4520/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.08.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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Frau |
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Präsidentin des Nationalrates |
(5-fach) |
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Parlament |
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1010 Wien |
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GZ: BMSK-10001/0211-I/A/4/2008 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4588/J der Abgeordneten Zanger, Neubauer und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 8:
Dem parlamentarischen Fragerecht unterliegen nur jene Angelegenheiten, die dem jeweiligen Regierungsmitglied zur Vollziehung zugewiesen sind. Die Vollziehung des Pensionskassengesetzes fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen, dem - neben der Regelung von steuerlichen Fragen – nach den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986 u.a. auch die Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht übertragen sind. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die vorliegenden Fragen nicht beantworte.
Mit freundlichen Grüßen