4510/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.07.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am        Juli 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0086-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4468/J vom 30. Mai 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Ing. Kurt Gartlehner, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen, betreffend konsularische Vertretungen und AUA, beehre ich mich Folgendes mit­zuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die Frage einer allfälligen Errichtung neuer bzw. der Schließung bestehender österreichischer Auslandsvertretungen ist Gegenstand einer ständigen Evaluierung im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, die unter anderem auf die sich ständig än­dernden außenpolitischen, außenwirtschaftspolitischen und konsularischen Interessen Rücksicht zu nehmen hat. Insgesamt gesehen konnte das österreichische Vertretungsnetz in den letzten Jahren sogar ausgeweitet werden.

 

Zu 3. und 4.:

Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sowie Angelegenheiten der Konsulargebühren sind gemäß den Kompetenzbestimmungen des Bundes dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vorbehalten. Im jeweiligen Bundesfinanzgesetz ist für die damit zusammenhängenden Aufwendungen beim Budgetkapitel 20 „Äußeres“ entsprechend vorgesorgt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Finanzen in Fragen der Eröffnung bzw. Schließung von Bot­schaften grundsätzlich nicht mitzubefassen ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.