454/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.05.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0039-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 482/J der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Haubner, Mag. Darmann und Kollegen wie folgt:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mein Ressort mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 errichtet wurde und die folgenden Ausführungen sich auf jene Bereiche beziehen, die seit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend angehören.
Frage 1:
Ich verweise dazu auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 478/J.
Frage 2:
Ich habe bis zum Tag der Anfrage an allen Ministerratssitzungen teilgenommen.
Fragen 3 bis 5, 8 und 9:
3. MR: Gemeinsamer Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Fall der Familie in Gramastetten/OÖ.
5. MR: Bericht der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betr. die 2.783. Tagung des Rates Bildung, Jugend und Kultur – Bereich Jugend am 16.2.2007 in Brüssel
Fragen 6 und 7:
Im Vergleichszeitraum der XXI. GP (4.2.2000 bis 30.3.2000) wurde der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2000 (BBG 2000) im Ministerrat beschlossen, der auch Inhalte des Ressorts beinhaltet hat.
Im Vergleichszeitraum in der XXII. GP wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Apothekengesetz und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden, eingebracht.
Weiters wurde am 8.4.2003 der Entwurf einer Regierungsvorlage betreffend Änderung des Tabakgesetzes beschlossen (Tabakgesetznovelle BGBl. I Nr. 74/2003). Ein einschlägiger Entwurf war bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode am 27. August 2002 im Ministerrat beschlossen worden, die Regierungsvorlage wurde in weiterer Folge dem Nationalrat zugeleitet und dort dem Gesundheitsausschuss zugeteilt. Allerdings konnte die Regierungsvorlage aufgrund der am 20. September 2002 beschlossenen vorzeitigen Beendigung der XXI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats das parlamentarische Procedere nicht mehr durchlaufen, weshalb die Vorlage im April 2003 neuerlich eingebracht wurde.
Die genauen Inhalte der MR-Beschlüsse sind den im Parlament aufliegenden Beschlüssen zu entnehmen, auf eine detaillierte Beschreibung wurde daher verzichtet.
Fragen 10, 11, 15 und 16:
Im angefragten Zeitraum befanden sich im Begutachtungsverfahren:
Entwurf einer Zahnärzterechts-Novelle 2007
Entwurf einer Zahnärzte-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2007
Entwurf einer VO über die Klassifizierung von Medizinprodukten
Entwurf einer VO, mit der die VO über die Konformitätsbewertung von Medizinprodukten geändert wird
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ASVG und das BSVG geändert werden
Entwurf einer Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz 1989
Beitrag des Ressorts zum Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007)
Folgende legistische Vorhaben waren zum Zeitpunkt der Anfrage in Vorbereitung und wurden in der Zwischenzeit auch schon dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet:
Entwurf eines Gewebesicherheitsgesetzes;
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zur Festlegung von Standards für die Gewinnung von zur Verwendung beim Menschen bestimmten menschlichen Zellen und Geweben (GewEV);
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der nähere Regelungen für den Betrieb von Gewebebanken getroffen werden (GewBV);
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Gewebevigilanzmeldungen (Gewebevigilanz-Verordnung 2007 – GewVVO 2007);
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen erlassen wird und das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) geändert wird
Die Begutachtungsentwürfe sind dem Parlament zugegangen, es wird daher von einer nochmaligen Darstellung des Inhalts Abstand genommen.
Daneben erfolgt die laufende Arbeit an der Umsetzung des Regierungsprogrammes sowie die allgemeine Weiterentwicklung des Rechtsbestands und die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben der Europäischen Union, die Änderungen an weiteren zahlreichen Gesetzes erforderlich machen.
Frage 12:
Grundsätzlich erfolgt die Einbindung der Opposition im Wege des Begutachtungsverfahrens, bei dem der Parlamentsdirektion die Gesetzesentwürfe übermittelt werden. Selbstverständlich ist die Opposition auch im Wege der parlamentarischen Beratungen in den Ausschüssen des Nationalrates und des Bundesrates und in den Plenarsitzungen des Nationalrates und des Bundesrates in die Arbeit eingebunden.
Fragen 13 und 14:
Im Vergleichszeitraum der XXII. GP (28.2.2003 bis 24.4.2003) waren als legistisches Vorhaben der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG geändert werden, im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 (BBG 2003) sowie ein Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz und das Tierarzneimittelkontrollgesetz geändert werden in Begutachtung.
Fragen 17 bis 19:
Seitens meines Ressorts erfolgt eine Mitwirkung an in den führenden Zuständigkeitsbereich von anderen Ressorts fallenden Arbeitsgruppen, z.B. BMSK-Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflegevorsorge“, BMWA-Arbeitsgruppe „Pflege und Betreuung daheim“, BMWF-Arbeitsgruppe „Refundierung der Studienbeiträge“.
Fragen 20 bis 27:
Bis zum Tag der Anfrage habe ich am 16.2.07 an der Tagung des Rates für Bildung, Jugend und Kultur in Brüssel teilgenommen (Begleitung: 1 Kabinett, 1 Haus, sowie 1 Ländervertreter; bisher wurden dafür Kosten von € 2564,11 abgerechnet). Die Reise diente der Erfüllung der mit dem Amt verbundenen politischen Aufgaben. Außer den angeführten Personen gab es keine weiteren Teilnehmer.
Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet, daher sind regelmäßige Reisen in die Bundesländer Teil der politischen Arbeit. Eine gesonderte Erfassung erfolgt nicht.
Fragen 28 und 29:
Da ich keine getrennten Aufzeichnungen darüber führe, welche Termine als Veranstaltung im Sinne der Anfrage besucht wurden, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich aus verwaltungsökonomischen Gründen diese Fragen nicht beantworte.
Im Rahmen meiner Verantwortung als Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend der Republik Österreich zählt es selbstverständlich zu meinen Aufgaben, an bestimmten Veranstaltungen teilzunehmen und die Interessen der Republik Österreich zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin