453/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.05.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0036-I/A/3/2007
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 438/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Ja. Als erster Schritt wurde die Erarbeitung nationaler Regeln bereits in der Codexkommission, Unterkommission-BIO, in die Wege geleitet. Die Arbeiten dazu sollen zügig abgeschlossen werden. Eine Verankerung der Kontrollpflicht durch Kontrollstellen ist mit dem geplanten Bio-Durchführungsgesetz vorgesehen.
Frage 2:
Derzeit wird dies durch die freiwillige Kontrollunterwerfung von Betrieben aus dem Großküchen- und Gastronomiebereich nach der EU-Bio-Verordnung und der Marktkontrolle der Kennzeichnung "Bio" im Rahmen des LMSVG (Schutz vor Täuschung des Verbrauchers)sicher gestellt.
Frage 3:
Ja, jedenfalls wenn sie Aufbereitungshandlungen im Sinne der EU-Bio-Verordnung setzen.
Frage 4:
Die Interessensgemeinschaft für Biokontrollstellen in Österreich ist sowie auch die anderen beteiligten Verkehrskreise (Wirtschaft, Verbraucher, Bioverbände, Behörden, u. a.) in die Erarbeitung von Regeln und damit den Grundlagen für eine Zertifizierung eingebunden. Als Zertifizierungssystem soll letzten Endes das bereits bestehende System der EU-Bio-Verordnung Verwendung finden.
Die Erfahrungen aus freiwilligen Zertifizierungs- oder Kennzeichnungssystemen sind zufriedenstellend, dies soll in ein rechtlich verbindliches System übertragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin