemäßig wahrgenommen.
In folgenden Bundesländern sind für das Jahr 2007 Kontrollen von Speisewagen geplant:
Im Bundesland Oberösterreich sind für das Jahr 2007 sechs Kontrollen von Speisewagen geplant, drei Kontrollen wurden bereits durchgeführt.
Keine Mängel wurden festgestellt.
Im Bundesland Niederösterreich sind für das Jahr 2007 fünf Kontrollen und etwa vier Probenentnahmen geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin