4544/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 23. Juli 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0168-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4690/J betreffend "Lebenspartnerschaftsgesetz", welche die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Ein Vorschlag für eine Regierungsvorlage zu einem "Lebenspartnerschaftsgesetz" wurde bislang nicht vorgelegt, sodass sich die Frage der Zustimmung derzeit nicht stellt. Das Bundesministerium für Justiz hat lediglich den Entwurf eines Bundes-gesetzes über die Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) zur Begutachtung versendet. Zu diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die auf der Home-page des österreichischen Parlaments veröffentlicht ist und auf die ich hiermit ausdrücklich verweise.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Wenngleich die Erläuterungen des vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten Begutachtungsentwurfs ausführen, dass die Adoption eines Kindes durch die beiden Lebenspartner ebenso wie die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines    Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben soll, wird vorgeschlagen, ein explizites gesetzliches Adoptionsverbot zu normieren. Die Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner eines Elternteils wurde im Übrigen erst kürzlich durch eine OGH-Entscheidung für den Bereich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgeschlossen.