4536/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.08.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0129-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4545/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „verwundete Justizwachebeamte und der Einsatz von Tasern“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich darf zum Grundsätzlichen auf meine Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen Zl. 2481/J-NR/2007 und 3387/J-NR/2008 verweisen, in denen ich meine differenzierte Haltung zum Einsatz von Elektroschockwaffen bereits ausführlich dargelegt habe. Ich halte es nach wie vor für notwendig, den Einsatz von Tasern – angesichts der national wie international formulierten Bedenken und der berichteten Todesfälle – zu evaluieren.

Zu 1 und 2:

Diese Fragen sind hypothetischer Natur und lassen sich daher nicht seriös beurteilen. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich hier keine Spekulationen anstelle.

Zu 3:

Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 2.

Zu 4:

Ich trage als Ressortleiterin die Verantwortung für den gesamten österreichischen Strafvollzug und damit auch für die Insassen und meine Beamten. Daher ist es mir wichtig, aus den im Strafvollzug leider nie ganz auszuschließenden Ausnahmesituationen wie dem eingangs geschilderten Unglücksfall Lehren zu ziehen und den Umgang mit solchen extrem schwierigen Situationen laufend zu verbessern.

Zu 5:

Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 4.

Zu 6:

Die in der Einleitung zu dieser Anfragebeantwortung erwähnte Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Taser-Einsatzes in Justizanstalten, bestehend aus der Leiterin der Stabsstelle, einem Mitglied meines Kabinetts, einem Waffenexperten, Ärzten, Anstaltsleitern und anderen Justizwachebediensteten, hat die Evaluierung noch nicht abgeschlossen.

Zu 7:

Die Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Tasers ist seit dem 28. Februar 2008 eingesetzt. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe sind alle Tasereinsätze in den Justizanstalten nochmals unter zahlreichen Aspekten, (medizinisch, legistisch, psychotraumatologisch, waffentechnisch etc.) überprüft worden. Darüber hinaus werden gegenwärtig auch Alternativen zum Einsatz von Elektroschockwaffen geprüft.

Zu 8 und 9:

Derartige Vorfälle – wie in der Anfrage skizziert – haben sich nicht ereignet. Ich ersuche um Verständnis, dass ich auf Fragen hypothetischer Natur nicht näher eingehe.

 

. August 2008

(Dr. Maria Berger)