4501/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.07.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0130-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4546/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einsatzgruppe der Justizwache“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Zahl der Mitglieder der Einsatzgruppen teilt sich wie folgt auf:

Justizanstalt

Mitglieder der Einsatzgruppe

Eisenstadt

20

Feldkirch

17

Garsten

20

Gerasdorf

25

Göllersdorf

21

Graz-Jakomini

43

Graz-Karlau

39

Hirtenberg

25

Innsbruck

27

Klagenfurt

28

Korneuburg

16

Krems

23

Leoben

12

Linz

16

Ried

10

Salzburg

13

Schwarzau

9

Sonnberg

20

St. Pölten

10

Stein

51

Steyr

3

Suben

17

Wels

8

Wien-Favoriten

19

Wien-Josefstadt

77

Wien-Mittersteig

10

Wien-Simmering

29

Wr. Neustadt

14

Summe

622

 

 

Zu 2:

Die monatlichen Trainingsstunden für die Einsatzgruppen gliedern sich nach den Justizanstalten auf wie folgt:

Justizanstalten

monatliche
Trainingsstunden

JA Krems

6

JA Sonnberg

10

JA Linz

4

JA Hirtenberg

3

JA Wels

13

JA Ried

4

JA Graz-Karlau

3,8

JA Wien-Favoriten

8

JA Göllersdorf

16

JA Stein

6

JA Eisenstadt

10

JA Garsten

4

JA Korneuburg

10

JA Steyr

3

JA Suben

14

JA Wr.Neustadt

16

JA Klagenfurt

8

JA Salzburg

12

JA Wien-Josefstadt

8

JA Graz-Jakomini

6

JA Feldkirch

2

JA Innsbruck

8

JA Gerasdorf

8

JA Wien-Mittersteig

12

JA Schwarzau

8

JA Wien-Simmering

4

JA Leoben

4

JA St.Pölten

4

 

Es handelt sich dabei um Durchschnittsangaben, die von mehreren Faktoren abhängig sind, wie etwa der Belagssituation, der Personalsituation und der daraus resultierenden Arbeitsbelastung im Alltagsbetrieb.

Zu 3:

Die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Justizwache werden anstaltsübergreifend mit der Strafvollzugsakademie, Abteilung Fortbildungszentrum, koordiniert und von dieser Stelle ausgeschrieben und angeboten.

Im Aus- und Fortbildungsprogramm für das Jahr 2008 werden ua. für den Bereich der Einsatzgruppenmitglieder folgende Veranstaltungen angeboten:

