4548/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/116-PMVD/2008 5. August 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 16. Juni 2008 unter der Nr. 4620/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Luftraumüberwachung EURO 2008" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Eine Verstärkung der Luftraumüberwachung erfolgt insbesondere im Falle einer potentiellen Bedrohung oder auf Grund eines Unterstützungsansuchens eines Nachbarstaates.
Zu 2 und 3:
Auf Grund der Bedrohungsanalysen waren keine Maßnahmen zu treffen.
Zu 4:
Als „leicht erhöht“
Zu 5 und 6:
Auf Ersuchen der Schweiz wurde der über Österreich liegende Teil eines um Davos errichteten Flugbeschränkungsgebietes verstärkt überwacht.
Zu 7 und 8:
Ich ersuche um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage nicht möglich ist.
Zu 9:
Die militärische Luftraumüberwachung als Aufgabe des Österreichischen Bundesheeres zur ständigen Wahrung der Lufthoheit der Republik Österreich ist in § 26 Militärbefugnisgesetz normiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter den in § 4 ff Luftfahrtgesetz bestehenden Voraussetzungen Flugbeschränkungsgebiete zu erlassen. Weiters kann im Bedarfsfall ein Platzverbot gemäß § 9 Militärbefugnisgesetz zur Sicherung von Einrichtungen mobiler Komponenten der passiven Luftraumüberwachung verordnet werden.