45/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.01.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

BUNDESKANZLER

DR. WOLFGANG SCHÜSSEL

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

HERRENGASSE 7

A-1014 WIEN

POSTFACH 100

TEL +43-1 53126-2352

FAX +43-1 53126-2191

ministerbuero@bmi.gv.at

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am                  9. November 2006, unter der Nummer 55/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Illegale Pflanzenschutzmittel in Österreich (z. B. Steiermark) – Gericht-liche Strafanzeigen und Gerichtsverfahren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Da die Pflanzenschutzmittelkontrollen nicht in den Bereich des Bundesministeriums für Inneres fallen, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu den Fragen 2, bis 4:

Die Erhebungen des Landeskriminalamtes Steiermark ergaben, dass die vorläufig be-schlagnahmten Pflanzenschutzmittel lt. Angaben des Eigentümers ins Ausland verbracht wurden.

 

Bei der Einvernahme des Geschäftsführers bzw. dessen Rechtsanwaltes wurde angegeben, dass diese Pflanzenschutzmittel für den Export in Länder wo diese zugelassen sind bestimmt waren und diese aus Schlamperei nicht separat gelagert waren.

Weiters wurde angegeben, dass keine ordnungsgemäße „vorläufige Beschlagnahme erfolgt sei“ und falls doch, diese durch Fristverstreichung gem. § 29 Abs 4 PSMG ex lege aufgehoben worden sei. Weiters wurde bestritten, dass es sich bei den Bändern des Bundesamtes für Ernährungssicherheit um ein amtliches Siegel handelt. Gegen den Beschlagnahmebescheid der BH Weiz wurde Rechtsmittel erhoben.

 

Es erfolgten gegen zwei Personen Anzeigen nach § 271, 272 und 295 StGB an die Staatsanwaltschaft Graz.

 

In diesem Zusammenhang wurde auch eine Anzeige gegen zwei Personen nach § 180 ff. StGB an die STA Graz erstattet. (Pflanzenschutzmittel „Durspan 75 WG“)

 

Weiters wurde über Auftrag der STA Graz Erhebungen bzgl. einer Pflanzenschutz-mittelhandelsfirma aus Allerheiligen bei Wildon geführt und eine Sachverhaltsdarstellung nach § 271 StGB an die STA Graz übermittelt.

 

Bzgl. der Fragen nach den Erledigungen der Anzeigen bzw. ob gerichtliche Strafverfahren geführt wurden, wird auf die Anfragebeantwortung der Frau Bundesminister für Justiz,                 Zl.: 2/J XXIII vom 30.10.2006, verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Neben den unter der vorigen Frage angeführten strafrechtlichen Anzeigen wurden wie aus der Aktenhaltung bekannt vom Bundesamt für Ernährungssicherheit auch Anzeigen nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 an die BH Weiz erstattet.

 

Ob auch sonstige behördliche Maßnahmen (Gewerberecht) durchgeführt wurden ist im Bundesministerium für Inneres nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz fällt nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts, deshalb kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

 

 

 

Zu Frage 8 :

Es wurden via Interpol mehrere Erhebungsersuchen an ausländische Dienststellen übermittelt und konnten dort auch Pflanzenschutzmittel mit derselben Produktbezeichnung festgestellt werden.

 

Es war jedoch unmöglich, unter sämtlichen im Lager gelagerten Produkten ein bestimmtes Pestizid Los zu identifizieren, da die Chargennummern nicht bekannt waren.

 

Eine Sicherstellung ist laut Mitteilung der dortigen Behörden überdies nur aufgrund eines gerichtlichen Rechtshilfeverfahrens möglich.