Veranstaltung

von

bis

Ort

Ausbildung Erstkontakt in Geiselfällen - Salzburg

25.02.2008

27.02.2008

JA Salzburg

Einsatzgruppengrundausbildung I 2

26.05.2008

30.05.2008

Justizwachschule Wien

Einsatzgruppengrundausbildung I 1

07.04.2008

11.04.2008

Justizwachschule Wien

IFEX-Instruktor/Ausbildungskurs

05.03.2008

07.03.2008

Firma fire KRAFT Austria

Arbeitstagung für Waffenwarte

10.03.2008

12.03.2008

JBZ Schwechat

Verteidigung beginnt im Kopf, 2. Termin

26.03.2008

27.03.2008

Hotel Trattnerhof

Verteidigung beginnt im Kopf, 1. Termin

14.01.2008

15.01.2008

Hotel Molzbachhof

Fortbildung Erstkontakt in Geiselfällen - Linz

13.03.2008

13.03.2008

JA Linz

Fortbildung Erstkontakt in Geiselfällen - Stein

21.02.2008

21.02.2008

JA Stein

Fortbildung Erstkontakt in Geiselfällen - Wien

30.01.2008

30.01.2008

JBZ Schwechat

Fortbildung Erstkontakt in Geiselfällen - Graz-Karlau

23.01.2008

23.01.2008

JA Graz-Karlau

Fortbildung Erstkontakt in Geiselfällen - Salzburg

21.01.2008

21.01.2008

JA Salzburg

Ausbildung Erstkontakt in Geiselfällen - Wien

26.03.2008

28.03.2008

JBZ Schwechat

Vorstellung u. Einsatzmöglichkeiten des MFT-Boards

01.07.2008

01.07.2008

JA Wien-Josefstadt

Vorstellung u. Einsatzmöglichkeiten des MFT-Boards

02.07.2008

02.07.2008

JA Stein

Einsatzgruppengrundausbildung II 1/2008

29.09.2008

03.10.2008

JA Innsbruck

Einsatzgruppengrundausbildung III 2

01.12.2008

05.12.2008

Justizwachschule Wien

Schießlehrerausbildung, Teil 1

06.10.2008

10.10.2008

Justizwachschule Wien

Arbeitstagung für Sicherheitsbeauftragte

13.10.2008

15.10.2008

JBZ Schwechat

Schießlehrerausbildung, Teil 2

27.10.2008

31.10.2008

Justizwachschule Wien

Verteidigung beginnt im Kopf, 3. Termin

03.11.2008

04.11.2008

Hotel Seiwald

Schießlehrerausbildung, Teil 3

03.11.2008

07.11.2008

Justizwachschule Wien

Planen und Durchführung von Alarm- und Notfallübungen

12.11.2008

14.11.2008

Hotel Freunde der Natur

Fortbildung für Einsatztrainer OLG Wien

24.11.2008

26.11.2008

BSFZ Schloss Schielleiten

Fortbildung für Einsatztrainer - OLG Sprengel Graz/Linz/Innsbruck

26.11.2008

28.11.2008

BSFZ Schloss Schielleiten

Einsatzgruppengrundausbildung II 2/2008

10.11.2008

14.11.2008

JA Innsbruck

Einsatzgruppengrundausbildung III 1

10.11.2008

14.11.2008

JA Stein

Arbeitstagung Leitung von Einsatzgruppen

22.09.2008

23.09.2008

JBZ Schwechat

 

Die Veranstaltungen werden von den Einsatzgruppenmitgliedern sehr gut angenommen.

Zu 4 und 11:

Die Mitgliedschaft in den Einsatzgruppen erfolgt freiwillig und auf Antrag des Justizwachebeamten. Nach der Eignungsprüfung und Absolvierung der Ausbildung sind die Beamten bestmöglich auf ihre Aufgaben vorbereitet und in ihrer Dienstzeit überwiegend keinen höheren Gefahren ausgesetzt als Justizwachebeamte, die nicht Mitglieder von Einsatzgruppen sind.

Eine ausschließlich Einsatzgruppenmitgliedern vorbehaltene Anerkennung ist nicht vorgesehen.

Bei Vorfällen, die einen außerordentlichen Einsatz von Justizwachebeamten erfordern (das betrifft nicht nur Mitglieder von Einsatzgruppen), können vom Anstaltsleiter Belobigungen oder Belohnungen ausgesprochen bzw. zugesprochen werden.

Aufgrund des reibungslosen Verlaufes der Euro 2008 kam es im Übrigen zu keinen außerordentlichen Einsätzen und Belastungen der Justizwachebeamten (bzw. im Besonderen der Einsatzbeamten). 

Zu 5, 7 und 9:

Das Haupttätigkeitsfeld der Einsatzgruppen in den Justizanstalten umfasst prophylaktische Maßnahmen. Die Mitglieder der Einsatzgruppe werden insbesondere für die Überwachung und Beaufsichtigung von gefährlichen Insassen im Rahmen von Aus- und Vorführungen, aber auch für besonders anspruchsvolle und genaue Visitierungen herangezogen. Nur ein ganz geringer Anteil der Aktivitäten der Einsatzgruppe führt zur Anwendung von unmittelbarem Zwang. Ein Teil dieser Anwendung des unmittelbaren Zwanges wird auch von Justizwachbediensteten wahrgenommen, die nicht Einsatzgruppenmitglieder sind. Eine statistische Erfassung von Einsätzen, die mit Anwendung des unmittelbaren Zwanges bewältigt werden, ist nicht möglich.

Zu 6, 8 und 10:

 

Justizanstalten

verletzte
Einsatzbeamte
2006

verletzte
Einsatzbeamte
2007

verletzte
Einsatzbeamte
2008

JA Krems

0

0

0

JA Sonnberg

0

0

0

JA Linz

3

5

0

JA Hirtenberg

0

0

0

JA Wels

0

0

0

JA Ried

7

0

0

JA Graz-Karlau

0

0

0

JA Wien-Favoriten

0

0

0

JA Göllersdorf

0

0

0

JA Stein

0

0

0

JA Eisenstadt

0

0

0

JA Garsten

0

0

1

JA Korneuburg

0

0

0

JA Steyr

0

0

0

JA Suben

0

0

0

JA Wr.Neustadt

0

0

0

JA Klagenfurt

0

0

0

JA Salzburg

1

0

0

JA Wien-Josefstadt

6

5

4

JA Graz-Jakomini

2

0

0

JA Feldkirch

0

0

0

JA Innsbruck

1

1

1

JA Gerasdorf

0

0

0

JA Wien-Mittersteig

0

0

0

JA Schwarzau

0

0

0

JA Wien-Simmering

0

0

0

JA Leoben

3

0

0

JA St.Pölten

0

0

0

Summen:

23

11

6

 

. Juli 2008

 

(Dr. Maria Berger)