4542/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am         August 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0094-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4526/J vom 5. Juni 2008 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben in Österreich“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Bei den Kontrollen im Kalenderjahr 2007 konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass es kaum zu Beanstandungen bzw. Übertretungen der einschlägigen gesetzlichen Be­stimmungen gekommen war. Zwar wurden in einzelnen Betrieben illegal Beschäftigte ange­troffen, jedoch ist die diesbezügliche Trefferquote merklich gesunken, wozu nicht zuletzt die gezielten Aktionen der KIAB in den vergangenen Jahren beigetragen haben dürften.

 

Zu 1.:

Im Kalenderjahr 2007 wurde in den einzelnen Bundesländern nachstehend angeführte Anzahl an Schlachthöfen (inklusive Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetrieben) überprüft:


 

BUNDESLAND

Anzahl kontrollierte Betriebe

Burgenland                             

0

Kärnten  

4

Niederösterreich

5

Oberösterreich 

4

Salzburg  

0

Steiermark   

1

Tirol   

0

Vorarlberg

0

Wien  

2

Summe

16

 

Zu 2.:

Aus den Überprüfungen resultierten Strafanträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wegen fehlender arbeitsmarktrechtlicher Bewilligungen und Mitteilungen an die Gebiets­krankenkassen wegen fehlender oder falscher Anmeldungen zur Sozialversicherung sowie an das Arbeitsmarktservice wegen ungerechtfertigten Bezuges von Transferleistungen.

 

Zu 3.:

Bei den Kontrollen wurde die nachstehend angeführte Anzahl von illegal beschäftigten bzw. nicht zur Sozialversicherung angemeldeten Personen oder Beziehern von Transferleistungen angetroffen:

BUNDESLAND

Anzahl illegal Beschäftigte

Anzahl Scheinselbständige

Burgenland                             

Keine Kontrollen

Kärnten                                

1

0

Niederösterreich                       

0

0

Oberösterreich                         

4

0

Salzburg                               

Keine Kontrollen

Steiermark                             

0

0

Tirol                                  

Keine Kontrollen

Vorarlberg

Keine Kontrollen

Wien                                   

4

0

Summe

9

0

 

Zu 4.:

Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse der Schwarzarbeiterinnen bzw. Schwarzarbeiter variierte zwischen 2 Stunden bis zu einem Jahr.

 

Zu 5.:

Die Arbeiterinnen bzw. Arbeiter waren für diese Tätigkeit nicht ausgebildet.

 

Zu 6.:

Diesbezüglich wurden keine Angaben gemacht oder die Entlohnung erfolgte mit Bank­überweisung.

 

Zu 7.:

Die Höhe der Entlohnung war unterschiedlich, ebenso die Basis für deren Berechnung. Der Stundenlohn betrug € 7,51. Bei wöchentlicher Entlohnung wurden € 320,-- ausbezahlt, als Monatslohn € 2.000,-- plus Verpflegung.

 

Zu 8.:

Die Arbeitsdauer pro Tag variierte zwischen 2 Stunden und 10 Stunden.

 

Zu 9. bis 11.:

Überprüfungen, die veterinärmedizinische Belange betreffen, ressortieren nicht in die Kom­petenz des Bundesministeriums für Finanzen und werden daher nicht evidenziert. Die Fest­stellung etwaiger Verstöße gegen veterinärrechtliche Bestimmungen obliegt Tierärzten, deren Anwesenheit bei Schlachtungen vorgesehen ist, sodass seitens der KIAB keine dies­bezüglichen Feststellungen getroffen werden. Da diese Meldungen nicht den Zuständigkeits­bereich des Bundesministeriums für Finanzen betreffen und auch keine Auswirkungen auf mein Ressort haben, erfolgt über das Ergebnis dieser Verfahren keine Rückmeldung an die KIAB.

 

Zu 12. bis 18.:

Im Kalenderjahr 2007 wurden bei Schlachthöfen bzw. Fleischzerlegungsbetrieben in Großharras keine Kontrollen durchgeführt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.