4524/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.08.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am      August 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0087-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4481/J vom 3. Juni 2008 der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Zusammensetzung der Steuer­reformkommission, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 19.:

Das geplante Steuerentlastungspaket soll vor allem für den Mittelstand, für Familien mit Kindern und für den Arbeitsstandort Österreich nachhaltig positive Impulse schaffen. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen und die Steuerreform inhaltlich vorzubereiten, wurde seitens der Bundesregierung die Steuerreformkommission eingesetzt. Als Arbeitsschwer­punkte wurden die Tarifreform, die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern, die Standortsicherung, die Mitarbeiterbeteiligung sowie die Vereinfachung des Steuerrechts definiert.

 

An dieser Stelle darf darauf hingewiesen werden, dass Meinungen oder Ansichten (Frage 7. bis 19.) keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz bzw. des § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 darstellen und daher nicht

von dem in diesen Bestimmungen festgelegten parlamentarischen Fragerecht umfasst sind. Dessen ungeachtet ist es mir ein Anliegen, auch auf die in diesen Fragen angesprochene Thematik einzugehen.

 

Selbstverständlich gibt es in Österreich qualifizierte Frauen im Bereich des Steuerrechts. Dass in der Steuerreformkommission keine weibliche Expertin unmittelbar vertreten ist, bedeutet keineswegs, dass keine frauenspezifischen Impulse in die inhaltlichen Überlegungen ein­fließen. Beispielsweise leitet eine weibliche Expertin höchst erfolgreich die für Steuerpolitik zuständige Gruppe meines Ressorts. Eine ausreichende Berücksichtigung des Genderaspekts bei steuerpolitischen Maßnahmen war und ist daher – auch im Rahmen der Arbeitsschwerpunkte der Steuerreformkommission - sichergestellt. Diese wird auch durch die Umsetzung der Bestimmungen der ersten Etappe der Haushaltsrechtsreform gewährleistet; hierzu verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 20. bis 23. Ergänzend darf angemerkt werden, dass keiner von den an der Zusammensetzung der Steuerreformkommission Beteiligten Frauen in die Kommission entsendet hat.

 

Die bereits genannten als Arbeitsschwerpunkte der Steuerreformkommission festgelegten Themenbereiche sind in einem hohen Ausmaß untrennbar mit den Interessen der Frauen in Österreich verbunden, sei es als Arbeitnehmerinnen, als Unternehmerinnen oder aufgrund ihrer Eingebundenheit im Familienverband. Daraus ergibt sich, dass frauenpolitische Ziele selbstverständlich in die Arbeiten an der Steuerreform einfließen. Ich habe mich stets für die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingesetzt. Beispielsweise ist die Einbeziehung der Kinder in das Entlastungspaket im Rahmen eines gelebten modernen und zeitgemäßen Familienbildes ein Kernthema der ent­sprechenden inhaltlichen Überlegungen. Eine wesentliche Zielsetzung ist daher aus meiner Sicht die Umsetzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten neben höheren Absetz- und Freibeträgen. Dieses „Familiensplitting nach österreichischem Zuschnitt“ gewährleistet eine wesentliche Erleichterung für Familien mit Kindern, ohne die Selbständigkeit der Frauen in Frage zu stellen.

 

Inwieweit die im Rahmen der Arbeit der Steuerreformkommission diskutierten Maßnahmen in Zukunft umgesetzt werden, bleibt der nächsten Bundesregierung vorbehalten.


Zu 20. bis 23.:

Das Gender Budgeting tritt zwar im Einklang mit der Implementierung der Wirkungsorien­tierung erst 2013 in Kraft, doch wird mit der ersten Etappe der Haushaltsrechtsreform, die mit 1. Jänner 2009 in Kraft tritt, schon im Art. 13 Abs. 3 B-VG normiert, dass Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben. Für den Bund bedeutet dies, dass schon vor Inkrafttreten der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform erste Initiativen zu ergreifen sind.

 

Unter Zugrundelegung der bereits bestehenden Versuche, in den Erläuterungen zum Bundesvoranschlag auch Genderaspekte der jeweiligen Ressortbudgets zu berücksichtigen, werden die Bemühungen für eine Weiterentwicklung des Genderaspekts ab 2009 verstärkt werden. Damit soll eine umfassende Implementierung des Gender Budgeting in der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform vorbereitet und der Grundgedanke des Gender Budgeting in Politik und Verwaltung gefestigt werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits die Ressorts dahingehend informiert bzw. aufgefordert, dass in den Erläuterungen zum Bundesvoranschlag 2009 zumindest ein Bereich je Untergliederung hinsichtlich seiner Genderauswirkung dargestellt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen