4513/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.08.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Die Abgeordnete Barbara Zwerschitz, Freundinnen und Freunde haben am 4. Juni 2008 unter der Zl. 4494/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Zukunft des Eislaufplatzes an Wiener Heumarkt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 6 bis 8:
Dem Bestbieter wurde bis zum Abschluss der Grundbuchseintragung Vertraulichkeit zugesichert.
Zu Frage 3:
Aus keinen anderen Gründen.
Zu Frage 4:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Auskunftserteilung unzulässig.
Zu den Fragen 5 und 9 bis 11:
Eine rechtliche Verpflichtung, den Pächter zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kenntnis zu setzen, besteht nicht.
Darüber hinaus darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3678/J verwiesen werden.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Es darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3635/J verwiesen werden.
Zu Frage 15:
Jedes Angebot wurde geprüft und der Bestbieter erhielt den Zuschlag.
Zu Frage 16:
In der staatlichen Verwaltung haben auch ökonomische Entscheidungen immer dem gesamtstaatlichen Gemeinwohl zu dienen.