453/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.05.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

 

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0036-I/A/3/2007

Wien, am      4. Mai 2007

 

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 438/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

 

Frage 1:

Ja. Als erster Schritt wurde die Erarbeitung nationaler Regeln bereits in der Codexkommission, Unterkommission-BIO, in die Wege geleitet. Die Arbeiten dazu sollen zügig abgeschlossen werden. Eine Verankerung der Kontrollpflicht durch Kontrollstellen ist mit dem geplanten Bio-Durchführungsgesetz vorgesehen.

 

Frage 2:

Derzeit wird dies durch die freiwillige Kontrollunterwerfung von Betrieben aus dem Großküchen- und Gastronomiebereich nach der EU-Bio-Verordnung und der Marktkontrolle der Kennzeichnung "Bio" im Rahmen des LMSVG (Schutz vor Täuschung des Verbrauchers)sicher gestellt.

 

Frage 3:  

Ja, jedenfalls wenn sie Aufbereitungshandlungen im Sinne der EU-Bio-Verordnung setzen.

 

Frage 4:

Die Interessensgemeinschaft für Biokontrollstellen in Österreich ist sowie auch die anderen beteiligten Verkehrskreise (Wirtschaft, Verbraucher, Bioverbände, Behörden, u. a.) in die Erarbeitung von Regeln und damit den Grundlagen für eine Zertifizierung eingebunden. Als Zertifizierungssystem soll letzten Endes das bereits bestehende System der EU-Bio-Verordnung Verwendung finden.

Die Erfahrungen aus freiwilligen Zertifizierungs- oder  Kennzeichnungssystemen sind zufriedenstellend, dies soll in ein rechtlich verbindliches System übertragen werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin