449/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0037-I/A/3/2007

Wien, am      2. Mai  2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 476/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

 

Namen von Speisenwagenbetreibern bzw. Betrieben werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben.

 

Frage 1:

Ja

 

Fragen 2 und 5:

Niederösterreich:

Anzahl Kontrollen:9 (3 mal Wagen aus Österreich, 1mal Wagen aus  

                              Deutschland, 3 mal Wagen aus Ungarn und 2 mal Wagen                       Schweiz )

Festgestellte Mängel: Überhöhte Temperaturen, beschädigte Dichtungen,

                                Fehlen von Handwaschbecken, ausgeschlagenes Geschirr                   

                                und unzureichende Eigenkontrolle

 

Oberösterreich:

Anzahl Kontrollen: 5 (3 mal Wagen aus Österreich, je 1mal Wagen aus Ungarn 

                               und Deutschland)

Festgestellte Mängel: Fehlen des Kopfschutzes beim Koch, unzureichende 

                                Eigenkontrolle

 

 

Salzburg:

Anzahl Kontrollen: 1

Festgestellte Mängel: keine

 

 

Frage 3:

Am Standort von Speisewagenunternehmen (Betriebsstandort) wurden keine Kontrollen durchgeführt.

Dazu ist festzustellen, dass Kontrollen in den stationären Betriebsstandorten wenig sinnvoll sind, da sie nur einen Teil der notwendigen Betriebskontrolle umfassen könnten.

Effiziente Betriebskontrollen beinhalten die Bedingungen zum Zeitpunkt de Inverkehrbingens der Lebensmittel, werden also durchgeführt während die Wagen unterwegs sind. 

 

Frage 4:

In den stationären Betriebsstandorten sind keine Probenziehungen erfolgt.

 

Frage 6:

In Speisewägen wurden keine Lebensmittelproben entnommen.

 

Frage 7:

Es wurden Ermahnungen ausgesprochen.

Weiters wurden Maßnahmen nach LMSVG vorgeschrieben.

 

Frage 8:

Nicht aktiv waren die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.

Ursächlich waren im Wesentlichen: kurze Aufenthalte der Züge bzw. die Kürze der zurückzulegenden Bahnstrecken bis zum Verlassen des Zuständigkeitsgebietes, keine Beanstandungen bei früheren Kontrollen, Personalmangel, das Nichtvorhandensein entsprechender Betriebe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

 

Frage 9:

Es wurden keine Beschwerden an die LM-Aufsicht herangetragen.

 

Fragen 10, 11 und 12:

Gemäß Artikel 50 der  „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 … zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes…“ ist ein europaweites Schnellwarnsystem für die Meldung eines von Lebensmitteln ausgehenden unmittelbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit einzurichten. Das Auffinden jedes derartigen Risikos - sohin auch jener im Zusammenhang mit Speisewagen (-betrieben) – ist der Europäischen Kommission zu melden und wird von dieser an alle Mitgliedstaaten weitergeleitet.

Gegebenenfalls werden auch Drittstaaten informiert.

 

Erfordert allgemein das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen Maßnahmen in mehr als einem Mitgliedstaat, verankert Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 die verpflichtende Amtshilfe der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

 

Einschlägige, österreichische Betreiber von Speisewagen betreffende Meldungen, sind nicht eingelangt.

 

Aufstellungen sämtlicher Kontrollen, die in anderen Ländern in Speisewagen  österreichischer Betreiber durchgeführt wurden, existieren jedoch nicht.

 

 

Fragen 13 und 14:

Ja, die örtliche Beschränkung beruht auf der Zuständigkeit des jeweiligen Landeshauptmannes nach dem LMSVG.

Gemäß § 42 LMSVG sind von Landeshauptmann bei Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, sofern andere Bundesländer

betroffen sein können, unverzüglich jenen Landeshauptmänner zu informieren, in deren Zuständigkeitsbereich Betriebe oder Unternehmen betroffen sind.

 

Fragen 15 und 16:

Weder bei der LM-Aufsicht, bei der Verbindungsstelle des BMGFJ noch über das RASFF sind Parteibeschwerden eingelangt.

Die Auswahl der jährlichen SPAs ist risikobasiert und  für das Jahr 2007 wurde die Kontrolle von Speisewagen nicht aufgenommen.

Landesinterne Planungen derartiger Kontrollen gibt es nur in einzelnen Bundesländern, in den meisten werden die Überprüfungen  routinemäßig wahrgenommen.

 

In folgenden Bundesländern sind für das Jahr 2007 Kontrollen von Speisewagen geplant:

Im Bundesland Oberösterreich sind für das Jahr 2007 sechs Kontrollen von Speisewagen geplant, drei Kontrollen wurden bereits durchgeführt.

Keine Mängel wurden festgestellt.

 

Im Bundesland Niederösterreich sind für das Jahr 2007 fünf Kontrollen und etwa vier Probenentnahmen geplant.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin