4540/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/193-Pers./Org.e/2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 1. August 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4691/J-NR/2008 betreffend
Lebenspartner-schaftsgesetz, die die Abgeordneten Heinz-Christian Strache,
Kolleginnen und Kollegen am
7. Juli 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Ein Vorschlag für eine Regierungsvorlage zu einem „Lebenspartnerschaftsgesetz“ wurde bislang nicht vorgelegt, so dass sich die Frage der Zustimmung derzeit nicht stellt.
Das Bundesministerium für Justiz hat lediglich den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) zur Begutachtung versandt.
Zu Frage 6:
Wenngleich die Erläuterungen des vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten Be-gutachtungsentwurfs ausführen, dass die Adoption eines Kindes durch die beiden Lebens-partner ebenso wie die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben soll, wird vorgeschlagen, ein explizites gesetzliches Adoptionsverbot zu normieren. Die Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner eines Elternteils wurde im Übrigen erst kürzlich durch eine OGH-Entscheidung für den Bereich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgeschlossen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.