4510/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.07.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0086-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4468/J vom 30. Mai 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Ing. Kurt Gartlehner, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen, betreffend konsularische Vertretungen und AUA, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die Frage einer allfälligen Errichtung neuer bzw. der Schließung bestehender österreichischer Auslandsvertretungen ist Gegenstand einer ständigen Evaluierung im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, die unter anderem auf die sich ständig ändernden außenpolitischen, außenwirtschaftspolitischen und konsularischen Interessen Rücksicht zu nehmen hat. Insgesamt gesehen konnte das österreichische Vertretungsnetz in den letzten Jahren sogar ausgeweitet werden.
Zu 3. und 4.:
Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sowie Angelegenheiten der Konsulargebühren sind gemäß den Kompetenzbestimmungen des Bundes dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vorbehalten. Im jeweiligen Bundesfinanzgesetz ist für die damit zusammenhängenden Aufwendungen beim Budgetkapitel 20 „Äußeres“ entsprechend vorgesorgt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Finanzen in Fragen der Eröffnung bzw. Schließung von Botschaften grundsätzlich nicht mitzubefassen ist.
Mit freundlichen Grüßen