4520/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.08.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

 

Präsidentin des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSK-10001/0211-I/A/4/2008

Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4588/J der Abgeordneten Zanger, Neubauer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 8:

Dem parlamentarischen Fragerecht unterliegen nur jene Angelegenheiten, die dem jeweiligen Regierungsmitglied zur Vollziehung zugewiesen sind. Die Vollziehung des Pensionskassengesetzes fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen, dem - neben der Regelung von steuerlichen Fragen – nach den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986 u.a. auch die Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht übertragen sind. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die vorliegenden Fragen nicht beantworte.

 

Mit freundlichen Grüßen