4538/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.08.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0135-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4597/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Nichteinsatz von Tasern“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Ich erlaube mir auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zahl 2481/J-NR/2007 zu verweisen. Dort habe ich darüber Auskunft gegeben, dass die Einführung des Tasers im österreichischen Strafvollzug auf Basis mehrerer Gutachten, Erfahrungsberichte und Stellungnahmen entschieden wurde. Allerdings wurde vor der Einführung des Tasers kein psychotraumatologisches Gutachten eingeholt, was nun im Rahmen der Evaluation des Tasers nachgeholt wird.

Einem Gutachten des Departments für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Wien zufolge ist das Letalitätsrisiko zwar sehr viel geringer als jenes beim Einsatz einer herkömmlichen Schutzwaffe, wobei dennoch verschiedene Gefahren für den Betroffenen bestehen. So können bei Abgabe eines Schusses gegen den Kopf Augenverletzungen hervorgerufen werden. Durch die elektrisch ausgelösten Muskelkrämpfe stürzt die betroffene Person in der Regel zu Boden, wobei sie sich verletzen kann. Nach diesem Gutachten bestanden offenbar bei der Einführung des Tasers keine Bedenken, dass durch dessen Einsatz zwangsläufig eine Störung des Herzrhythmus entstehen oder Kammerflimmern ausgelöst werden könnte, wobei aber ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden konnte. Daher wurde empfohlen, bei einem stationären Einsatz dieser Elektroschockwaffe stets einen Defibrillator bereit zu halten.

Zu 5 bis 8:

Mir sind die näheren Umstände der in der Anfrage genannten Todesfälle im nordamerikanischen Raum nicht bekannt. Ausschlaggebend für die Entscheidung, eine Evaluierung des Tasereinsatzes im österreichischen Strafvollzug in Auftrag zu geben, waren die Kritik des UN-Ausschusses gegen Folter in seinen an Portugal gerichteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen (CAT/C/PRT/CO/4), Berichte von Amnesty International betreffend die USA und Kanada (insbesondere AMR 51/151/2007, AMR 51/030/2006, AMR 51/139/2004) und die kritischen Äußerungen des im BMI eingerichteten Menschenrechtsbeirats. Im Detail habe ich die Auseinandersetzung mit dieser Kritik in der eingangs zitierten Anfragebeantwortung dargelegt.

Angesichts dieser unüberhörbaren Fragen und kritischen Einwände sehe ich nach wie vor die Notwendigkeit, über die im Jahre 2005 erfolgte Einführung von Tasern im österreichischen Strafvollzug noch einmal nachzudenken.

. August 2008

(Dr. Maria Berger)