4513/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.08.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordnete Barbara Zwerschitz, Freundinnen und Freunde haben am 4. Juni 2008 unter der Zl. 4494/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Zukunft des Eislaufplatzes an Wiener Heumarkt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 6 bis 8:

Dem Bestbieter wurde bis zum Abschluss der Grundbuchseintragung Vertraulichkeit zugesichert.

 

Zu Frage 3:

Aus keinen anderen Gründen.

 

Zu Frage 4:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Auskunftserteilung unzulässig.

 

 

 

 

Zu den Fragen 5 und 9 bis 11:

Eine rechtliche Verpflichtung, den Pächter zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kenntnis zu setzen, besteht nicht.

Darüber hinaus darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3678/J verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 12 bis 14:

Es darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3635/J verwiesen werden.

 

Zu Frage 15:

Jedes Angebot wurde geprüft und der Bestbieter erhielt den Zuschlag.

 

Zu Frage 16:

In der staatlichen Verwaltung haben auch ökonomische Entscheidungen immer dem gesamtstaatlichen Gemeinwohl zu dienen.