4506/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.07.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0138-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4618/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck in der sogenannten ‚Schwein-Sager’-Affäre“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Entscheidung, den Sachverhalt in Richtung §§ 111, 117 Abs 2, 108, 293 StGB einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen, wurde am 7. September 2007 vom damaligen Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, LOStA Dr. Eckart Rainer, von Amts wegen getroffen, nachdem die Medien die Meldung einer Erklärung der ÖVP-Tirol veröffentlicht hatten, wonach ein vorläufiges Gutachten eines Tonstudios ergeben habe, dass der damalige Landeshauptmann von Tirol, DDr. Herwig van Staa, nicht „Schwein“, sondern „Schweigen“ gesagt habe und der Verdacht bestehe, dass das Tonband als Beweisstück manipuliert worden sei. Nach Vorliegen der Ermächtigung des Landeshauptmannes zur Strafverfolgung hat die Staatsanwalt­schaft Innsbruck das Landeskriminalamt mit der Sachverhaltserhebung beauftragt.

Zu 2:

Dem Bundesministerium für Justiz ist nicht bekannt, durch welche Stelle bzw. Person und aus welchen Gründen die Abtretung der polizeilichen Ermittlungstätigkeit an das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) erfolgte. Nach den mir vorliegenden Informationen hat weder die Staatsanwaltschaft Innsbruck noch die Oberstaatsan­walt­schaft Innsbruck das BIA mit Erhebungen beauftragt.

Zu 3, 4 und 6:

Nach den mir vorliegenden Berichten gab es weder bei der Staatsanwaltschaft Inns­bruck noch bei der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck Interventionen in dieser Ange­legenheit. Auch seitens der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck wurde kein Ein­fluss auf den Zeitpunkt der Enderledigung im Hinblick auf die Tiroler Landtagswahlen genommen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Innsbruck am 15. April 2008 über das Ergebnis ihrer strafrechtlichen Prüfung berichtet hatte, unterzog die Ober­staatsanwaltschaft Innsbruck die vorliegenden Beweisergebnisse einer ein­gehenden Prüfung und ersuchte die Staatsanwaltschaft Innsbruck am 29. Mai 2008, den Vizepräsidenten des Deutschen Alpenvereins, Ludwig W., als Zeugen einver­nehmen zu lassen.

Die zeugenschaftliche Einvernahme des Vizepräsidenten des Deutschen Alpen­vereins erschien der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck deswegen notwendig, weil im Ermittlungsbericht des BIA lediglich die sinngemäße Wiedergabe eines Telefonates des Ermittlungsbeamten mit diesem Zeugen vorlag und dessen förmliche Aussage für die Enderledigung unerlässlich ist.

Nachdem die Aussage des Zeugen Ludwig W. nunmehr vorliegt, gehe ich davon aus, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck vor dem Abschluss stehen.  Im Übrigen halte ich es für wichtig, dass die öffentlichen Anklagebehörden – gerade bei Verfahren mit politischem Einschlag – unbeeinflusst und ungestört ihrer Arbeit nachgehen können.

Zu 5:

Nach Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck kommt der gegenständlichen Strafsache nur lokal begrenzte Bedeutung zu, weshalb eine Berichterstattung an das Bundesministerium für Justiz erst mit der Beantwortung dieser Anfrage erfolgte.

. Juli 2008

 

(Dr. Maria Berger)