4541/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.08.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am        August 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0091-I/4/2008

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4524/J vom 5. Juni 2008 der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vergebührung von Miet- und Bestands­verträgen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Vergebührung von Verträgen für Immobilien bezieht. Eine EDV-technische Erfassung ausschließlich für Miet- und Bestands­verträge erfolgt in der Finanzverwaltung nicht, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass diese Frage nicht konkret beantwortet werden kann. Das Bundesministerium für Finanzen schätzt die jährlichen Einnahmen aus Miet- und Bestandsverträgen zwischen 50 bis 80 Mio. Euro.

 

Zu 2.:

Auch diese Fragestellung kann nicht konkret beantwortet werden. Eine Schätzung wäre nicht seriös, weil die Unterschiede insbesondere zwischen Privatwohnungsmieten und Geschäfts­mieten extrem groß sind und die Gebühren von der Vertragsdauer abhängen.

 

Zu 3.:

Die im Gebührengesetz 1957 bestimmte Verpflichtung zur Selbstberechnung von Verge­bührungen von Miet- und Bestandsverträgen hat zur Folge, dass für die Republik Österreich nur geringe Verwaltungskosten anfallen. Die Kosten lassen sich nicht genau ermitteln, aber nach Schätzung beträgt der Aufwand jährlich etwa 160.000,-- Euro, der sich aus Personal­kosten für Verrechnung, Verbuchung, Administration, stichprobenweise Überprüfung und Auflage von Formularen zusammensetzt.

 

Zu 4.:

Den Unternehmen entstehen aus der Erfüllung von Informationsverpflichtungen im Zu­sammenhang mit Bestandsverträgen jährlich Verwaltungskosten in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro.

 

Zu 5. und 6.:

Diese Entscheidung bleibt der künftigen Bundesregierung vorbehalten.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.