4542/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0094-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4526/J vom 5. Juni 2008 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben in Österreich“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Bei den Kontrollen im Kalenderjahr 2007 konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass es kaum zu Beanstandungen bzw. Übertretungen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gekommen war. Zwar wurden in einzelnen Betrieben illegal Beschäftigte angetroffen, jedoch ist die diesbezügliche Trefferquote merklich gesunken, wozu nicht zuletzt die gezielten Aktionen der KIAB in den vergangenen Jahren beigetragen haben dürften.
Zu 1.:
Im Kalenderjahr 2007 wurde in den einzelnen Bundesländern nachstehend angeführte Anzahl an Schlachthöfen (inklusive Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetrieben) überprüft:
BUNDESLAND |
Anzahl kontrollierte Betriebe |
Burgenland |
0 |
Kärnten |
4 |
Niederösterreich |
5 |
Oberösterreich |
4 |
Salzburg |
0 |
Steiermark |
1 |
Tirol |
0 |
Vorarlberg |
0 |
Wien |
2 |
Summe |
16 |
Zu 2.:
Aus den Überprüfungen resultierten Strafanträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wegen fehlender arbeitsmarktrechtlicher Bewilligungen und Mitteilungen an die Gebietskrankenkassen wegen fehlender oder falscher Anmeldungen zur Sozialversicherung sowie an das Arbeitsmarktservice wegen ungerechtfertigten Bezuges von Transferleistungen.
Zu 3.:
Bei den Kontrollen wurde die nachstehend angeführte Anzahl von illegal beschäftigten bzw. nicht zur Sozialversicherung angemeldeten Personen oder Beziehern von Transferleistungen angetroffen:
BUNDESLAND |
Anzahl illegal Beschäftigte |
Anzahl Scheinselbständige |
Burgenland |
Keine Kontrollen |
|
Kärnten |
1 |
0 |
Niederösterreich |
0 |
0 |
Oberösterreich |
4 |
0 |
Salzburg |
Keine Kontrollen |
|
Steiermark |
0 |
0 |
Tirol |
Keine Kontrollen |
|
Vorarlberg |
Keine Kontrollen |
|
Wien |
4 |
0 |
Summe |
9 |
0 |
Zu 4.:
Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse der Schwarzarbeiterinnen bzw. Schwarzarbeiter variierte zwischen 2 Stunden bis zu einem Jahr.
Zu 5.:
Die Arbeiterinnen bzw. Arbeiter waren für diese Tätigkeit nicht ausgebildet.
Zu 6.:
Diesbezüglich wurden keine Angaben gemacht oder die Entlohnung erfolgte mit Banküberweisung.
Zu 7.:
Die Höhe der Entlohnung war unterschiedlich, ebenso die Basis für deren Berechnung. Der Stundenlohn betrug € 7,51. Bei wöchentlicher Entlohnung wurden € 320,-- ausbezahlt, als Monatslohn € 2.000,-- plus Verpflegung.
Zu 8.:
Die Arbeitsdauer pro Tag variierte zwischen 2 Stunden und 10 Stunden.
Zu 9. bis 11.:
Überprüfungen, die veterinärmedizinische Belange betreffen, ressortieren nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen und werden daher nicht evidenziert. Die Feststellung etwaiger Verstöße gegen veterinärrechtliche Bestimmungen obliegt Tierärzten, deren Anwesenheit bei Schlachtungen vorgesehen ist, sodass seitens der KIAB keine diesbezüglichen Feststellungen getroffen werden. Da diese Meldungen nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen betreffen und auch keine Auswirkungen auf mein Ressort haben, erfolgt über das Ergebnis dieser Verfahren keine Rückmeldung an die KIAB.
Zu 12. bis 18.:
Im Kalenderjahr 2007 wurden bei Schlachthöfen bzw. Fleischzerlegungsbetrieben in Großharras keine Kontrollen durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen