4492/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0112 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 25. JULI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Veit Schalle, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 11. Juni 2008, Nr. 4608/J, betreffend

                        Preise für Abfälle

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Juni 2008, Nr. 4608/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 6, 9 und 10:

 

Der Bund hat keinen Einfluss auf die Festsetzung von Müllgebühren, die autonom von den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden festgesetzt werden. Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) liegen darüber auch keine konkreten Daten vor.

 

Durch die in Österreich seit Jahren auf hohem Niveau praktizierte getrennte Sammlung von Altstoffen/Wertstoffen wie Papier, Glas, Metall, Kunststoffverpackungen etc. ist deren Anteil im Restmüll nur mehr vergleichsweise gering bzw. liegen diese im Restmüll in stofflich nicht mehr verwertbarer Form vor.

 

 

 

 

Die Hauptkosten für die Gemeinden entstehen durch die Sicherung der Sammlung und der emissionsarmen, technisch hochwertigen Behandlung (thermisch, mechanisch-biologisch) von Siedlungsabfällen. Diese unter die Aufgaben der Daseinsvorsorge fallenden Tätigkeiten sind ein Garant für den guten Umweltzustand sowie die Lebensqualität in Österreich und haben auch ihren Preis.

 

Zusätzlich bieten die Gemeinden zahlreiche Zusatzleistungen an, wie insbesondere die von den Bürgern stark frequentierten Recyclinghöfe einschließlich entsprechender Beratung. Dies garantiert das in Österreich existierende beispielgebende Abfallwirtschaftssystem.

 

Zu Frage 7:

 

Dem BMLFUW liegen folgende Daten über die Verbringung von Abfällen vor:

 

2005:

Importe: 50.532 t notifizierte Abfälle als verbracht gemeldet

Exporte: 394.127 t notifizierte Abfälle als verbracht gemeldet

 

2006:

Importe: 97.341 t notifizierte Abfälle als verbracht gemeldet

Exporte: 265.241 t notifizierte Abfälle als verbracht gemeldet

 

Die Transportmeldungen für 2007 sind noch nicht vollständig erfasst, so dass derzeit noch keine Angaben für 2007 gemacht werden können.

 

Über nicht notifizierungspflichtige Abfälle („grüne Liste“) liegen keine Daten vor, da diesbezüglich auch keine Meldepflicht besteht.

 

Ergänzend ist festzuhalten, dass die mit Notifizierung verbrachten Mengen 2004 lediglich 50.732 t Importe und 439.039 t Exporte umfassten.

 

 

Zu Frage 8:

 

Mit Bescheid vom 29. Mai 2007 wurde der voestalpine Stahl GmbH am Standort Linz die Genehmigung zum Einsatz von maximal 220.000 t/a (bzw. maximal 70 kg/t Roheisen) an Altkunststoffen als Ersatzreduktionsmittel im Hochofen A erteilt.

Bei diesen Altkunststoffen handelt es sich um hochkalorische Pellets, die v. a. aus wind­gesichteten Gewerbeabfällen, MBA-Leichtfraktionen und Verpackungskunststoffen durch verschiedene Aufbereitungsschritte (Zerkleinerung, Trocknung, Siebung, Eisen- und Nicht­eisenmetallabscheidung, Pelletierung) hergestellt werden und deren Einsatz zu einer durchaus beachtlichen Einsparung von Primärenergieträgern führen kann.

 

Zu Frage 11:

 

Der Wettbewerb der Entsorger findet im Bereich der kostenrelevanten Sammlung und Verwertung von haushaltsnah anfallenden Abfällen statt, da die Entsorgungsleistungen durch die jeweils zuständigen Branchenrecyclinggesellschaften des ARA Systems in Konformität mit den bescheidmäßigen Vorgaben und Auflagen sowie den hierfür maßgeblichen vergaberechtlichen Normen periodisch (alle 3 Jahre) ausgeschrieben werden.

 

 

Der Bundesminister: