4500/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.07.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0127-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4525/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Tätigkeit von familien-, kinder- und jugendpsychologischen Sachverständigen an Österreichs Gerichten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 14:

Weder Dr. Rotraud Erhard noch Univ.-Prof. Dr. Max H. Friedrich – deren Zertifizierung mit 31.12.2008 endet – haben nach meinen Informationen bisher einen Antrag auf Verlängerung der Eintragung (Rezertifizierung) gestellt. Ein solcher Antrag kann gemäß § 6 Abs. 2 SDG bis zu drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Frist, d.h. bis 30.9.2008 gestellt werden.

Darüber hinaus ersuche ich um Verständnis, dass ich davon Abstand genommen habe, zur Beantwortung der Fragen eine Durchsicht aller betroffenen Gerichtsakten anzuordnen. Die objektive Richtigkeit und die lege artis Erstellung eines Gutachtens lässt sich nicht an der laienhaften Zuordnung als „zugunsten der Mutter“ und „zugunsten des Vaters“ messen. Im Übrigen stehen einer weitergehenden Beantwortung Gründe des Datenschutzes entgegen.

. Juli 2008

 

(Dr. Maria Berger)