4539/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.08.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

BMWF-10.000/176-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 1. August 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4556/J-NR/2008 betreffend Frauendiskrimi-nierung bei Personalentscheidungen an den Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juni 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Eine.

 

Zu Frage 2:

Keine.

 

Zu Frage 3:

Sechs; dabei wurde eine Beschwerde neuerlich erhoben, nachdem das Verfahren bereits eingestellt worden war – diese ist somit derzeit anhängig.

 

Zu Frage 4:

Keine.


 

Zu Frage 5:

Fünf und zwar dreimal nach Prüfung der Unterlagen, da sich kein Hinweis auf Rechtswidrig-keiten fand und zweimal, weil die Beteiligten im Rahmen des Verfahrens zu einer Lösung kamen.

 

Zu Frage 6:

Keine.

 

Zu Frage 7:

Keiner.

 

Zu Frage 8:

Keiner.

 

Zu Fragen 9 bis 12:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch den Bundesminister für
Wissenschaft und Forschung.


 

Zu Frage 13:

Die derzeit in Begutachtung stehende Novelle des Universitätsgesetzes 2002 sieht in § 23a Abs. 3 vor, dass bei der Erstellung des Vorschlages für die Wahl der Rektorin oder des Rektors das Diskriminierungsverbot gemäß Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zu beachten ist.

 

Zu Frage 14:

Ja. Das Programm „excellentia“ wurde in diese Richtung weiterentwickelt, um den Anteil der Professorinnen an den Universitäten auf deutlich über 20 % zu steigern. Für die Jahre 2008 und 2009 werden daher – abgestimmt auf die universitätsspezifische Situation und die bisherigen Professorinnenanteile – konkrete Ziele für jede Universität festgelegt. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung unterstützt entsprechende Leistungen der Universitäten im Jahr 2010 mit bis zu € 6,6 Mio.

 

Zu Frage 15:

Die Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, welche zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund im Rahmen der Gesetze für jeweils drei Jahre abzuschließen ist.

Sie beinhaltet insbesondere:

a.   strategische Ziele, Profilbildung, Universitäts- und Personalentwicklung

b.   Forschung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste

c.   Studien und Weiterbildung

d.   gesellschaftliche Zielsetzungen

e.   Erhöhung der Internationalität und Mobilität

f.    interuniversitäre Kooperationen

 

Unter gesellschaftlichen Zielsetzungen hat die Universität in der Leistungsvereinbarung ihren Beitrag zur Entwicklung der Gesellschaft zu formulieren. Dazu zählen unter anderem die Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen der Universität, Angebote für berufstätige Studierende usw. Ab 2010 werden die universitätsspezifischen Zielsetzungen zur Steigerung der Professorinnenanteile in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten weitergeführt und so nachhaltig verankert.

 

Da die Ziele der einzelnen Universität unterschiedlich sind, weisen wir zur Information bzw. Einsicht auf die URL http://www.bmwf.gv.at/unidata/leistungsvereinbarung hin, welche über die einzelnen Maßnahmen der jeweiligen Universität berichtet.

 

In der Novelle zum UG 2002 wird ergänzend zur Leistungsvereinbarung eine mögliche jährliche Gestaltungsmöglichkeit vorgeschlagen. Hiermit soll die Vereinbarungsmöglichkeit zur Bewertung der Erreichung von Leistungsvereinbarungszielen gewährt werden.

 

Zu Frage 16:

Die derzeit in Begutachtung stehende Novelle des Universitätsgesetzes 2002 sieht in § 42 eine Stärkung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen vor.

 

 

Der Bundesminister:

 

 

Dr. Johannes Hahn e.h.