4548/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/116-PMVD/2008                                                                                          5. August 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 16. Juni 2008 unter der Nr. 4620/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Luftraumüberwachung EURO 2008" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Eine Verstärkung der Luftraumüberwachung erfolgt insbesondere im Falle einer potentiellen Bedrohung oder auf Grund eines Unterstützungsansuchens eines Nachbarstaates.

Zu 2 und 3:

Auf Grund der Bedrohungsanalysen waren keine Maßnahmen zu treffen.

Zu 4:

Als „leicht erhöht“

Zu 5 und 6:

Auf Ersuchen der Schweiz wurde der über Österreich liegende Teil eines um Davos errichteten Flugbeschränkungsgebietes verstärkt überwacht.

Zu 7 und 8:

Ich ersuche um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage nicht möglich ist.

Zu 9:

Die militärische Luftraumüberwachung als Aufgabe des Österreichischen Bundesheeres zur ständigen Wahrung der Lufthoheit der Republik Österreich ist in § 26 Militärbefugnisgesetz normiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter den in § 4 ff Luftfahrtgesetz be­stehenden Voraussetzungen Flugbeschränkungsgebiete zu erlassen. Weiters kann im Be­darfsfall ein Platzverbot gemäß § 9 Militärbefugnisgesetz zur Sicherung von Einrichtungen mobiler Komponenten der passiven Luftraumüberwachung verordnet werden.